Das zentrale Gesetz ist das Zivilgesetzbuch der Republik Tadschikistan Nr. 1918, verabschiedet am 22. Dezember 2022 und seit dem 1. Juli 2023 in Kraft. Rechtsfähigkeit besteht ab Geburt, volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahren. Personen zwischen 14 und 18 Jahren handeln im Allgemeinen mit schriftlicher Zustimmung einer gesetzlichen Vertretung. Ausnahmen betreffen unter anderem eigenen Lohn, Stipendien und sonstige Einkünfte, Rechte an geistigem Eigentum, Bankeinlagen und gewöhnliche Haushaltsgeschäfte. Mit 16 Jahren kann volle Geschäftsfähigkeit durch Entlassung aus der elterlichen Sorge durch eine Vormundschaftsbehörde oder ein Gericht erworben werden. Kinder unter 14 Jahren handeln über gesetzliche Vertreter, abgesehen von begrenzten gesetzlich erlaubten Geschäften. Ein Gericht kann Geschäftsfähigkeit beschränken oder entziehen und einen Vormund oder Pfleger bestellen. Verträge sind ein zentraler Teil des Zivilrechts. Ein Vertrag kommt gewöhnlich durch Angebot und Annahme sowie Einigung über die wesentlichen Bedingungen zustande. Mündliche und schriftliche Formen sind möglich; notarielle Beurkundung oder staatliche Registrierung sind vorgeschrieben, wenn Gesetz oder Vertrag dies verlangen. Nichterfüllung, Verzug oder mangelhafte Erfüllung können zu einem Erfüllungsverlangen, Schadenersatz, einer Vertragsstrafe, genannt ноустуворона, oder zur Beendigung führen. Eine Schuldübertragung erfordert die Zustimmung des Gläubigers. Parteien können eine direkte Einigung, notarielle Schritte oder gerichtlichen Schutz anstreben. Privates und staatliches Eigentum sind anerkannt, das Land selbst bleibt jedoch ausschließlich Staatseigentum. Einzelpersonen und juristische Personen können registrierte Landnutzungsrechte halten, die, sofern zulässig, übertragbar sind. Lokale Exekutivorgane weisen Land zu; das zuständige Register erfasst Immobilien und damit verbundene Rechte. Bei vollständigen Registrierungsunterlagen und entrichteter Gebühr dauert die Bearbeitung gewöhnlich höchstens sieben Arbeitstage. Notargebühren, staatliche Abgaben und Registrierungsgebühren können anfallen. Familienbeziehungen regelt das Familiengesetzbuch. Rechtswirksam ist nur eine bei einer Personenstandsbehörde registrierte Ehe; eine religiöse Zeremonie allein begründet keine registrierte Ehe. Das übliche Heiratsalter beträgt 18 Jahre; ein Gericht kann es um höchstens ein Jahr herabsetzen. Eine Scheidung erfolgt in gesetzlich vorgesehenen Fällen über die Personenstandsbehörde, sonst vor Gericht. Zum ehelichen Vermögen gehören im Allgemeinen Einkünfte und bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, unabhängig davon, wessen Name im Eigentumstitel steht. Gleiche Anteile sind der Regelfall. Gesetzliche Unterhaltsanteile für Kinder betragen ein Viertel des Einkommens bei einem Kind, ein Drittel bei zwei Kindern und die Hälfte bei drei oder mehr Kindern; auch ein Festbetrag kann gelten. Erbschaften richten sich nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge. Zur ersten gesetzlichen Erbfolge gehören Kinder, Ehepartner, Eltern und adoptierte Kinder. Bestimmte minderjährige oder geschäftsunfähige Kinder, ein geschäftsunfähiger Ehepartner oder Elternteil sowie anspruchsberechtigte Unterhaltsabhängige können einen Pflichtanteil von mindestens zwei Dritteln des gesetzlichen Erbteils erhalten. Annahme oder Ausschlagung erfolgen normalerweise innerhalb von sechs Monaten vor einem staatlichen Notar am Ort der Eröffnung des Nachlasses. Ein Gericht kann die Frist wiederherstellen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Hindernisses