Zu den wichtigsten inländischen Steuern gehören Einkommensteuer, Voraussteuer, PAYE, Quellensteuer, Goods Tax, Sales Tax und Stempelsteuer. Die IRD bearbeitet Registrierung, Festsetzung, Steuererklärungen, Erstattungen, Prüfungen und Einwände. SICED arbeitet unter dem Finanz- und Schatzministerium und ist für Ein- und Ausfuhrabfertigung, Zollbewertung, Abgaben und Verbrauchsteuern zuständig. IRD-Büros befinden sich in Honiara, Noro, Auki, Gizo und Panatina; aus den verfügbaren Quellen ergibt sich kein eigenes provinziales oder kommunales Einkommensteuersystem. Personen, die aufgrund ihres Aufenthalts oder ihrer Absicht, sich länger als sechs Monate auf den Salomonen aufzuhalten, als ansässig gelten, werden im Allgemeinen auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Nichtansässige werden grundsätzlich auf Einkünfte aus den Salomonen besteuert. Die ersten 30.080 SBD des persönlichen Einkommens sind steuerfrei. Die aktuellen Steuersätze der IRD-Tabelle betragen 11 % bis 15.000 SBD, 23 % von 15.001 bis 30.000 SBD, 35 % von 30.001 bis 60.000 SBD und 40 % über 60.001 SBD. Arbeitgeber führen PAYE auf Gehälter und Löhne ab. Beschäftigte, deren einziges Einkommen ein Gehalt mit korrekt abgeführtem PAYE ist, müssen normalerweise keine jährliche Steuererklärung einreichen. Andere Einkünfte wie Dividenden, Sitzungsgelder von Direktoren oder Zinsen können jedoch eine Erklärungspflicht begründen. Unternehmen und Arbeitgeber melden sich bei der IRD an. Eine TIN dient der steuerlichen Verwaltung: Einzelunternehmer haben normalerweise eine TIN, eine Partnerschaft hat eine eigene TIN und die Partner zusätzlich jeweils eine persönliche TIN; eine Gesellschaft oder ein Trust hat eine eigene TIN. Für die Anmeldung werden bei Einzelpersonen TAA Form 1 und bei anderen Rechtsträgern TAA Form 1A verwendet. Die Online-Anmeldung ist kostenlos; die IRD sendet das Passwort normalerweise nach etwa drei bis fünf Werktagen über den hinterlegten Kontaktweg. E-Tax ermöglicht Steuererklärungen, Zahlungen, Kontostände und Nachrichten. Ein Unternehmen gibt seinen Gewinn oder Verlust in einer Einkommensteuererklärung an. Einzelunternehmer und Partner verwenden im Allgemeinen IR21, während Unternehmen und Partnerschaften IR22 verwenden. Eine Partnerschaft reicht normalerweise eine Erklärung ein, doch die Partner werden auf ihre jeweiligen Anteile besteuert. Ansässige Unternehmen zahlen grundsätzlich 30 % des Gewinns, nichtansässige Unternehmen 35 %. Voraussteuer wird normalerweise in vier Raten entrichtet, die jeweils einem Viertel der zuletzt festgesetzten Jahressteuer entsprechen; im ersten Jahr kann sie auf einer Schätzung beruhen. Die üblichen Zahlungstermine sind der 20. März, 20. Juni, 20. September und 20. Dezember. Goods Tax gilt für im Inland hergestellte Waren, die auf den Salomonen verwendet werden, sowie für eingeführte Waren. Die üblichen Sätze betragen 10 % für inländische Waren, 15 % für Importe und 5 % für Reis, sofern der geltende Tarif diesen Satz vorsieht. Importeure zahlen die Steuer beim Zoll; Hersteller und Großhändler können Registrierungs- und Erklärungspflichten haben. Erklärungen und Zahlungen für Goods Tax sind im Allgemeinen am 30. des Folgemonats fällig. Sales Tax gilt für vorgeschriebene Waren und Dienstleistungen, üblicherweise mit 10 %, darunter Telekommunikation, Restaurants, Buchhaltung, Rechtsberatung, Sicherheitsdienste, Fahrzeugvermietung, Immobilienvermittlung, professionelle Dienstleistungen, Reparaturen, Schönheitspflege und Wäschereien. Für bestimmte Kraftstoff-, Reise-, Kino-, Video- und Casinogeschäfte gelten Sonderabgaben. Bei der Quellensteuer muss der Zahlende von bestimmten Zahlungen Steuern einbehalten und an die IRD abführen. Beispiele sind 7,5 % auf Zahlungen an ansässige Auftragnehmer, 10 % auf Zinsen und Immobilienmieten an Ansässige sowie 20 % auf Dividenden an Einzelpersonen oder Unternehmen. Für Zinsen, professionelle Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Pacht, Verwaltungsleistungen und Dividenden an Nichtansässige gelten andere Sätze. Der