Das somalische Arbeitsgesetz gilt landesweit für Arbeitgeber und Beschäftigte, einschließlich des öffentlichen Dienstes, sofern kein besonderes Gesetz gilt. Es gilt im Allgemeinen nicht für Streitkräfte, Polizei, Strafvollzug oder Sicherheitsdienste außerhalb des zivilen Systems. Gesetz Nr. 36/2024 ist lokal auch als Sharciga Shaqada Soomaaliyeed, Xeerka Shaqada oder Labour Code bekannt. Zur Arbeitsrechtsverwaltung Somalias gehören das Ministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesarbeitskommission, der Bundesarbeitskommissar, der Arbeitsdirektor, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsregisterführer, Distrikt- und Regionalarbeitsinspektoren, die Bundeskommission für alternative Streitbeilegung sowie das Arbeitsgericht oder ein anderes zuständiges Gericht. Gliedstaaten können eigene Arbeitsministerien und Verfahren haben. Somaliland wendet über das Ministerium für Beschäftigung, Soziales und Familie und dessen Arbeitsdirektion das Gesetz Nr. 31/2020 zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsrechts an. Puntland hat ein Gesetz für den Privatsektor und eine separate Regelung für den öffentlichen Dienst, die über eigene Arbeitsbehörden verwaltet werden. Das Bundesgesetz sollte nicht automatisch auf Somaliland oder Puntland angewendet werden; prüfen Sie dort die lokalen Regeln und die zuständige Behörde. Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Bei mündlichen Verträgen trägt der Arbeitgeber jedoch die Beweislast für die vereinbarten Bedingungen. Ein schriftlicher Vertrag sollte Identität und Adressen der Parteien, Tätigkeit, Beginn, Dauer, Arbeitszeit und -ort, Entgelt und Zahlungsabstände, Urlaub, Krankheit, Rente, Kündigungsfrist sowie Aussetzungs-, Beendigungs- und Disziplinarregeln nennen. Änderungen sind schriftlich mitzuteilen. Ein Ausbildungsvertrag muss schriftlich sein; die Ausbildungskosten trägt der Arbeitgeber. Registrierungs- oder Stempelgebühren fallen dafür nicht an. Arbeitgeber müssen das vereinbarte Entgelt zahlen, rechtswidrige Abzüge und Einstellungsgebühren vermeiden, Beschwerden prüfen sowie Arbeitsschutz gewährleisten. Beschäftigte müssen sorgfältig arbeiten, rechtmäßige Anweisungen befolgen und das Eigentum des Arbeitgebers schützen. Das somalische Recht erkennt angemessenes und menschenwürdiges Entgelt, gleichen Lohn und Zahlung in gesetzlicher Währung an. Beschäftigte mit Tageslohn sollten mindestens alle 14 Tage bezahlt werden; andere Zahlungszeiträume dürfen einen Monat nicht überschreiten. Eine Quittung oder ein Fingerabdruck kann die Zahlung dokumentieren. Ein aktuell geltender nationaler Mindestlohn ist nicht verifiziert; der gesetzliche Mechanismus sieht einen künftigen Betrag auf Empfehlung der zuständigen Arbeitskommission und durch ministerielles Handeln vor. Die reguläre Arbeitszeit ist auf 8 Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich begrenzt. Überstunden sind auf 12 Stunden pro Woche begrenzt und werden mit mindestens 50 % Zuschlag bezahlt. Unterbrochene Arbeit und Aufsichtstätigkeiten dürfen nach der jeweiligen Regel bis zu 10 Stunden täglich oder 60 Stunden wöchentlich umfassen. Beschäftigte erhalten grundsätzlich mindestens 24 Stunden wöchentliche Ruhezeit, üblicherweise freitags. Arbeit an einem Feiertag wird mit zusätzlich 50 % des regulären Stundenlohns vergütet. Nachtarbeit findet von 22:00 bis 06:00 Uhr statt. Zu den anerkannten Feiertagen gehören der Tag der Arbeit am 