Für geschäftliche Tätigkeiten gibt es im Sudan einen formellen Rechtsrahmen, doch der praktische Zugang ist zersplittert und häufig informell. Das Investitions- und internationale Kooperationsministerium, die Investitionsbehörde und die Abteilung für Entwicklung des Privatsektors, das Justizministerium und dessen Handelsregister, die Investitionskommissionen der Bundesstaaten, die Steuerbehörde des Sudan, Kammern und sektorale Behörden können jeweils beteiligt sein. Das Justizministerium führt das Companies Act 1925, das Business Names Registration Act 1931, das Partnership Act 1926 und das Commercial Agents Registration Act 1971 auf. Verfügbarkeit und Bearbeitungskapazität dieser Einrichtungen sind landesweit nicht einheitlich. Ein Unternehmen kann als Einzelunternehmen, Partnerschaft, Gesellschaft, Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens oder Handelsvertretung tätig sein. Das Handelsregister bearbeitet Gesellschaften, Geschäftsnamen, Partnerschaften und Handelsvertretungen. Gesellschaftsverträge oder Satzungen und gesetzliche Einreichungen sind erforderlich, wenn die gewählte Rechtsform dies vorsieht. Eine Handelsvertretung muss jährlich erneuert werden; der Antrag ist normalerweise bis Ende Februar fällig. Da die Umsetzung auf Ebene der Bundesstaaten erfolgt, sollten zuständige Stelle, Unterlagen, Gebühren und Bearbeitungszeit vor Ort bestätigt und nicht aus einer landesweiten Beschreibung abgeleitet werden. Für ein Investitionsprojekt ist grundsätzlich vor der Gründung eine Investitionslizenz erforderlich, ebenso die Eintragung in das Investitionsregister und der Zugang zum sogenannten Single Window, einem gebündelten Kanal für investitionsbezogene Verfahren. Eine Investitionslizenz gilt drei Jahre und kann erneuert werden. Ausländische Investoren müssen nach dem zitierten Investitionsrahmen über eine Auslandsüberweisung eine Sicherheitsleistung von mindestens USD 250,000 hinterlegen. In der Forschungsgrundlage ist kein landesweit festgelegtes Mindestkapital für inländische Investoren belegt. Zusätzlich können sektorale oder bundesstaatliche Genehmigungen, Grundstücks- oder Standortregelungen und mitunter eine Machbarkeitsstudie erforderlich sein. Veröffentlichte Gebühren veranschaulichen lokale Unterschiede und sind kein landesweiter Tarif. Nord-Kordofan und Unterlagen des Nationalen Investitions- und Exportrats führen Beispiele auf: eine Antragsgebühr von SDG 201, eine Investitionslizenzgebühr von SDG 1,474 für Landwirtschaft, SDG 2,727 für Industrie und SDG 2,227 für Dienstleistungen sowie Gebühren für Geschäftsnamen von SDG 312 für ein Einzelunternehmen und SDG 602 für eine Partnerschaft. Gebührenhöhe, Gültigkeit und tatsächliche Bearbeitung sind vor der Zahlung bei der zuständigen örtlichen Stelle zu prüfen. Geschäftliche Tätigkeiten bringen Steuer- und Aufzeichnungspflichten mit sich. Auf geschäftliche Tätigkeiten und Gewinne fällt Einkommensteuer an. Unternehmen führen in der Regel mindestens sechs Jahre lang Geschäftsbücher, Journale, Hauptbücher, Bestandsaufzeichnungen und Belege; die Unterlagen dürfen auf Arabisch oder Englisch geführt werden. Aufzeichnungen in Fremdwährung werden zum Wechselkurs des Geschäftsvorgangs in sudanesische Pfund umgerechnet. Auf steuerpflichtige lokale und eingeführte Waren, Dienstleistungen und Arbeiten kann Mehrwertsteuer anfallen. Die Registrierung von Importeuren und Exporteuren ist unabhängig vom Umsatz. Eine monatliche Mehrwertsteuererklärung ist spätestens 15 Tage nach Monatsende fällig, auch in Monaten ohne Verkäufe. Einkommensteuererklärungen für Lohnzahlungen sind monatlich spätestens am 15. Tag des Folgemonats einzureichen; Lohnunterlagen sollten fünf Jahre aufbewahrt werden. Die Steuerbehörde ist über Einstellung der Tätigkeit, eine Steueraussetzung oder eine Adressänderung zu informieren. Unternehmen müssen Rechnungen und Registrierungsdaten bei Bedarf aktualisieren. Der Investitionsrahmen sieht für qualifizierte Projekte eine Befreiung von der Steuer auf Unternehmensgewinne für bis zu fünf