Für die Eigenfinanzierung der Grundbildung sollten laufende Einnahmen und vorhandenes Vermögen getrennt erfasst werden. Der Lehrlingslohn steht regelmässig zur Verfügung, kann aber je nach Lehrjahr unterschiedlich hoch sein. Ersparnisse für die Lehre eignen sich besonders für einmalige Anschaffungen, den Start der Ausbildung oder vorübergehende Fehlbeträge. Ein Teil sollte nach Möglichkeit als Reserve für unerwartete Ausgaben erhalten bleiben. Auf der Ausgabenseite gehören Wohnen, Verpflegung, Krankenkasse, Fahrten, Lehrmittel, Arbeitskleidung und persönliche Kosten in die Berechnung. Auch unregelmässige Rechnungen lassen sich auf einen monatlichen Betrag umlegen. Das Ausbildungsbudget sollte ausserdem festhalten, welche Kosten die Familie, das Unternehmen oder eine andere Stelle übernimmt. So wird sichtbar, welcher Betrag tatsächlich aus eigenen Mitteln bezahlt werden muss. Reichen Einkommen und Ersparnisse nicht aus, kann die verbleibende Lücke mit familiärer Unterstützung, kantonalen Ausbildungsbeiträgen oder geeigneten privaten Leistungen geprüft werden. Für ein Stipendiengesuch können eigene Einnahmen und Vermögenswerte nach kantonalem Recht angerechnet werden. Belege zu Kontoständen, Lohn und wiederkehrenden Kosten erleichtern eine nachvollziehbare Darstellung. Das Budget sollte bei verändertem Lohn, einem Umzug oder neuen Ausbildungskosten angepasst werden.
Eigenmittel für die berufliche Grundbildung in der Schweiz
Eigenmittel für die Ausbildung sind eigene finanzielle Mittel, die Lernende für Kosten der beruflichen Grundbildung einsetzen können. Dazu gehören insbesondere der Lehrlingslohn, vorhandene Ersparnisse und weitere eigene Einnahmen. Ein Ausbildungsbudget zeigt, welcher Anteil verfügbar ist und ob eine Finanzierungslücke bleibt.

