Der Mejlis, das Parlament Turkmenistans, setzt Wahlen an. Die Zentrale Kommission für die Durchführung von Wahlen und Referenden koordiniert deren Organisation für eine Amtszeit von fünf Jahren. Darunter arbeiten regionale, Bezirks- und Stadtkommissionen sowie Kommissionen der örtlichen Gengeshes und Wahllokale. Örtliche Behörden stellen Wählerdaten bereit. Während eines Ausnahmezustands oder Krieges dürfen keine Wahlen stattfinden. Die reguläre Abstimmung findet üblicherweise von 07:00 bis 19:00 Uhr statt; der Mejlis soll eine Wahl spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit ansetzen. Bis zum 13. September 2026 waren die nächsten regulären Präsidentschafts- und Mejliswahlen nicht offiziell angesetzt; gesetzlich orientiert sich der Zeitpunkt auf etwa 2029 für die Präsidentschaft und etwa 2028 für den Mejlis, vorbehaltlich einer vorgezogenen Wahl. Bürger ab 18 Jahren dürfen wählen. Personen, die ein Gericht für geschäftsunfähig erklärt hat, sowie Personen in Haft sind ausgeschlossen; eine allgemeine gesetzliche Wahlpflicht ist nicht festgelegt. Wähler weisen sich üblicherweise mit Pass oder Identitätsdokument aus. Seit 22. November 2025 stellt ein einheitliches staatliches Wählerregister ein zentrales digitales System bereit; Wahllisten werden weiterhin anhand von Daten örtlicher Behörden, Militäreinheiten, Einrichtungen, Haftanstalten und diplomatischer Vertretungen erstellt. Die Listen sollen mindestens 15 Tage vor der Abstimmung zur Einsicht vorliegen. Fehlt eine Person, kann sie mit Pass oder Identitätsdokument ihre Aufnahme beantragen; Beschwerden gegen die Liste sind binnen bis zu zwei Tagen oder unmittelbar vor beziehungsweise am Wahltag möglich. Die Stimmabgabe ist persönlich; eine Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist verboten. Für jede Wahl gibt es einen eigenen Stimmzettel. Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er das falsche Formular nutzt, mehr als eine Markierung oder keine Markierung enthält, einen Namen ergänzt oder einen zurückgezogenen Kandidaten markiert. Ein beschädigter Stimmzettel kann nach dem geltenden Verfahren ersetzt werden. Präsidentschaftswahlen sind direkt. Kandidaten müssen turkmenische Staatsbürger und in Turkmenistan geboren sein, mindestens 40 Jahre alt sein, die Staatssprache beherrschen und mindestens 15 Jahre ununterbrochen in Turkmenistan gelebt oder gearbeitet haben. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt sieben Jahre. Der Mejlis umfasst 125 direkt gewählte Sitze in 125 Wahlkreisen und wird gewöhnlich für fünf Jahre gewählt. Mejlis-Kandidaten müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 10 Jahren dauerhaft in Turkmenistan wohnen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erreicht bei einem Wahlgang mit mindestens drei Kandidaten niemand diesen Anteil, soll binnen zwei Wochen eine Stichwahl zwischen den beiden führenden Kandidaten stattfinden; dort genügt die relative Mehrheit. Wähler bestimmen direkt Mitglieder regionaler, Bezirks- und Stadt-Halk-Maslahaty sowie der Gengeshes. Der nationale Halk Maslahaty ist seit Januar 2023 das höchste Vertretungsorgan, aber ein Gremium mit gemischter Zusammensetzung und keine regelmäßig direkt gewählte nationale Parlamentskammer. Parteien müssen vor Ansetzung einer Wahl registriert sein. Bürgergruppen können Kandidaten nominieren; erforderlich sind mindestens 200 wahlberechtigte Bürger für eine Mejlis-Nominierungsgruppe, 100 für eine Bezirks- oder Stadt-Halk-Maslahaty-Gruppe und 50 für eine Gengesh-Gruppe. Jede Gruppe kann je Wahlkreis einen Kandidaten benennen. Die Nominierung erfolgt gewöhnlich 60 bis 30 Tage vor der Abstimmung, die Registrierung 50 bis 25 Tage vorher. Präsidentschaftskandidaten werden auf Parteitagen nominiert; Mejlis-Kandidaten durch zentrale, regionale, Bezirks- oder Stadtparteiorgane. Der Wahlkampf beginnt nach der Registrierung und endet einen Tag vor der Abstimmung. Registrierte Kandidaten haben gleiche gesetzliche Wahlkampfrechte, einschließlich kostenloser Fernsehzeit zwischen 19:00 und 23:00 Uhr; mindestens eine Stunde täglich wird gleich verteilt. Auch Platz in Printmedien ist gleich zu vergeben. In der Praxis berichtete die OSZE von fehlenden echten politischen Alternativen, staatlich kontrollierten Medien, starken Informations- und