Die nationalen Wahlen Tuvalus unterliegen dem Constitution of Tuvalu Act 2023 sowie dem Electoral Provisions (Parliament) Act und den zugehörigen Verordnungen in der überarbeiteten Ausgabe von 2022. Das Parliament of Tuvalu, auch Fale I Fono genannt, hat 16 Mitglieder. Die acht Wahlkreise mit je zwei Sitzen sind Funafuti, Nanumanga, Nanumea, Nui, Niutao und Niulakita, Nukufetau, Nukulaelae sowie Vaitupu. Es gilt ein Vierjahreszyklus; eine allgemeine Wahl findet jedoch ein bis drei Monate nach der Auflösung des Parlaments statt. Eine Nachwahl folgt auf einen frei gewordenen Sitz so bald wie praktikabel. In den geprüften Rechts- und Wahlunterlagen ist kein derzeitiges formelles Parteiensystem Tuvalus ausgewiesen. Kandidatinnen und Kandidaten treten daher im Allgemeinen unabhängig an. In einem Wahlkreis mit zwei Sitzen kann jede Wählerin und jeder Wähler eine oder zwei Personen markieren. Gewählt sind die zwei Kandidatinnen oder Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen. Bei Gleichstand folgt eine Neuauszählung; bleibt der Gleichstand bestehen, findet eine neue Abstimmung statt. Wenn in einem Wahlkreis mit einem Sitz nur eine Person kandidiert oder in einem Wahlkreis mit zwei Sitzen höchstens zwei Personen antreten, können sie ohne umkämpfte Abstimmung für gewählt erklärt werden. Wird für einen Wahlkreis mit zwei Sitzen nur eine Person nominiert, erfordert der zweite freie Sitz ein neues Verfahren. Bei einer nationalen Wahl muss eine wahlberechtigte Person Bürgerin oder Bürger Tuvalus und mindestens 18 Jahre alt sein, in einem Wahlkreis registriert sein und darf keinem gesetzlichen Ausschluss unterliegen. Beschränkungen können sich aus Freiheitsstrafe, Festnahme oder einem Wahlvergehen ergeben. Eine Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten kann eine Person ausschließen, sofern eine Berufung oder Strafminderung die Lage nicht ändert; nach Ende der Haft gilt außerdem eine weitere Dreijahresregel. Auch geistige Geschäftsunfähigkeit kann nach den Wahlregeln zum Ausschluss führen. Nach den geprüften Unterlagen erfolgt die Registrierung nicht automatisch. Üblicherweise wird die Person für ihre Heimatinsel registriert und muss entweder Landbesitz mit aktiver Beteiligung an der indigenen Gemeinschaft oder einen Wohnsitz während mindestens zwei der vorangegangenen drei Jahre mit aktiver Beteiligung nachweisen. Wenn auf dieser Grundlage kein Wahlkreis infrage kommt, kann eine Registrierung in einem anderen Wahlkreis möglich sein, sofern aktive Beteiligung an der Gemeinschaft nachgewiesen wird. Das Falekaupule bestätigt die maßgebliche Verbindung zur Heimatinsel oder Gemeinschaft. Die Ministerin oder der Minister veröffentlicht die Wahlbekanntmachung, legt – soweit gesetzlich zulässig – Wahlkreis- und Wahlbezirksregelungen fest und ernennt Wahlbeauftragte. Die Secretary to Government führt die allgemeine Verwaltung, einschließlich Berichtigungen des Wählerverzeichnisses. Registrierungsbeauftragte, Revisionsbeauftragte, Wahlkreisleiter, stellvertretende Wahlkreisleiter und Wahlvorsteher übernehmen Registrierung, Überprüfung, Abstimmung und Auszählung. Die Bekanntmachung muss mindestens sieben Tage für Nominierungen und einen Vorlauf von mindestens 21 Tagen bis zur Abstimmung vorsehen; der Wahlkreisleiter veröffentlicht innerhalb weiterer fünf Tage eine zusätzliche Bekanntmachung. Auch der Stichtag für die Registrierung und die Frist für Anträge zur Stimmabgabe außerhalb des registrierten Wahlkreises sind wichtig. Bei Wetter oder Sturm kann die Ministerin oder der Minister die Abstimmung innerhalb der gesetzlichen Höchstfrist von 14 Tagen verschieben. Eine Kandidatin oder ein Kandidat für das Parlament muss Bürgerin