Die zuständige Stelle wird nicht allein anhand des Studienabschlusses bestimmt. Entscheidend ist, welche berufliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt werden soll und wo sie vorgesehen ist. Eine Anerkennungsstelle in der Schweiz kann für die Prüfung einer Qualifikation zuständig sein, ohne zugleich eine Berufsausübungsbewilligung zu erteilen. Umgekehrt kann die Stelle für die Berufsausübungsbewilligung zusätzliche Voraussetzungen prüfen, die über den Abschluss hinausgehen. Bei kantonal geregelten Tätigkeiten richtet sich die Zuständigkeit nach dem Kanton und dem konkreten Beruf. Für andere Berufe kann eine Bundesstelle die Anerkennung oder ein bestimmtes Verfahren bearbeiten. Auch eine fachbezogene Einrichtung kann Aufgaben im Zulassungsverfahren übernehmen. Deshalb sollten Bezeichnung des Verfahrens, zuständige Stelle und verlangtes Ergebnis vor der Einreichung eindeutig geklärt werden. Eine Weiterleitung durch eine unzuständige Stelle darf nicht als rechtzeitige oder vollständige Einreichung vorausgesetzt werden. Ändern sich Tätigkeit oder Arbeitsort, kann sich auch die Zuständigkeit ändern. Verbindliche Angaben zu Antrag, Unterlagen und Berufsausübung erteilt die für den konkreten Fall zuständige Stelle.
Zuständige Stelle für die Berufszulassung nach dem Studium in der Schweiz
Die zuständige Behörde für einen Beruf entscheidet, welche Stelle eine Berufszulassung prüft und welche Unterlagen dafür erforderlich sind. Je nach Tätigkeit kann eine kantonale Berufszulassung, eine Bundesstelle für die Anerkennung oder eine andere fachlich zuständige Einrichtung massgebend sein. Ausgangspunkt sind die genaue Tätigkeit, der Arbeitsort und die Frage, ob der Beruf reglementiert ist.