Internetbeschränkungen, Einschränkungen der Kandidatenrechte und unzureichender Unabhängigkeit der Wahlverwaltung. Wähler, die nicht teilnehmen können, dürfen bis zu 10 Tage vor dem Wahltag vorzeitig wählen. Ein registrierter Wähler, der wegen Gesundheit, Behinderung oder eines anderen belegten Hindernisses das Wahllokal nicht erreichen kann, darf die Stimmabgabe außerhalb des Wahllokals beantragen, gewöhnlich schriftlich oder mündlich mindestens sechs Stunden vor Ende der Abstimmung. Eine mobile Wahlurne muss von mindestens zwei Kommissionsmitgliedern betreut werden. Im Ausland wird an diplomatischen Vertretungen gewählt, sofern entsprechende Vorkehrungen bestehen. Nationale Wahlbeobachter, Vertreter der Kandidaten und Medien dürfen Wählerlisten, Wahlurnen, vorzeitige und mobile Stimmabgabe, Ausgabe der Stimmzettel, Auszählung und Protokolle beobachten. Sie dürfen jedoch nicht eingreifen, Stimmzettel ausfüllen, Wahlkampf führen oder an der Auszählung teilnehmen. Internationale Beobachter benötigen eine Einladung des Präsidenten oder der Zentralen Kommission und deren Akkreditierung; sie tragen ihre Kosten selbst. Wahlkommissionen an den Wahllokalen öffnen die Urnen erst nach Ende der Abstimmung. Sie zählen ungenutzte, verwendete, ungültige und annullierte Stimmzettel sowie die Stimmen jedes Kandidaten, tragen die Zahlen in ein Protokoll ein, verlesen es und senden es unverzüglich an die übergeordnete Kommission. Eine Kopie muss am Wahllokal ausgehängt werden; beglaubigte Kopien sind für Kandidaten, Vertreter und Beobachter erhältlich. Die zuständige Kommission oder Zentrale Kommission veröffentlicht das Endergebnis; Mandate im Mejlis werden bei dessen erster Sitzung anerkannt. Wähler, Kandidaten, deren Vertreter, Beobachter, Medien und Wahlkommissionen können Wahlhandlungen anfechten. Beschwerden gehen gewöhnlich zuerst an die übergeordnete Wahlkommission und danach an ein Gericht. Entscheidungen oder Handlungen der Zentralen Kommission werden beim Obersten Gericht angefochten. Registrierungsentscheidungen können binnen drei Tagen gerichtlich angefochten werden; Wahlergebnisse binnen drei Tagen nach der vorläufigen Entscheidung der übergeordneten Kommission. Gerichte entscheiden grundsätzlich binnen drei Tagen, bei Beschwerden am Vortag oder am Wahltag unverzüglich oder bei erforderlicher zusätzlicher Prüfung binnen fünf Tagen. Für Wähler ist keine Wahlgebühr belegt; Druck der Stimmzettel und Wahlverwaltung werden aus dem Staatshaushalt finanziert. Die letzte vollständige landesweite Wahl fand am 26. März 2023 für den Mejlis und örtliche Mandate statt. Die amtliche Beteiligung betrug 91,12 %; 258 Kandidaten bewarben sich um 125 Mejlis-Sitze. Die gemeldete Sitzverteilung war: 65 für die Demokratische Partei Turkmenistans, 24 für die Agrarpartei, 18 für die Partei der Industriellen und Unternehmer sowie 18 für Bürgergruppen. Bei Nachwahlen und Kommunalwahlen am 29. März 2026 wurden 140 von 285 neuen Bezirks-Halk-Maslahaty-Mitgliedern, fünf von neun Ersatzmandaten im Mejlis, drei von neun regionalen oder aschgabatischen Halk-Maslahaty-Mandaten, 12 von 25 Bezirks- oder Stadt-Halk-Maslahaty-Mandaten und 203 von 426 Gengesh-Mandaten besetzt. Die amtliche Beteiligung erreichte 91,14 % bei den neuen Bezirks-Halk-Maslahaty-Wahlen und 92,26 % bei den Mejlis-Ersatzwahlen.
Wahlen in Turkmenistan
Wahlen in Turkmenistan sehen für öffentliche Ämter und Vertretungskörperschaften formell direkte, allgemeine, gleiche und geheime Abstimmungen vor. Bürger dürfen ab 18 Jahren wählen; die Teilnahme ist freiwillig. Die OSZE stellte jedoch fest, dass politischer Wettbewerb, Medienzugang und Wahlverwaltung stark eingeschränkt bleiben. Präsidentschafts-, Mejlis- und Kommunalwahlen haben unterschiedliche Amtszeiten und Verfahren.
Tipp
Beurteilen Sie Wahlen in Turkmenistan anhand zweier getrennter Fragen: Können Sie das formelle Wahlverfahren nutzen, und wie groß sind in der Praxis politische Auswahl und unabhängiger Informationszugang? Für die eigene Stimmabgabe prüfen Sie die Registrierung, bringen Sie Pass oder Identitätsdokument mit und wählen Sie den passenden Abstimmungsweg, wenn Sie nicht ins Wahllokal kommen. Amtliche Beteiligungszahlen oder ein gültiger Stimmzettel belegen für sich allein keinen echten Wettbewerb des Gesamtprozesses.

