Das Arbeitsgesetzbuch gilt landesweit und branchenübergreifend. Ausgenommen sind Beamtinnen und Beamte, die Verteidigungsstreitkräfte, die Polizei und kleine familiengeführte Subsistenzbetriebe. Arbeitsverträge und Tarifvereinbarungen können die Bedingungen für Beschäftigte verbessern; Vertragsklauseln, die zwingende gesetzliche Schutzrechte mindern, sind jedoch unwirksam. Zu den wichtigsten Institutionen gehören die Inspeção Geral do Trabalho (IGT), ihre territorialen Dienststellen, SEFOPE, der Serviço de Mediação e Conciliação, der Conselho Nacional do Trabalho, der Conselho de Arbitragem do Trabalho, Arbeitnehmergewerkschaften und Segurança Social, auch bekannt als INSS. Für die Identifizierung im Sozialversicherungssystem wird NISS verwendet. Ein Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgefasst, unterzeichnet und in einer Amtssprache erstellt werden. Üblicherweise nennt er die Vertragsparteien, Stelle, Arbeitsort, Arbeitszeit und Ruhezeiten, Entgelt und Zahlungsrhythmus, berufliche Kategorie, Startdatum, Probezeit, Vertragsdauer und Befristungsgrund sowie einen gegebenenfalls geltenden Tarifvertrag. Eine fehlende Schriftform hebt weder die Gültigkeit des Vertrags noch die Rechte der beschäftigten Person automatisch auf. Ein unbefristeter Vertrag ist die Regel. Ein befristeter Vertrag setzt einen vorübergehenden Bedarf voraus, etwa eine Vertretung, Saisonarbeit, ein Projekt oder eine andere vorübergehende Tätigkeit, und darf einschließlich Verlängerungen bis zu drei Jahre dauern. Ohne gültigen Grund oder bei Überschreitung der gesetzlichen Höchstdauer wird er in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Wird vor Ablauf von 90 Tagen aus demselben Grund mit derselben beschäftigten Person ein neuer befristeter Vertrag geschlossen, kann er ebenfalls als unbefristet gelten. Ein Ausbildungsvertrag kann bis zu sechs Monate dauern. Die Probezeit beträgt bei einem unbefristeten Vertrag bis zu einem Monat. Bei Tätigkeiten mit hoher technischer Komplexität, hoher Verantwortung oder Vertrauensfunktion kann sie bis zu drei Monate betragen. Für befristete Verträge von höchstens sechs Monaten kann die Probezeit bis zu acht Tage dauern; bei längeren befristeten Verträgen bis zu 15 Tage. Während der Probezeit kann jede Partei den Vertrag ohne Kündigungsfrist, wichtigen Grund oder Entschädigung beenden. Die Betriebszugehörigkeit wird ab Beginn der Probezeit berechnet. Die reguläre Arbeitszeit ist auf acht Stunden täglich und 44 Stunden wöchentlich begrenzt. Nach fünf ununterbrochenen Arbeitsstunden steht mindestens eine Stunde Ruhezeit zu. Der Arbeitgeber legt den Arbeitsplan im Rahmen des Gesetzes, des Vertrags und eines gegebenenfalls geltenden Tarifvertrags fest. Die bezahlte wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 24 zusammenhängende Stunden und fällt normalerweise auf einen Sonntag. Feiertage werden bezahlt. Der Jahresurlaub beträgt mindestens 12 Arbeitstage; im ersten Beschäftigungsjahr entsteht der Anspruch mit einem Tag pro Monat. Verhindert ein Arbeitgeber schuldhaft den Urlaub, wird nicht genommener Urlaub mit dem doppelten Normalsatz vergütet. Überstunden werden mit dem normalen Stundenlohn zuzüglich 50 % bezahlt. Arbeit während der wöchentlichen Ruhezeit oder an einem gesetzlichen Feiertag wird mit einem zusätzlichen Zuschlag von 100 % bezahlt. Überstunden sind im Allgemeinen auf vier Stunden täglich und 16 Stunden wöchentlich begrenzt. Ausnahmen gelten bei höherer Gewalt oder dringenden Maßnahmen zur Vermeidung schwerer Schäden. Arbeitgeber dokumentieren Überstunden. Für Nachtarbeit von 21:00 bis 06:00 Uhr gilt ein Zuschlag von 25 %. Schichtarbeit darf die normale tägliche oder wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Bei Heirat, einem Todesfall in der Familie, Gemeinschaftsveranstaltungen und religiösen Anlässen können drei Urlaubstage pro Jahr gewährt werden. Bei Krankheit oder Unfall mit ärztlichem Attest sind bis zu 12 Tage pro Jahr möglich: sechs Tage voll bezahlt und sechs Tage zu 50 %. Unentschuldigtes Fernbleiben kann zu Lohnverlust, einer Verkürzung der Betriebszugehörigkeit und unter bestimmten Umständen zu einer Kündigung führen. Das Entgelt muss angemessen und verhältnismäßig sein; für gleiche Arbeit oder gleichwertige Arbeit gilt gleicher Lohn. Zahlungen erfolgen in gesetzlichem Zahlungsmittel, per Scheck oder Banküberweisung