1. Mai, der Unionstag am 1. Juli, der Unabhängigkeitstag am 26. Juni und die Eid-Feiertage. Nach einem Beschäftigungsjahr beträgt der bezahlte Jahresurlaub 30 Arbeitstage; bei Beendigung wird eine anteilige Zahlung fällig. Nach der Probezeit gilt für gesetzlichen Krankenurlaub: 100 % Bezahlung für 3 bis 7 Arbeitstage, 75 % für 8 bis 14 Tage und 50 % für bis zu 30 Tage; längere Zeiträume richten sich nach dem Vertrag. Heiratsurlaub beträgt im Allgemeinen 3 bis 7 Arbeitstage; auch Urlaub für Hadsch oder Umrah ist anerkannt. Mutterschaftsurlaub beträgt 14 Wochen; der Gesetzestext enthält jedoch einen Widerspruch zur erforderlichen Dauer der Bezahlung. Die Umsetzung sollte deshalb bei der zuständigen Behörde geprüft werden. Väter erhalten zwei voll bezahlte Wochen; eine stillende Mutter kann bis zum ersten Geburtstag des Kindes täglich zwei Pausen von je einer Stunde erhalten. Das Gesetz verbietet Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Meinung, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, psychischem Zustand, Alter oder HIV-Status. Diskriminierung ist strafbar; auf gesetzliche Rechte kann grundsätzlich nicht verzichtet werden. Eine günstigere Vertrags- oder Tarifregel kann gelten. Rechtmäßig ansässige Wanderarbeitskräfte werden gleichbehandelt; illegale Anwerbung ist verboten. Arbeitgeber müssen Arbeitsplatzrisiken bewerten und kontrollieren, Betriebsunterlagen führen, Maschinen prüfen, Schulungen anbieten, Wasser und Toiletten bereitstellen, Unfälle und Berufskrankheiten melden sowie eine Arbeitgeberversicherung unterhalten. An einem Arbeitsplatz mit mehr als 10 Beschäftigten müssen Erste-Hilfe-Ausrüstung und eine geschulte Erste-Hilfe-Kraft vorhanden sein. Bei mehr als 100 Beschäftigten muss es eine Ambulanz oder medizinisches Personal geben. Das Gesetz sieht Entschädigung bei Arbeitsunfällen vor, einschließlich schwerer dauerhafter Beeinträchtigung ab 40 % Behinderung. Arbeitgeber müssen eine Richtlinie gegen sexuelle Belästigung unterhalten, Beschwerden zeitnah und unabhängig untersuchen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Kinderarbeit ist nach Alter und Risiko eingeschränkt. Leichte Arbeit kann im Alter von 13 bis 15 Jahren zulässig sein, sofern das Kind geschützt wird und die Schulbildung nicht beeinträchtigt ist. Gefährliche oder besonders riskante Arbeit setzt ein Mindestalter von 17 Jahren voraus. Andere Arbeit ab 16 Jahren muss Gesundheit, Sicherheit, Moral und Ausbildung schützen. Arbeitgeber müssen ein Kinderregister führen und vor der Einstellung sowie jährlich bis zum 18. Geburtstag eine ärztliche Untersuchung veranlassen. Beschäftigte dürfen eine Gewerkschaft gründen, ihr beitreten oder austreten. Arbeitgeber dürfen Gewerkschaftsmitglieder weder diskriminieren noch die Gewerkschaftstätigkeit behindern. Gewerkschaften melden sich beim Arbeitsregisterführer an und können auf nationaler, regionaler, Distrikt-, lokaler oder Unternehmensebene verhandeln. Eine Tarifvereinbarung wird Bestandteil der betreffenden Arbeitsverträge. Streiks sind rechtlich anerkannt, wenn die vorgeschriebenen Verhandlungen oder Schritte zur alternativen Streitbeilegung versucht wurden und eine geheime Abstimmung die Mehrheit unterstützt. Für Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst können andere Regeln gelten. Die schriftliche Kündigungsfrist beträgt bei Gelegenheitsarbeit mindestens 10 Tage; bei anderen Beschäftigungsformen sind es im Allgemeinen