Die Seychelles Revenue Commission (SRC) verwaltet unter Leitung des Commissioner General die wichtigsten nationalen Steuern. Zollangelegenheiten bearbeitet die Customs Division. Der Registrar General und das Ministry of Land Use and Housing sind an grundstücksbezogener Besteuerung und Registrierung beteiligt. Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen gehören der Revenue Administration Act 2009, Business Tax Act 2009, Income and Non-Monetary Benefits Tax Act, Value Added Tax Act 2010, Excise Tax Act und Immovable Property Tax Act 2019. Die Seychellen wenden traditionell ein Territorialprinzip an. Einkünfte aus Quellen in den Seychellen umfassen grundsätzlich Einkünfte aus dort ausgeübten Tätigkeiten, dort belegenen Waren oder dort genutzten Rechten. Seit dem 16. September 2021 können Vorschriften für erfasste Unternehmen und wirtschaftliche Substanz passive Einkünfte von gebietsfremden Unternehmen beeinflussen. Grenzüberschreitende Sachverhalte können außerdem Steuerabkommen, Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen, CRS- und FATCA-Meldungen, länderbezogene Berichterstattung und Verrechnungspreisregeln betreffen. Einkünfte aus Beschäftigung werden üblicherweise durch den Arbeitgeber im Quellenabzug besteuert. Für Bürger der Seychellen gelten derzeit monatlich folgende Stufen für steuerpflichtige Bezüge: 0 % bis SCR 8,555.50, 15 % auf den Anteil von SCR 8,555.51 bis SCR 10,000, 20 % auf den Anteil von SCR 10,000.01 bis SCR 83,333 und 30 % auf den Anteil über SCR 83,333. Für Nichtbürger gelten die Stufen 15 % bis SCR 10,000, 20 % auf den Anteil von SCR 10,000.01 bis SCR 83,333 und 30 % über SCR 83,333. Arbeitgeber führen die Lohnsteuer gewöhnlich monatlich ab, spätestens am 21. des Folgemonats. Sie reichen außerdem die einschlägige Lohnsteuererklärung, vereinfachte Erklärung oder Meldung für Hausangestellte ein. Lohnsteuer-XML-Dateien können an pit@src.gov.sc gesendet werden; Arbeitgeber mit weniger als 10 Beschäftigten können gegebenenfalls auch persönlich einreichen. Sachleistungen werden im Allgemeinen beim Arbeitgeber mit 15 % des festgestellten Werts besteuert. Schedule 4 enthält Bewertungsregeln; bestimmte Leistungen sind ausgenommen. Ein nicht verpflichtender Pensionsbeitrag wird bis zu 8 % des Gehalts mit 0 % besteuert; der darüber hinausgehende Anteil mit 15 %. Für Hafenarbeiter (stevedores), deren Beschäftigungseinkommen mit 10 % besteuert werden kann, und Bezüge aus bestimmten Projekten, für die 3 % gelten können, bestehen besondere Regeln. Die Unternehmenssteuer wird in der Regel auf das zu versteuernde Einkommen nach zulässigen Abzügen berechnet. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten 0 % bis SCR 102,666, 15 % von SCR 102,666.01 bis SCR 1,000,000 und 25 % über SCR 1,000,000. Für Unternehmen und sonstige Körperschaften gelten 15 % auf die ersten SCR 1,000,000 und 25 % auf den Rest. Telekommunikationsunternehmen, Banken, Versicherungsunternehmen sowie Alkohol- oder Tabakhersteller können nach dem einschlägigen Branchenverzeichnis 25 % auf die ersten SCR 1,000,000 und 33 % auf den Rest zahlen. Unternehmenssteuer greift häufig bei einem Jahresumsatz von mehr als SCR 1,000,000; maßgebliche Einordnung und Branchenregeln sind jedoch zu prüfen. Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz unter SCR 1,000,000 können für die Pauschalsteuer in Betracht kommen. Sie beträgt grundsätzlich 1.5 % des Jahresumsatzes; Geschäftskosten können nicht abgezogen werden. Das Unternehmen reicht eine vereinfachte Jahreserklärung ein und zahlt bis zum 31. März. Freiwillige monatliche Vorauszahlungen über ein PAYE-Verfahren können möglich sein. Unternehmen reichen ihre Steuererklärung üblicherweise bis zum 31. März ein, auch eine NIL-Erklärung, wenn kein steuerpflichtiges Einkommen oder keine Steuerschuld vorliegt. Bei einem abweichenden Steuerjahr muss die Erklärung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Durch Vereinbarungen mit Steuervertretern können spätere Fristen wie der 30. Juni, 31. Juli oder 31. Oktober gelten. Die Mehrwertsteuer (VAT) gilt für steuerpflichtige inländische