in Abständen von höchstens einem Monat. Eine Lohnabrechnung weist Brutto- und Nettolohn, Abzüge und zusätzliche Leistungen aus. Für freiwillige Abzüge ist eine schriftliche Zustimmung der beschäftigten Person erforderlich. Abzüge für Sozialversicherung und aufgrund gerichtlicher Entscheidungen sind zulässig; die Gesamtabzüge sind normalerweise auf 30 % des Monatslohns begrenzt. Die Jahreszahlung beträgt mindestens einen Monatslohn und wird bis zum 20. Dezember gezahlt. Der Mindestlohn im privaten Sektor beträgt laut den geprüften Quellen weiterhin USD 115 pro Monat. Gespräche über eine Erhöhung auf USD 154–160 hatten in diesen Quellen noch keine wirksame Regelung ergeben. Beschäftigte mit befristeten oder unbefristeten Verträgen im öffentlichen oder privaten Sektor müssen grundsätzlich bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Der Arbeitgeber registriert die beschäftigte Person, reicht monatlich eine Entgeltmeldung ein und zahlt die Beiträge zwischen dem 10. und dem 20. des Folgemonats. Der Gesamtbeitrag beträgt 10 % der maßgeblichen Beitragsgrundlage: 4 % zahlt die beschäftigte Person, 6 % der Arbeitgeber. Zur Beitragsgrundlage zählen Grundlohn, Jahreszahlung, leistungsbezogene Erhöhungen sowie Nacht-, Schicht- und Fernarbeitszulagen. Ausgenommen sind Überstunden, Transport-, Essens- und Unterkunftszulagen, Boni, Gewinnbeteiligung und Repräsentationskosten. Das Arbeitsgesetzbuch und Lei No. 11/2023 über Sicherheit, Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz gelten in öffentlichen, privaten, genossenschaftlichen und sozialen Einrichtungen, darunter nationale und internationale Arbeitgeber, Selbstständige, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie wirtschaftlich abhängige Beschäftigte. Arbeitgeber bewerten Risiken, beseitigen oder mindern sie, stellen Informationen und persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung und untersuchen tödliche oder schwere Unfälle. Eine Paritätskommission ist bei mehr als 20 Beschäftigten oder bei besonderen Risiken vorgeschrieben. Beschwerden zum Arbeitsschutz gehen an die IGT, die Kontrollen durchführen und Sanktionen verhängen kann. Schwangerschaft und Stillzeit schränken Nachtarbeit, Überstunden und gesundheitsgefährdende Tätigkeiten ein. Der bezahlte Mutterschaftsurlaub beträgt mindestens 12 Wochen, darunter mindestens 10 Wochen nach der Geburt. Ärztliche Untersuchungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft mindern den Lohn nicht. Stillpausen gelten bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes und umfassen täglich zwei einstündige Pausen. Vaterschaftsurlaub umfasst fünf bezahlte Tage. Für die Pflege eines kranken oder verletzten Kindes unter zehn Jahren sind bis zu fünf unbezahlte Tage pro Jahr möglich. Eine Kündigung wegen Schwangerschaft, Stillzeit oder des Stillens eines Kindes ist verboten; die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Das reguläre Mindestalter für die Arbeitsaufnahme beträgt 15 Jahre. Kinder zwischen 13 und 15 Jahren dürfen nur leichte Arbeiten ausführen, die weder ihre Gesundheit noch Bildung oder Entwicklung gefährden. Leichte Arbeit ist auf fünf Stunden täglich und 25 Stunden wöchentlich begrenzt; Nachtarbeit und Überstunden sind verboten, außerdem sind mindestens zwei Ruhetage pro Woche erforderlich. Vor Arbeitsbeginn und danach jährlich ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Behinderung oder chronische Erkrankung rechtfertigen weder Diskriminierung noch Kündigung. Medizinische Tests, einschließlich HIV-Tests, erfordern Notwendigkeit, schriftliche Einwilligung und Vertraulichkeit. Ausländische Beschäftigte haben dieselben Rechte und Pflichten wie Staatsangehörige, ihre schriftlichen Verträge und Arbeitsgenehmigungen unterliegen jedoch besonderen Gesetzen. IGT und SEFOPE überwachen die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Beschäftigte und Arbeitgeber können ohne vorherige Genehmigung Organisationen gründen. Für die Gewerkschaftsregistrierung sind Satzung, Gründungsprotokoll und Angaben zu den Gründungsmitgliedern erforderlich; anschließend muss die Eintragung innerhalb der vorgeschriebenen Frist veröffentlicht werden. Tarifverhandlungen sind gesetzlich geschützt und müssen nach Treu und Glauben geführt werden. Gewerkschaftsbeiträge erfordern eine schriftliche Zustimmung und sind auf 2 % des Gehalts