geltende Satz hängt von Zahlung und Empfänger ab. Die Quellensteuer ist im Allgemeinen am 15. des Folgemonats fällig; bis zum 31. Januar stellt der Zahlende außerdem eine jährliche Bescheinigung IR14 aus. Stempelsteuer gilt für Dokumente und Vorgänge wie Grundstücksübertragungen, Mietverträge, Aktienübertragungen, Garantien, Vollmachten und Versicherungsdokumente. Für übliche Dokumente fallen oft 50 SBD an; bei Grundstücken, Aktien und Mietverträgen richten sich prozentuale Sätze nach dem Wert. Eine Stempelsteuererklärung ist im Allgemeinen innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung oder Ausfertigung fällig. Einfuhrabgaben betragen häufig 5 %, 10 %, 15 % oder 20 % des Warenwerts, doch Tarifposition und Warenart können zu anderen Sätzen führen. Verbrauchsteuern betreffen besonders Tabak, Alkohol, Kraftstoff und verwandte Produkte. Importeure verwenden über ASYCUDA World das Single Administrative Document; der Zoll kann Unterlagen und Wert prüfen oder Fracht untersuchen. Eine Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. März nach dem Einkommensjahr fällig. Bei einem abweichenden Bilanzstichtag gilt üblicherweise eine Frist von drei Monaten nach Jahresende. Einkommensteuer-Nachzahlungen sind im Allgemeinen am 30. September fällig. Steuerunterlagen müssen normalerweise sieben Jahre nach Ende des Steuerzeitraums aufbewahrt werden. Dazu gehören Rechnungen, Quittungen, Kassenbücher, Bankabstimmungen und Belege für Ausgaben. Die IRD kann einzelne Transaktionen oder eine umfassendere Prüfung untersuchen; Steuerpflichtige müssen Zugang, Kopien, Unterstützung und vollständige Antworten bereitstellen. Ein Einspruch gegen eine Steuerentscheidung wird mit TAA Form 5 eingelegt und muss normalerweise innerhalb von 60 Tagen nach Mitteilung eingereicht werden. Die Steuer bleibt während des Einspruchs im Allgemeinen zahlbar. Unzufriedene Steuerpflichtige können unter den geltenden Voraussetzungen beim High Court und anschließend beim Court of Appeal Berufung einlegen. Zu viel gezahltes PAYE oder Voraussteuer kann erstattungsfähig sein; eine allgemeine Erstattungs- oder Bearbeitungszeitgarantie gibt es jedoch nicht. TAA Form 8 dient der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung und TAA Form 9 einer Freigabe im Zusammenhang mit einer Geldüberweisung ins Ausland. Pflichten zur Quellensteuer bei Zahlungen an Nichtansässige sind vor einer Auslandszahlung zu prüfen. Die Salomonen wenden bei grenzüberschreitendem Einkommen Regeln zu Ansässigkeit und Einkunftsquelle an. Das geprüfte IRD-Material nennt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und den Salomonen samt Änderungen. Eine Anrechnung ausländischer Steuern ist grundsätzlich auf den niedrigeren der anwendbaren ausländischen oder salomonischen Steuersätze begrenzt. Ein Mehrwertsteuersystem, umfassendere Änderungen an Goods Tax und Sales Tax, Verrechnungspreisregeln und weitere Reformen stehen im politischen Arbeitsprogramm 2026–2028. Vorgeschlagene Reformen sind jedoch kein geltendes Recht, solange sie nicht verabschiedet wurden.
Steuern auf den Salomonen
Steuern auf den Salomonen sind gesetzlich vorgeschriebene Zahlungen auf Einkommen, Beschäftigung, Waren, Dienstleistungen, Dokumente und Einfuhren. Die Inland Revenue Division (IRD) verwaltet die inländischen Steuern; die Customs and Excise Division (SICED) ist für Zoll, Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern zuständig. Unternehmen und Arbeitgeber benötigen im Allgemeinen eine Tax Identification Number (TIN). Welche Steuer gilt, hängt vom Einkommen, Geschäftsvorgang oder Dokument ab.
Tipp
Behandle steuerliche Pflichten auf den Salomonen als wiederkehrenden Compliance-Kalender und nicht als eine einzelne Jahreszahlung. Ordne zuerst Einkommen, Geschäftstätigkeit, Zahlung, Dokument oder Einfuhr ein und prüfe dann die zuständige Steuer, den Satz, das Formular und den Fälligkeitstermin. Halte Mittel für Vorauszahlungen, Quellensteuer und Einfuhrabgaben bereit, denn eine angefochtene Steuerfestsetzung bleibt im Allgemeinen zahlbar.