Lieferungen und Einfuhren. Der Normalsatz beträgt 15 %; für Ausfuhren und gesetzlich zum Nullsatz besteuerte Waren gilt 0 %. Ausgenommen sind bestimmte Arzneimittel, Säuglingsnahrung, Windeln und Grundbedarfsgüter sowie Bildungs-, Gesundheits- und Finanzdienstleistungen. Eine Pflicht zur VAT-Registrierung entsteht grundsätzlich, wenn steuerpflichtige Lieferungen SCR 2,000,000 erreichen. Eine freiwillige Registrierung ist nach den seit dem 1. Januar 2025 geltenden Regeln bei steuerpflichtigen Lieferungen von SCR 100,000 bis unter SCR 2,000,000 möglich. Der Antrag ist üblicherweise innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen der Registrierungspflicht einzureichen. Die SRC kann im Rahmen ihrer Sorgfaltsprüfung steuerpflichtige Tätigkeiten, einen festen Geschäftssitz, Aufzeichnungen, die Einhaltung der Registrierkassenvorschriften und Bankkonten prüfen. Pflichtregistrierte geben ihre VAT-Erklärung grundsätzlich monatlich bis zum 21. ab; freiwillig Registrierte im Allgemeinen vierteljährlich bis zum 21. Die zu zahlende VAT entspricht der Ausgangssteuer abzüglich abzugsfähiger Vorsteuer. Gutschriften und Erstattungen können möglich sein. Einfuhr-VAT gilt für gewerbliche und private Einfuhren, unabhängig davon, ob der Importeur VAT-registriert ist. Für die Zollberechnung wird grundsätzlich der CIF-Wert zuzüglich Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuer herangezogen. Eine VAT-Erstattung für Besucher kann für steuerpflichtige Waren, nicht für Dienstleistungen, gelten, wenn der Verkäufer VAT-registriert ist und dem Antragsteller eine VAT-Rechnung ausstellt. Der Zoll bestätigt den Anspruch bei der Ausreise. Der Mindestbetrag des Antrags beträgt SCR 150; die Auszahlung kann in USD, EUR, GBP oder SCR erfolgen. Auf Einfuhren können Zoll, VAT, Verbrauchsteuer und eine Einfuhrabgabe anfallen. Verbrauchsteuer betrifft häufig Alkohol, Zigaretten, Kraftfahrzeuge, Kraftstoffe und Schmierstoffe. Hersteller und Lager, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren arbeiten, können unabhängig von einer Umsatzschwelle Registrierungs-, Erklärungs- und Zahlungspflichten haben. Erklärungen und Zahlungen sind im Allgemeinen bis zum 21. des Folgemonats fällig. Für Getränke mit mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter gilt eine Zuckersteuer von SCR 4 je Liter. Ausfuhren können bei Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen von der Verbrauchsteuer befreit sein. Branchenspezifische Steuern umfassen Tourism Marketing Tax, Accommodation Turnover Tax und Tourism Environmental Sustainability Levy. Die Tourism Marketing Tax beträgt grundsätzlich 0.5 % und gilt für aufgeführte Tourismus- und verwandte Unternehmen mit mindestens SCR 1,000,000 Umsatz. Dazu gehören Hotels, Gästehäuser, Unterkünfte mit Selbstverpflegung, Restaurants, Flug- und Fährdienste, Boots- und Yachtcharter, Autovermietungen, Tauch- und Wassersportanbieter, Reiseveranstalter, Reiseführer, Reitbetriebe, Banken, Versicherer, Telekommunikationsunternehmen, Bauunternehmen der Klasse 1 und Kasinos. Die Accommodation Turnover Tax beträgt 2 % und gilt für aufgeführte Beherbergungsbetriebe, Yachten und Kreuzfahrtschiffe mit mindestens SCR 100,000,000 Umsatz; sie ist keine abzugsfähige Ausgabe bei der Unternehmenssteuer. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Tourism Environmental Sustainability Levy grundsätzlich SCR 75 pro Person und Nacht für Betriebe mit 25 bis 50 Zimmern sowie SCR 100 für Betriebe mit mehr als 50 Zimmern, Yachten und Inselresorts. Kleine Betriebe mit 1 bis 24 Zimmern sind ausgenommen. Bürger und Einwohner der Seychellen, Besatzungen von Flugzeugen und Yachten sowie Kinder bis einschließlich 12 Jahre sind befreit. Der Beherbergungsbetrieb erhebt die Abgabe, weist sie auf der Rechnung aus, führt ein Register und reicht die Erklärung grundsätzlich bis zum 21. des Folgemonats ein und zahlt bis dahin. Aufzeichnungen sind sieben Jahre aufzubewahren. Die Residential Rent Tax gilt für ausschließlich zu Wohnzwecken vermietete Immobilien. Sie beträgt im Allgemeinen 3 % der Bruttomiete; Erklärung und Zahlung erfolgen monatlich