Jahre ab Aufnahme der kommerziellen Produktion, eine Mehrwertsteuerbefreiung für genehmigte Kapitalausrüstung, eine Grundstückszuteilung und einen Beschwerdeausschuss vor, der innerhalb von drei Wochen entscheiden soll. Diese gesetzlichen Bestimmungen garantieren keinen aktuellen Zugang. Anspruchsberechtigung, Genehmigung, Umsetzung und institutionelle Kapazität müssen für das konkrete Projekt und den jeweiligen Bundesstaat bestätigt werden. Der im April 2023 begonnene Konflikt hat das Geschäftsumfeld stark verändert. Das reale BIP sank Berichten zufolge 2023 um 29.4% und 2024 um 14%; für 2025 wurde ein Anstieg um 3.1% prognostiziert. Die Inflation erreichte im Dezember 2024 68%. Bis zum 16. März 2026 galten mehr als 11.6 Millionen Menschen als gewaltsam vertrieben. Stromversorgung, Telekommunikation, Verkehr, Lieferketten, Märkte und öffentliche Verwaltung sind in vielen Gebieten stark beeinträchtigt. Landwirtschaft, Viehzucht, Gummiarabikum, Handel, kleine verarbeitende Betriebe und Unternehmen mit Verbindungen zur Diaspora bleiben wichtige Bereiche für Resilienz. Ob ein Geschäftsmodell tragfähig ist, hängt jedoch von Standort, Sicherheit und Zugang zu Finanzierung ab. Berichten zufolge war etwa ein Drittel der Unternehmen geschlossen; die durchschnittlichen Umsätze von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen waren um 35.8% gesunken. Unter vertriebenen Unternehmen waren 87.8% geschlossen, während 71% der geschlossenen Unternehmen innerhalb eines Jahres wieder öffnen wollten. Viele Selbstständige und Subsistenzbetriebe arbeiten ohne festen Arbeitsplatz, Registrierung oder Steuerunterlagen; landwirtschaftliche Tätigkeiten sind oft nicht registriert. Als praktische Unterstützung kommen Spargruppen, die als Sanduks bekannt sind, gemeinschaftliche Finanzierung, Solarenergie für produktive Zwecke, arbeitgeberbezogene Schulungen über Kammern, Genossenschaften, Selbsthilfegruppen, Inkubation, Mentoring, Unterstützung von Wertschöpfungsketten und Mischfinanzierung mit Diasporabezug infrage. Dabei handelt es sich um Programme oder örtliche Praktiken, nicht um einen allgemeinen Rechtsanspruch. Nach der Gründung muss ein Unternehmen möglicherweise eine Änderung des Geschäftsnamens, die Aufnahme eines Partners, die Auflösung einer Partnerschaft, eine Eigentumsübertragung, einen Tätigkeitswechsel oder eine Betriebsaussetzung eintragen lassen. Für eine geänderte Tätigkeit kann eine neue Lizenz erforderlich sein; zuvor muss die genehmigte Tätigkeit unter Umständen abgeschlossen worden sein. Nach dem Investitionsrahmen kann eine Investitionslizenz widerrufen werden, wenn der Betrieb ohne Mitteilung mehr als ein Jahr ausgesetzt ist oder der Betriebsbeginn ohne anerkannten Grund um mehr als ein Jahr verzögert wird. Die verfügbare Forschung belegt kein einheitliches landesweites Verfahren zur Abmeldung oder Insolvenz. Für die Schließungsplanung müssen daher die zuständigen Register-, Steuer- und Landesbehörden direkt befragt werden.
Unternehmen im Sudan
Unternehmen im Sudan können formal registriert sein, als Investitionsprojekte geführt werden oder überwiegend informell handeln und selbstständig tätig sein. Formelle Möglichkeiten sind ein Einzelunternehmen, eine Partnerschaft, eine Gesellschaft, eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens oder eine Handelsvertretung. Registrierung und öffentliche Dienstleistungen unterscheiden sich jedoch stark nach Bundesstaat. Konflikt, beschädigte Infrastruktur, Inflation und Vertreibung bringen erhebliche Betriebsrisiken mit sich, besonders außerhalb der Gebiete, in denen Institutionen und Märkte weiter funktionieren.
Tipp
Planen Sie geschäftliche Tätigkeiten im Sudan als standortbezogene Risikoentscheidung und nicht nur als Registrierungsaufgabe. Wählen Sie die einfachste formelle Struktur, die zur Tätigkeit passt, prüfen Sie Behörden und aktuelle Gebühren vor Ort und gehen Sie erst Verpflichtungen ein, wenn Sie Sicherheit, Infrastruktur, Versorgung und Steuerverwaltung am vorgesehenen Standort einschätzen können.

