Die Seychellen gestatten grundsätzlich die visumfreie Einreise. Alle Reisenden müssen jedoch vor der Abreise über das offizielle elektronische Grenzsystem der Seychellen oder die e-Border-App eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA) beantragen. Der Antrag erfasst Passdaten, ein Foto oder Selfie, Kontakt- und Fluginformationen, die Unterkunft oder einen anderen Aufenthaltsort sowie Zahlungsangaben. Die aktuelle ETA-Gebühr wird im System angezeigt. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen haben. Der Reisepass oder das Reisedokument muss gültig bleiben, bis die reisende Person in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehrt. Ein Gelbfiebernachweis ist nur erforderlich, wenn sich die Person zuvor in einem Gelbfieber-Risikogebiet aufgehalten oder dort mehr als 12 Stunden im Transit verbracht hat. Derzeit gilt keine allgemeine COVID-19-Einreisevorschrift. Eine Reiseversicherung ist nicht als allgemeine aktuelle Anforderung der Einwanderungs- und Personenstandsbehörde aufgeführt; Reisende sollten dennoch ihren eigenen Versicherungsschutz prüfen. Die meisten Besucher kommen über den Seychelles International Airport auf Mahé an. Üblicherweise folgen Einreisekontrolle, Gepäckausgabe und Zoll. Für Tourismus, geschäftliche Besuche oder Besuche wird bei der Ankunft eine Besuchergenehmigung (Visitor’s Permit) erteilt. Reisende dürfen keine ausgeschlossenen Einwanderer sein, keinen anderen gültigen Aufenthaltsstatus besitzen und müssen eine Weiter- oder Rückreise, eine bestätigte Unterkunft und ausreichende Mittel von mindestens 150 US-Dollar pro Tag nachweisen. Die erste Genehmigung gilt für bis zu drei Monate. Der erste Dreimonatszeitraum ist kostenlos. Verlängerungen werden für Zeiträume von jeweils bis zu drei Monaten gewährt, insgesamt höchstens zwölf Monate, und kosten 5.000 SCR pro Verlängerungszeitraum oder begonnenem Zeitraum. Anträge und Verlängerungen können über den Online-Genehmigungsdienst der Einwanderungs- und Personenstandsbehörde oder im Independence House in Victoria auf Mahé bearbeitet werden. Wer arbeiten, studieren oder aufgrund einer familiären oder sonstigen Aufenthaltsregelung bleiben möchte, benötigt eine dem Zweck entsprechende Genehmigung. Eine Gainful Occupation Permit (GOP, Genehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) muss vor Beginn bezahlter oder unbezahlter Arbeit vorliegen. Nach der Beschäftigungsgenehmigung stellt der Arbeitgeber den Antrag, der mindestens eine Woche vor Arbeitsbeginn eingereicht werden sollte. Für eine Studentengenehmigung sind eine Zulassung, ein Finanzierungsnachweis, ein Reisepass, zwei Fotos und gegebenenfalls eine Unterkunft sowie eine Geburtsurkunde erforderlich. Die Gebühr beträgt 1.000 SCR für die Bearbeitung zuzüglich 1.500 SCR pro Jahr; die Genehmigung erlaubt keine Arbeit. Eine Angehörigengenehmigung (Dependant’s Permit) kann dem Ehepartner oder minderjährigen Kind einer Person aus den Seychellen erteilt werden, wenn die Anforderungen an die Beziehung, das ärztliche Attest, den Unterhalt und die Sicherheitskaution erfüllt sind. Die Gebühr beträgt 1.000 SCR für die Bearbeitung zuzüglich 1.000 SCR pro Jahr; auch diese Genehmigung erlaubt keine Arbeit. Eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) kann auf einer familiären Verbindung, einer lokalen Verbindung oder einem besonderen Beitrag beruhen. Sie erfordert einen Finanzierungsnachweis und eine Bankgarantie von mindestens 20.000 SCR und berechtigt für sich genommen nicht zur Beschäftigung. Die den Behörden angegebene Unterkunft oder Wohnadresse muss korrekt sein. Eine Adressänderung ist der Einwanderungs- und Personenstandsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Für Besucher ist kein allgemein belegtes lokales Meldeverfahren