Religion in Syrien

Religion in Syrien umfasst den Islam, besonders den sunnitischen Islam, sowie alawitische, zwölfer-schiitische, ismailitische, drusische, jesidische und christliche Gemeinschaften und eine sehr kleine jüdische Gemeinschaft. Eine US-Schätzung von 2023 bezifferte den Anteil sunnitischer Muslime auf etwa 74 Prozent. Aktuelle Religionsanteile sind wegen Krieg, Vertreibung, Rückkehr und fehlender neuer landesweiter Volkszählung nicht verlässlich. Religiöse Praxis umfasst Gottesdienst, Fasten, Pilgerfahrt, religiöse Bildung und Verfahren zu Lebensereignissen. Personenstandsregeln bestimmen unter anderem Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Erbschaft; Zugang und Sicherheit unterscheiden sich nach Gebiet und Gemeinschaft.

Tipp

Behandeln Sie religiöse Angelegenheiten in Syrien sowohl als Entscheidung der Gemeinschaft als auch, wo erforderlich, als Dokumentationsfrage. Planen Sie bei Ehe, Scheidung, Geburt, Tod, Erbschaft oder Vormundschaft religiöses Verfahren und zivilrechtliche Registrierung gemeinsam, denn eine religiöse Entscheidung allein kann Nachweis- und Lücken bei Familienrechten hinterlassen. Prüfen Sie örtlichen Zugang, Sicherheit, Gebühren, Unterlagen und Fristen unmittelbar vor dem Handeln, da sich die Umsetzung während des Übergangs verändert.