oder Bürger Tuvalus und mindestens 21 Jahre alt, wahlberechtigt, im Zielwahlkreis registriert und nicht ausgeschlossen sein. Die Nominierung benötigt die schriftliche Unterstützung von fünf Wahlberechtigten dieses Wahlkreises und muss vollständigen Namen, Anschrift und Beruf der kandidierenden Person enthalten. Die Nominierungsliste wird spätestens 48 Stunden nach Ende der Nominierungsfrist veröffentlicht. Die gesetzliche Wahlkampfzeit wird in der Bekanntmachung der Ministerin oder des Ministers festgelegt. Im letzten Monat vor Ende der Abstimmung beschränken die Regeln Wahlkampfversammlungen, Plakate, Flugblätter, Wahlkampfkleidung, Videos, Bilder, Lautsprecheranlagen und Anreize wie Speisen oder Getränke. Versammlungen sind im Allgemeinen auf die Kernfamilie der Kandidatin oder des Kandidaten beschränkt. Kulturelle Geschenkgaben sind ausdrücklich erlaubt, Stimmenkauf ist verboten. Verstöße können mit höchstens 2.000 $ oder zwölf Monaten Haft oder beidem geahndet werden; bei Stimmenkauf drohen bis zu 10.000 $ oder zwei Jahre Haft oder beides. In den geprüften amtlichen Texten wurde weder eine Einreichungsgebühr noch eine Kaution für Kandidierende festgestellt. Die nationale Abstimmung findet üblicherweise von 08:00 bis 16:00 Uhr im festgelegten Wahllokal statt. Der Name der wählenden Person muss auf dem Verzeichnis oder Wählerregister stehen, und sie darf nicht bereits abgestimmt haben. Die Stimmabgabe erfolgt geheim in einer abgeschirmten Wahlkabine. Der Stimmzettel trägt ein amtliches Kennzeichen und einen nummerierten Kontrollabschnitt. Wer den Stimmzettel nicht selbst lesen oder markieren kann, kann nach den eigenen Anweisungen Unterstützung durch den Wahlvorsteher erhalten. Ein vorbehaltlich zugelassener Stimmzettel wird getrennt versiegelt und nicht in die gewöhnliche Auszählung einbezogen. Eine Anfechtung wegen Identitätstäuschung hindert die betreffende Person nicht automatisch an der Stimmabgabe. Eine Abstimmung außerhalb des registrierten Wahlkreises erfordert Antrag und Zuteilung; für Niulakita und Niutao gelten besondere Verfahren. Vor der Abstimmung zeigen die Wahlbeauftragten, dass die Wahlurnen leer sind, und versiegeln sie. Danach versiegelt der Wahlvorsteher die Pakete und erstellt die Abrechnung der Stimmzettel. Kandidierende können Wahl- und Auszählungsbeobachtende ernennen. Der Wahlkreisleiter zählt fortlaufend und üblicherweise Wahlurne für Wahlurne in Anwesenheit der Beobachtenden aus. Ein Stimmzettel wird zurückgewiesen, wenn das amtliche Kennzeichen fehlt, die wählende Person erkennbar wird oder eine eindeutige Stimmabsicht fehlt. Das Ergebnis wird umgehend bekannt gegeben und anschließend von der Ministerin oder dem Minister sowie im Amtsblatt veröffentlicht. Wahlunterlagen werden dem Attorney-General übermittelt. Die meisten werden nach sechs Monaten vernichtet; markierte Wählerregister und Ergebnisse bleiben erhalten. Eine Anfechtung der nationalen Wahl muss innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Ergebnisses beim High Court mit Zivilzuständigkeit eingereicht werden. Das Gericht kann ausgezählte, zurückgewiesene und vorbehaltlich zugelassene Stimmzettel prüfen und dabei das Wahlgeheimnis wahren; seine Entscheidung ist endgültig. Nach den geprüften Regeln hat eine Bürgerin oder ein Bürger Anspruch auf Übernahme von Rechtskosten aus öffentlichen Mitteln bis zu 5.000 $. Die Kosten nationaler Wahlen werden aus dem Consolidated Fund getragen. Wählerinnen und Wähler wählen den Prime Minister nicht direkt. Nach einer allgemeinen Wahl beruft der Governor-General so bald wie praktikabel eine Parlamentssitzung ein. Die Abgeordneten nominieren Kandidierende; der Prime Minister wird in geheimer