bekannt. Die Registrierung erfolgt funktional über das elektronische Grenzsystem, die Besuchergenehmigung und die mit einer Genehmigung verknüpfte Adresse. Ausländische Einwohner können mit Reisepass und einer gültigen GOP, Angehörigen-, Aufenthalts- oder Studentengenehmigung oder einer Genehmigung für eine internationale Handelszone Anspruch auf einen nationalen Personalausweis haben. Ausländische Beschäftigte und Angehörige über 16 Jahren können außerdem für eine nationale Identifikationsnummer oder ein Verfahren mit Identitätsschreiben infrage kommen. Der Personalausweis ist normalerweise so lange gültig wie die Genehmigung. Beim Zoll gilt der rote Kanal für anmeldepflichtige Waren, darunter möglicherweise zoll- oder genehmigungspflichtige sowie beschränkte Waren. Der grüne Kanal ist für Reisende ohne anzumeldende Waren vorgesehen. Der Zoll darf Gepäck kontrollieren, das Öffnen von Paketen verlangen und Belege oder andere Dokumente anfordern. Bargeld oder Zahlungsmittel im Wert von mindestens 50.000 SCR müssen bei Ein- und Ausreise im elektronischen Grenzsystem angemeldet werden. Bei der Ankunft sollten Reisende den roten Kanal benutzen und einen Herkunftsnachweis vorlegen. Nichtanmeldung oder falsche Angaben können zu Geldbußen und einer möglichen Beschlagnahme führen. Flughafentaxis warten vor dem Ankunftsterminal. Mietwagen sind verfügbar; öffentliche Busse fahren außerhalb des Flughafens, nicht im Terminal. Die Seychelles Public Transport Corporation (SPTC, öffentlicher Verkehrsbetrieb der Seychellen) ist auf Mahé und Praslin für den öffentlichen Verkehr zuständig. Busfahrkarten können online über das elektronische Grenzsystem oder am Flughafen erworben werden. Für großes Gepäck können Beförderungsregeln gelten, die vor einer Busfahrt geprüft werden sollten. Verbindungen zu anderen Inseln können mit Air Seychelles, Charter- oder Hubschrauberdiensten oder Angeboten der Island Development Company erfolgen. Staatliche Gesundheitsdienste werden von der Health Care Agency mit Krankenhäusern und Einrichtungen der medizinischen Grundversorgung auf Mahé, Praslin und La Digue erbracht. Bürger der Seychellen haben Anspruch auf kostenlose staatliche Grundversorgung. Besucher und ausländische Einwohner sollten die Behandlungskosten und den Versicherungsschutz für ihre eigene Behandlung klären. Die Notrufnummer ist 999, die Nummer für den Rettungswagen 151. Das Kundenzentrum des Flughafens ist unter +248 4684077 erreichbar, die Einwanderungsbehörde unter +248 4293636 und der Flughafenzoll unter +248 4293797 oder +248 4293795.
Ankunft auf den Seychellen
Für die Einreise auf die Seychellen benötigen Reisende in der Regel vor der Abreise eine elektronische Reisegenehmigung, einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Reisedokument, eine bestätigte Unterkunft und einen Nachweis der Weiterreise. Bei der Ankunft passieren sie die Einreisekontrolle, holen ihr Gepäck ab und benutzen den roten oder grünen Zollkanal. Für Arbeit, Studium, Familienaufenthalt und längere Aufenthalte gelten unterschiedliche Genehmigungen. Verkehr, Gesundheitsversorgung und Ausweisdokumente hängen davon ab, wie lange und zu welchem Zweck der Aufenthalt geplant ist.
Tipp
Verstehen Sie die Ankunft auf den Seychellen als Prüfung von Dokumenten und Aufenthaltszweck, nicht nur als Flughafenablauf. Beantragen Sie vor der Abreise die elektronische Reisegenehmigung, halten Sie Nachweise für Unterkunft, Weiterreise und finanzielle Mittel bereit und wählen Sie die Genehmigung passend zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit. Eine Besuchergenehmigung berechtigt weder zur Arbeit noch zum Studium. Halten Sie Adresse, Zollanmeldungen, Transportplan und Regelungen zu Gesundheitskosten bereit, bevor Sie den Flughafen verlassen.