bis zum 21. des Folgemonats. Quellensteuer beträgt grundsätzlich 15 % auf Zahlungen an Nichtansässige für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, natürliche Ressourcen und technische Dienstleistungen. Für nicht ansässige Künstler oder Sportler können 5 %, für über ein Finanzinstitut gezahlte Managementgebühren an Nichtansässige 33 % und für Versicherungsprämien an Nichtansässige 5 % gelten. Quellensteuer wird üblicherweise bis zum 21. des Folgemonats gezahlt und ist im Allgemeinen eine Abgeltungssteuer. Aus den bereitgestellten Rechercheangaben ergibt sich keine gesonderte neue Kapitalertrag-, Dividenden- oder Erbschaftsteuer auf den Seychellen; Quellensteuer kann auf entsprechende Zahlungen dennoch anfallen. Die Immovable Property Tax gilt im Allgemeinen für Immobilien im Eigentum von Personen, die keine Bürger der Seychellen sind. Der Steuersatz beträgt jährlich 0.5 % des Marktwerts; die Zahlung ist bis zum 31. Dezember fällig. Die Registrierung erfolgt beim Registrar General, mit einem jährlichen viermonatigen Registrierungszeitraum; eine Bewertung findet üblicherweise alle fünf Jahre statt. Gewerbliche und industrielle Immobilien sind ausgenommen. Wohnimmobilien können befreit sein, wenn der Eigentümer mit einem Bürger der Seychellen verheiratet ist. Wer erstmals eine Wohnimmobilie erworben hat und dies nach dem 1. Januar 2020 tat, kann eine einjährige Befreiung beantragen. In USD, EUR oder GBP angegebene Werte werden anhand des Mittelkurses der Central Bank of Seychelles in SCR umgerechnet. Natürliche Personen und Unternehmen benötigen im Allgemeinen eine Tax Identification Number (TIN). SRC-Unterlagen nennen 28 Tage nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, während FAQ und Formular 14 Tage angeben. Die kürzere Frist ist die sicherere Wahl, sofern die SRC nicht schriftlich eine andere Frist bestätigt. Beschäftigte sind üblicherweise innerhalb von sieben Tagen anzumelden. Eine vollständige Unternehmensregistrierung kann innerhalb von etwa 24 Stunden zu einer TIN führen. Änderungen werden normalerweise innerhalb von 28 Tagen gemeldet; eine Aussetzung oder Wiederaufnahme innerhalb von 14 Tagen und eine endgültige Abmeldung innerhalb von 28 Tagen. Steuerunterlagen sind im Allgemeinen sieben Jahre lang auf Englisch, Französisch oder Kreol aufzubewahren. Die Seychellen wenden das Selbstveranlagungsverfahren an. Steuerpflichtige reichen die jeweilige Erklärung und den Tax Payment Slip ein; spezielle Formulare ersetzen das frühere BAS-Verfahren schrittweise seit 2024. Elektronische Einreichung ist nach den Revenue Administration (Electronic Filing of Documents) Regulations 2025 gesetzlich anerkannt, auch wenn sich aktuelles Portal und laufender Einreichungsstatus unterscheiden können. Banküberweisungen sind durch einen Zahlungsnachweis an banktransfer@src.gov.sc zu belegen. Ab dem 1. April 2026 ersetzt eine Acknowledgment Notice den Letter of Assessment. Eine Selbstveranlagung gilt mit Einreichung als Notice of Assessment; die Empfangsbestätigung ersetzt weder die Pflicht des Steuerpflichtigen, eigene Kopien aufzubewahren, noch die Belegaufbewahrung. Seit dem 3. August 2026 stellt die SRC auf Anfrage keine Kopien bereits eingereichter Erklärungen mehr bereit. Steuerpflichtige sollten daher ihre Einreichungen selbst archivieren. Steuerpflichtige können für Gespräche einen Steuerberater oder bevollmächtigten Vertreter bestellen. Bei einer Prüfung kann die SRC Unterlagen anfordern und relevante Räumlichkeiten betreten. Prüfungsmitteilungen werden üblicherweise fünf Werktage im Voraus versandt. Ein Einspruch ist normalerweise innerhalb von 90 Tagen nach der maßgeblichen Mitteilung online an objections@src.gov.sc zu richten; eine Verlängerung nach section 15(3) kann möglich sein. Gegen einen abgelehnten Einspruch kann grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen beim Revenue Tribunal Berufung eingelegt werden. Eine auf vollständiger Offenlegung beruhende, schriftlich beim Commissioner General beantragte Einzelfallauskunft kann den Commissioner binden. Eine allgemeine Auskunft bindet den Commissioner, nicht