Lehrvertrag vor Beginn einer Lehre in der Schweiz

Der Lehrvertrag ist der schriftliche Ausbildungsvertrag für die Lehre zwischen der lernenden Person und dem Unternehmen. Er hält die berufliche Grundbildung, Arbeitsbedingungen und Vergütung fest und wird der zuständigen kantonalen Stelle zur Genehmigung eingereicht. Bei minderjährigen Lernenden wirkt zusätzlich die gesetzliche Vertretung mit.

Abschluss

Der Abschluss des Lehrvertrags führt von den vereinbarten Eckdaten über die Prüfung des Vertragsinhalts bis zur Unterzeichnung durch die beteiligten Personen. Der Lehrvertrag sollte vor Lehrbeginn vollständig vorliegen und anschliessend der zuständigen kantonalen Stelle zur Genehmigung eingereicht werden. Eine mündliche Zusage für die Lehrstelle ersetzt diesen Ablauf nicht.

EntwurfPrüfungEinigungUnterzeichnungExemplare

Beteiligte

Zu den Beteiligten am Lehrvertrag gehören die lernende Person, der Lehrbetrieb und bei Minderjährigen die gesetzliche Vertretung. Verantwortliche Berufsbildende übernehmen die fachliche Begleitung, während die kantonale Behörde den Vertrag prüft und genehmigt. Vertragsparteien der Lehre sind die lernende Person und das Unternehmen.

LernendeLehrbetriebBerufsbildnerBerufsbildungsamt

Ausbildungsangaben

Die Ausbildungsangaben im Lehrvertrag benennen den gewählten Lehrberuf, das angestrebte Abschlussziel sowie Beginn und Dauer der beruflichen Grundbildung. Hinzu kommen Angaben zum verantwortlichen Unternehmen und zum vorgesehenen Ort der betrieblichen Ausbildung. Gemeinsam legen diese Daten fest, welche Lehre in welchem Zeitraum vereinbart ist.

LehrberufAbschlusszielDauerLehrbeginnLernorte

Bedingungen

Die Arbeitsbedingungen im Lehrvertrag regeln zentrale Punkte des betrieblichen Alltags, darunter Arbeitszeit, Probezeit und Ferien. Sie betreffen zudem den Ausbildungszweck der Tätigkeiten sowie Abmachungen zu Arbeitsmitteln und Berufskleidung. Gesetzliche Mindestansprüche und Schutzbestimmungen dürfen durch den Vertrag nicht unterschritten werden.

ArbeitszeitProbezeitFerienTätigkeitenAusstattung

Vergütung

Die Vergütungsangaben im Lehrvertrag halten fest, welchen Lehrlingslohn die lernende Person während der beruflichen Grundbildung erhält. Die Beträge werden üblicherweise für jedes Lehrjahr einzeln eingetragen. Angaben zu Auszahlung und möglichen Abzügen ergänzen die vereinbarte Entlohnung.

LehrlingslohnLehrjahreAuszahlungAbzüge

Wirksamkeit

Die Wirksamkeit des Lehrvertrags hängt vom schriftlich festgehaltenen Vertragsinhalt, den erforderlichen Unterschriften und der kantonalen Genehmigung ab. Bei minderjährigen Lernenden muss zusätzlich die gesetzliche Vertretung zustimmen. Ein abgeschlossener Vertrag kann bereits vor dem ersten Arbeitstag verbindliche Rechte und Pflichten begründen.

FormGenehmigungMinderjährigeÄnderungenAuflösung