mindestens 30 Tage. Verträge von höchstens einem Monat erfordern keine Frist; eine Zahlung anstelle der Frist kann sie ersetzen. Die Probezeit darf bis zu drei Monate dauern und mit Vereinbarung einmal um bis zu drei weitere Monate verlängert werden. Während der Probezeit sind im Allgemeinen sieben Arbeitstage Kündigungsfrist erforderlich. Vor einer betriebsbedingten Kündigung müssen Gewerkschaft oder Beschäftigte und der Arbeitsbeauftragte mindestens einen Monat vorher benachrichtigt werden. Außerdem sind nicht genommener Urlaub, ein Monat Kündigungsfrist oder entsprechende Zahlung sowie mindestens 15 Tage Abfindung je abgeschlossenem Beschäftigungsjahr zu leisten. Eine Kündigung wegen Fehlverhaltens erfordert eine Anhörung, Gelegenheit zur Verteidigung und gegebenenfalls gewerkschaftliche Vertretung; der Arbeitgeber trägt die Beweislast. Eine Beschwerde wegen ungerechtfertigter Kündigung setzt im Allgemeinen mindestens 13 Monate ununterbrochener Beschäftigung voraus und muss innerhalb von drei Monaten eingereicht werden. Schwangerschaft, geschützter Urlaub und Gewerkschaftsaktivität sind keine rechtmäßigen Kündigungsgründe. Mögliche Rechtsbehelfe umfassen Schadensersatz, Wiedereinstellung oder Weiterbeschäftigung. Eine Beschwerde wegen Beendigung oder ungerechtfertigter Kündigung kann innerhalb von drei Monaten bei einem Arbeitsbeauftragten eingereicht werden; der Fall kann von einer Empfehlung zu einer Anordnung des Arbeitsgerichts führen. Der direkte Zugang zum Gericht ist ausdrücklich ebenfalls möglich. Eine Beschwerde über Inspektionen kann innerhalb von 14 Arbeitstagen vom Distriktinspektor an einen Regionalinspektor und innerhalb weiterer 14 Arbeitstage an das zuständige Gericht weitergeleitet werden. Kollektive Streitigkeiten gehen üblicherweise von den Parteien oder der Gewerkschaft an einen Regionalinspektor und anschließend vor Gericht. Streitigkeiten von Kollektivverbänden können vor dem Arbeitsgericht zur Schlichtung an die Bundeskommission für alternative Streitbeilegung gehen; eine Überprüfung eines Schiedsspruchs kann innerhalb von 30 Arbeitstagen beantragt werden. Formelle Verträge, Zahlungsnachweise, Betriebsregister, Inspektionsberichte und Gewerkschaftsunterlagen sind besonders wichtig, da eine offizielle Eingabe aus 2025 mehr als die Hälfte der Beschäftigung als informell bezeichnete und die Durchsetzungskapazität regional stark variiert.
Arbeitsrecht in Somalia
Der formelle arbeitsrechtliche Rahmen Somalias beruht auf dem somalischen Arbeitsgesetz, Gesetz Nr. 36/2024, das am 4. Februar 2025 in Kraft trat und Gesetz Nr. 65/1972 ersetzte. Es regelt Arbeitsverträge, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitssicherheit, Diskriminierung, Gewerkschaften, Kündigungen und Arbeitsstreitigkeiten. Somaliland und Puntland wenden eigene oder parallele Arbeitsrechtsordnungen an; das geltende Recht und die zuständige Behörde hängen daher davon ab, wo die Arbeit ausgeführt wird.
Tipp
Klären Sie zuerst Gebiet, Beschäftigungskategorie und geltende Arbeitsrechtsordnung, denn Somalia, Somaliland und Puntland verwenden kein einheitliches System. Ein schriftlicher Vertrag, zuverlässige Zahlungs- und Anwesenheitsnachweise sowie dokumentierte Sicherheits- und Kündigungsverfahren bieten den besten praktischen Schutz, wenn Durchsetzung oder Beweis schwierig werden. Handeln Sie bei Kündigungs- und Inspektionsstreitigkeiten schnell, da mehrere Verfahren kurze Fristen haben.

