Überbetriebliche Kurse während der Lehre in der Schweiz

Überbetriebliche Kurse (ÜK) vermitteln gemeinsame berufliche Grundfertigkeiten ausserhalb des einzelnen Unternehmens. Sie bilden neben Lehrbetrieb und Berufsfachschule den dritten Lernort der beruflichen Grundbildung. Inhalte, Dauer und Verbindlichkeit richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Lehrberufs.

Grundlagen

Die ÜK-Grundlagen erklären den Bildungsauftrag, die Stellung und die Verbindlichkeit dieser Kurse innerhalb einer Lehre. Die Kurse vermitteln gemeinsame berufliche Fertigkeiten und ergänzen das Lernen im Unternehmen sowie in der Berufsfachschule. Welche Vorgaben gelten, hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab.

ZweckStellungObligatoriumAbgrenzungBegriffe

Organisation

Die ÜK-Organisation verbindet die verantwortlichen Organisationen, berufsspezifischen Vorgaben, Kursorte und Termine. Sie sorgt dafür, dass Lernende eines Lehrberufs den vorgesehenen Kursen zugeteilt und rechtzeitig informiert werden. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach Beruf, Branche und Region.

TrägerschaftRegelwerkKursortKursplanungKoordination

Teilnahme

Die ÜK-Teilnahme richtet sich nach den Vorgaben des Lehrberufs und den Kursen, denen die lernende Person zugeteilt ist. Kursdaten und organisatorische Angaben werden mit einem persönlichen Aufgebot bekannt gegeben. Für Abwesenheiten und Befreiungen gelten geregelte Melde- und Entscheidverfahren.

ZuordnungAufgebotAbsenzenDispensation

Ablauf

Der ÜK-Ablauf verbindet festgelegte Kurstermine mit berufsspezifischen Inhalten, praktischen Lernformen und möglichen Leistungsnachweisen. Zeitpunkt und Umfang unterscheiden sich nach Lehrberuf und Lehrjahr. Verbindliche Angaben ergeben sich aus den geltenden Berufsvorgaben und dem persönlichen Aufgebot.

ZeitpunktDauerInhalteLernformenLeistungsnachweise

Kosten

Die ÜK-Kosten können Kursgebühren, Material, Anreise, Verpflegung und bei mehrtägigen Kursen eine Unterkunft umfassen. Wer einzelne Ausgaben bezahlt, richtet sich nach Lehrvertrag, berufsspezifischen Vorgaben, kantonalen Regeln und betrieblichen Spesenbestimmungen. Lernende sollten die Kostenübernahme klären, bevor sie selbst Buchungen vornehmen.

KursgebührenMaterialkostenReisekostenVerpflegungUnterkunft

Störungen

ÜK-Probleme wie plötzliche Erkrankung, Unfall, Verspätung, Konflikt oder Kursausfall erfordern unterschiedliche Reaktionen. Massgebend sind die Sicherheit der Beteiligten, eine rasche Meldung und die Vorgaben des Kursanbieters. Persönliche Abwesenheiten sind von einer Absage durch den Anbieter zu unterscheiden.

KursabbruchUnfallVerspätungKonflikteKursausfall