Abstimmung gewählt. Erforderlich ist die Unterstützung einer Mehrheit der gesamten Mitgliederschaft. Erreicht niemand diese Mehrheit, scheidet bei aufeinanderfolgenden Abstimmungen jeweils die Person mit den wenigsten Stimmen aus. 2024 trugen Wetter und Verkehrsprobleme zu einem Regierungsbildungsprozess von mehr als einem Monat bei. Für Kommunalwahlen gilt nach dem Falekaupule Act ein eigenes System. Ein Falekaupule ist eine Institution der Inselgemeinschaft; das zugehörige Kaupule ist der lokale Rat und besteht in der Regel aus sechs gewählten Mitgliedern. Das Falekaupule kann beschließen, eine Direktwahl einzuführen oder eine Regelung zu beenden; die Ministerin oder der Minister legt Wahlbezirke und Sitzzahlen fest. Kaupule-Mitglieder haben üblicherweise eine Amtszeit von vier Jahren. Für die Wahl auf lokaler Ebene muss eine Person im Allgemeinen mindestens 18 Jahre alt sein, im Gebiet des Falekaupule wohnen, die Kaupule-Abgaben bezahlt haben oder davon befreit sein und sich aktiv an der Inselgemeinschaft beteiligen. Das Falekaupule bestätigt die Beteiligung. Das Wählerverzeichnis wird normalerweise alle vier Jahre erneuert: Ansprüche werden 21 Tage lang angenommen, die Liste wird innerhalb von 14 Tagen veröffentlicht und Einträge oder Einwände können innerhalb von zehn Tagen gemeldet werden. Eine Kandidatur benötigt die Nominierung durch drei Wahlberechtigte des Wahlbezirks. Die Wahlbekanntmachung muss mindestens 35 Tage vor der Abstimmung erscheinen; die Nominierungen schließen spätestens 28 Tage davor. Bei Kaupule-Wahlen wird im Wahllokal des Wahlbezirks geheim abgestimmt. Eine wählende Person kann bis zu sechs Kandidierende auswählen und höchstens eine Stimme je Person vergeben. Bei einer Behinderung unterstützen Wahlvorsteher und Polizeibeamter. Die Auszählung beginnt so bald wie praktikabel und findet in Anwesenheit der Auszählungsbeobachtenden statt. Gleichstände werden durch Los entschieden. Ergebnisse werden am Sitz des Kaupule und im Wahlbezirk veröffentlicht; Wahlunterlagen werden im Allgemeinen nach sechs Monaten vernichtet. Fragen zur Mitgliedschaft oder einer Kommunalwahl gehen an den Senior Magistrate, der eine Anfechtung zur Ungültigerklärung der Wahl verhandeln kann. Anschließend wird der Pule o Kaupule normalerweise innerhalb von zwei Wochen von den anwesenden wahlberechtigten Mitgliedern des Falekaupule im Gebäude des Falekaupule mit einfacher Mehrheit und geheimer Abstimmung gewählt. Der Tokolua Pule o Kaupule wird aus den übrigen Mitgliedern ernannt. Die Kosten lokaler Wahlen und Wählerregister werden aus den allgemeinen Einnahmen des Kaupule bezahlt.
Wahlen in Tuvalu
Bei Wahlen in Tuvalu werden die Mitglieder des Einkammerparlaments und der lokalen Kaupule-Räte gewählt. Nationale Parlamentswahlen nutzen acht Wahlkreise mit je zwei Sitzen und eine Mehrheitswahl mit zwei Stimmen. Kandidatinnen und Kandidaten treten derzeit als Unabhängige ohne formelles Parteiensystem an. Wahlberechtigte registrieren sich für ihre Heimatinsel oder einen anderen zulässigen Wahlkreis; daher beeinflussen Registrierung, Wahllokale und Reisen zwischen den Inseln die Teilnahme.
Tipp
Wahlen in Tuvalu hängen eng mit den Inseln zusammen: Ihr registrierter Wahlkreis bestimmt weitgehend, wo Sie abstimmen können, während Transport und Wetter die Teilnahme beeinflussen können. Bei Parlamentswahlen geht es um die nationale Vertretung; bei Kaupule-Wahlen um Entscheidungen des lokalen Rates. Die Wahlberechtigung, Nominierung und Stimmabgabe unterscheiden sich. Sichern Sie Ihre Teilnahme, indem Sie veröffentlichte Fristen früh prüfen, Wahlkampfbeschränkungen genau einhalten und Unterlagen aufbewahren, falls Sie ein Ergebnis anfechten müssen.

