Abgrenzung von Studienabschluss und Berufszulassung in der Schweiz

Ein Studienabschluss bestätigt, dass die Anforderungen eines Hochschulprogramms erfüllt wurden, während eine Berufszulassung die rechtliche Ausübung einer bestimmten reglementierten Tätigkeit ermöglicht. Diplom und Berufsausübung sind deshalb nicht in jedem Fall gleichzusetzen. Ob zusätzlich zum Abschluss ein Zulassungsverfahren erforderlich ist, hängt vom konkreten Beruf und den dafür geltenden Vorschriften ab.