jedoch den Steuerpflichtigen; allgemeine Hinweise sind unverbindlich. Ein Tax Clearance Certificate stellt die SRC aus; es gilt für das jeweilige Steuerjahr und kostet SCR 100. Die SRC kann Ratenzahlungen auf Steuerschulden bewilligen. Für neue Schulden gelten üblicherweise Zahlungspläne von ein bis drei Monaten; ein Plan darf normalerweise sechs Monate nicht überschreiten. Nach Bewilligung kann ein Unternehmen mit Schulden von über SCR 1,000,000 bis zu zwölf Monate erhalten. Bei Zahlungsverzug kann der Restbetrag sofort fällig werden. Seit dem 1. Juni 2026 gibt es ein Voluntary Disclosure Programme für Offenlegungen vor einer Prüfung oder Vollstreckungsmaßnahme. Es kann Fehler, nicht registrierte Unternehmen oder Wohnraummieten, ausländische Einkünfte oder Vermögenswerte und ausländische Unternehmen erfassen, die auf den Seychellen geführt oder kontrolliert werden. Erstattungsanträge sind nicht umfasst; dieselbe Angelegenheit und dasselbe Steuerjahr können normalerweise nicht wiederholt offengelegt werden. Bei internationalen Steuerfragen fungiert die SRC als zuständige Behörde. Die Seychellen beteiligen sich an Steuerabkommen und Abkommen über den Informationsaustausch, dem Informationsaustausch auf Anfrage, CRS und dem automatischen Informationsaustausch für meldepflichtige Finanzinstitute, FATCA-Meldungen für die Vereinigten Staaten sowie länderbezogener Berichterstattung nach dem CbC MCAA. CRS- und länderbezogene Berichte sind üblicherweise bis zum 30. Juni elektronisch einzureichen. Beherrschte Transaktionen müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Soweit anwendbar, ist der Steuererklärung ein Verrechnungspreisverzeichnis beizufügen. Für beherrschte Transaktionen sind Unterlagen grundsätzlich erforderlich, wenn der Jahresumsatz SCR 1,000,000 übersteigt. Zusätzliche Schwellen können gelten, wenn beherrschte Transaktionen 10 % des Umsatzes oder SCR 50,000,000 übersteigen. Ein multinationales Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von über EUR 100,000,000 kann eine Master File benötigen. Angeforderte Unterlagen sind grundsätzlich innerhalb von 21 Tagen bereitzustellen. Die elektronische Rechnungsstellung ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant. Sie soll schrittweise und risikobasiert zunächst größere VAT-registrierte Unternehmen erfassen. VAT-Belegpflichten und Sanktionen sind ebenfalls geplant. Eine Digitalsteuer wurde nicht eingeführt; derzeit geht es um Machbarkeit und rechtliche Prüfung. Eine Überprüfung der VAT-Regeln für Superyachten wurde angekündigt. Eine vorübergehende Tourismusentlastung 2026 kann bei fristgerechter Erklärung eine dreimonatige Stundung der Unternehmens- oder Pauschalsteuer für 2025 sowie gegebenenfalls eine Anpassung von PAYG und schnellere Erstattungen ermöglichen; sie ist keine dauerhafte Regelung. Steuersätze, Schwellen, Ausnahmen und Fristen sind zum Zeitpunkt der Einreichung anhand der geltenden SRC-Mitteilungen und Gesetze zu prüfen.
Steuern auf den Seychellen
Zu den Steuern auf den Seychellen gehören Einkommensteuer für natürliche Personen, Unternehmenssteuer, Mehrwertsteuer, Quellensteuer, Zoll- und Verbrauchsteuern, Grundsteuer und branchenspezifische Abgaben. Die Seychelles Revenue Commission (SRC) verwaltet die meisten Steuern nach einem überwiegend territorialen System: Einkünfte fallen grundsätzlich unter die Besteuerung der Seychellen, wenn Tätigkeiten dort ausgeübt, Waren dort belegen oder Rechte dort genutzt werden. Steuersätze, Registrierungspflichten und Abgabefristen richten sich nach Steuerpflichtigen, Einkunftsart, Geschäftstätigkeit und Transaktion.
Tipp
Behandeln Sie die Steuerpflichten auf den Seychellen als Aufgabe für Kalender und Unterlagen, nicht als einzelne Jahreserklärung. Richten Sie Unternehmens- und VAT-Behandlung nach Umsatz, Abzügen, Lieferungen und Branche aus und sichern Sie sich durch rechtzeitige Registrierungen, aufbewahrte Belege und selbst archivierte Erklärungen ab. Prüfen Sie vor jeder Einreichung erneut Sätze, Schwellen und befristete Maßnahmen, da sich 2026 mehrere Regeln und elektronische Verfahren ändern.