begrenzt. Benachteiligungen oder Kündigungen wegen Gewerkschaftsaktivitäten sind verboten. Ein Beschäftigungsverhältnis kann durch Ablauf, schriftliche Vereinbarung, Kündigung durch die beschäftigte Person, Kündigung durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund oder aus Markt-, Technologie- oder Strukturgründen enden. Die reguläre Kündigungsfrist für Beschäftigte beträgt mindestens 30 Tage. Eine Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber setzt schuldhaftes Verhalten und eine Disziplinaranhörung mit Gelegenheit zur Verteidigung voraus. Als Beispiele gelten mehr als drei aufeinanderfolgende unentschuldigte Fehltage oder fünf nicht aufeinanderfolgende Fehltage innerhalb eines Monats. Beschäftigte haben im Allgemeinen 60 Tage Zeit, gegen eine rechtswidrige Kündigung zu klagen. Mögliche Rechtsfolgen umfassen Wiedereinstellung mit rückständigem Lohn und angerechneter Betriebszugehörigkeit oder eine gesetzliche Entschädigung von bis zu sechs Monatsgehältern zuzüglich eines Monatsgehalts für jeweils fünf Dienstjahre. Bei Beendigungen aus Markt-, Technologie- oder Strukturgründen prüft der Arbeitgeber zunächst eine Suspendierung oder Verkürzung der Arbeitszeit. Eine Suspendierung kann bei 50 % Lohn bis zu zwei Monate dauern. Die Arbeitszeit kann um bis zu 40 % für höchstens drei Monate mit verhältnismäßiger Lohnzahlung reduziert werden. Der Arbeitgeber informiert Beschäftigte, ihre Gewerkschaft und den Mediationsdienst mindestens 15 Tage im Voraus schriftlich. Bei einer strukturellen Kündigung muss die Mitteilung Gründe, Zahl und Kategorien der Betroffenen, Auswahlkriterien und Zeitraum nennen. Verhandlungen beginnen innerhalb von fünf Tagen. Die Kündigungsfrist beträgt 15 Tage bei bis zu zwei Jahren Betriebszugehörigkeit und 30 Tage bei längerer Beschäftigung. Betroffene Beschäftigte erhalten pro Woche zwei bezahlte Arbeitstage für die Stellensuche sowie ein Arbeitszeugnis und einen Nachweis über Sozialversicherungsabzüge. Individuelle Streitigkeiten durchlaufen im Allgemeinen vor einem Gerichtsverfahren zunächst eine verpflichtende Schlichtung oder Mediation. Ausnahmen gelten bei rechtswidrigen Kündigungen und bestimmten Kündigungen aus Markt-, Technologie- oder Strukturgründen. Einzelpersonen können sich freiwillig einem Schiedsverfahren unterwerfen. Kollektive Streitigkeiten können durch Mediation, Schlichtung oder kollektive Schiedsverfahren vor dem Conselho de Arbitragem do Trabalho behandelt werden. Das verfassungsmäßige Streikrecht ist in Law No. 5/2012 geregelt; Aussperrungen sind verboten. Die IGT setzt Vorschriften zu Arbeit, Arbeitsschutz, ausländischer Beschäftigung und Sozialversicherung durch. Verstöße gegen Kinderrechte und Zwangsarbeit können auch an das Ministério Público verwiesen werden. Ein eigenes, dem deutschen Arbeitsgericht entsprechendes Gericht ist nicht gesondert dokumentiert. In der Regel führt der Weg über eine Beschwerde bei der IGT, Mediation oder Schlichtung und, soweit angemessen, anschließend zu einem Gericht oder Schiedsverfahren. Für Hausarbeit gab es in den geprüften Quellen bis April 2026 kein eigenes Gesetz; Schutz und Durchsetzung sind in der Praxis daher uneinheitlich.
Arbeitsrecht in Timor-Leste
Das Arbeitsrecht in Timor-Leste wird hauptsächlich durch das Arbeitsgesetzbuch, Lei do Trabalho, Law No. 4/2012 sowie durch Vorschriften zu Arbeitsschutz und Sozialversicherung geregelt. Es umfasst landesweit Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Schutz vor Diskriminierung und Belästigung, Arbeitnehmervertretung, Streitigkeiten und Kündigungen. Der Mindestlohn im privaten Sektor beträgt laut den geprüften Quellen weiterhin USD 115 pro Monat; vorgeschlagene Erhöhungen auf USD 154–160 waren noch nicht in Kraft.
Tipp
Behandeln Sie das Arbeitsrecht in Timor-Leste als Regelwerk für jedes Beschäftigungsverhältnis. Bewahren Sie Verträge, Lohn-, Arbeitszeit-, Urlaubs-, Sicherheits-, Sozialversicherungs- und Kündigungsunterlagen gemeinsam auf. Prüfen Sie die Situation der beschäftigten Person, bevor Sie handeln, insbesondere bei befristeter Arbeit, Minderjährigen, Schwangerschaft oder Stillzeit, ausländischen Beschäftigten, Arbeitsplatzrisiken und strukturellen Kündigungen. Sichern Sie bei einem Streit Nachweise und handeln Sie rasch, denn eine Klage wegen rechtswidriger Kündigung muss im Allgemeinen innerhalb von 60 Tagen erhoben werden.