ein Antrag gestellt wird. Ein Erbschein wird normalerweise nach sechs Monaten ausgestellt, sofern das Fehlen weiterer Erben nicht früher zuverlässig festgestellt wird. Zivilrechtliche Haftung erfordert im Allgemeinen den Ersatz des vollen Schadens. Vertragliche Ansprüche können tatsächliche Verluste, entgangene Einkünfte, Vertragsstrafen und Erfüllung umfassen. Gesonderte Regeln gelten für Schäden durch öffentliche Stellen, Minderjährige, geschäftsunfähige Personen, gefährliche Tätigkeiten, Fahrzeuge und mangelhafte Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen. Ersatz immaterieller Schäden hängt grundsätzlich von Verschulden ab, vorbehaltlich gesetzlicher Fälle verschuldensunabhängiger Haftung. Gerichte beurteilen Nachweise, Kausalität und Schadenshöhe. Ein Stadt- oder Bezirksgericht verhandelt Zivilsachen gewöhnlich in erster Instanz; Regionalgerichte, Gerichte in Duschanbe und der Oberste Gerichtshof behandeln gesetzlich zugewiesene Angelegenheiten. Parteien können sich vor einem erstinstanzlichen Urteil auf ein Schiedsverfahren einigen. Einreichungen sind schriftlich und elektronisch mit zertifizierter digitaler Signatur möglich. Verhandlungen finden in der Staatssprache oder in einschlägigen Fällen in der lokalen Mehrheitssprache statt; ein Dolmetscher kann beantragt werden, Online-Teilnahme ist möglich. Auf Klagen, Anträge und Rechtsmittel fallen staatliche Abgaben an. Das staatliche Zentrum für Rechtshilfe des Justizministeriums leistet Hilfe nach geltender Gesetzgebung an Personen, die deren Voraussetzungen erfüllen. Die Vollstreckung beginnt anhand eines Vollstreckungstitels durch einen Vollstreckungsbeamten des Vollstreckungsdienstes. Nach Annahme eines gültigen Originals muss der Beamte spätestens am folgenden Tag die Vollstreckung einleiten. Eine gewöhnliche Vollstreckung dauert grundsätzlich höchstens zwei Monate; bei Verkauf einer Immobilie kann sie bis zu vier Monate dauern. Maßnahmen können Pfändung und Aufnahme von Vermögenswerten, Maßnahmen gegen Bankguthaben oder Eigentum und Versteigerung umfassen. Eine Immobilienversteigerung muss mindestens 30 Tage vorher angekündigt werden; ein Bietervorschuss darf fünf Prozent nicht überschreiten und der erfolgreiche Bieter muss binnen fünf Tagen zahlen. Vollstreckungskosten und die gesetzliche Vollstreckungsgebühr können zur Schuld hinzukommen. Beschwerden gegen Entscheidung, Handlung oder Untätigkeit eines Vollstreckungsbeamten richten sich nach den geltenden Verfahrensregeln.
Zivilrecht in Tadschikistan
Das Zivilrecht in Tadschikistan regelt vermögensrechtliche und persönliche nichtvermögensrechtliche Beziehungen zwischen Privatpersonen und Organisationen. Das Zivilgesetzbuch schützt Gleichheit, Eigentumsunabhängigkeit, Vertragsfreiheit und Treu und Glauben. Es behandelt Personen, Verträge, Eigentum, Familie, Erbschaft, Haftung, Zivilverfahren und Vollstreckung. Gerichte, Notare, Personenstandsbehörden, Vormundschaftsstellen und weitere öffentliche Einrichtungen bearbeiten unterschiedliche Bereiche dieser Beziehungen.
Tipp
Ordnen Sie das Problem zuerst als Vertrags-, Eigentums-, Familien-, Erbschafts-, Haftungs-, Gerichts- oder Vollstreckungsangelegenheit ein, denn Zuständigkeiten und Fristen unterscheiden sich. Sichern Sie Dokumente und Daten vor Verhandlungen oder Einreichungen und wenden Sie sich je nach Anliegen an Notar, Register, Gericht, Vollstreckungsdienst oder Rechtshilfe. Behandeln Sie die sechsmonatige Erbschaftsfrist, Registrierungsanforderungen und Vollstreckungsfristen als dringende Planungspunkte, wenn sie gelten.

