Die Generaldirektion für Wahlen (DGE) organisiert nationale und lokale Wahlen sowie Referenden. Die ständige Autonome Nationale Wahlkommission (CENA) beaufsichtigt das Verfahren von der Registrierung im Wählerverzeichnis bis zu vorläufigen Ergebnissen. Der Verfassungsrat prüft Präsidentschafts- und Parlamentskandidaturen, entscheidet national über Wahlsachen und verkündet die endgültigen Ergebnisse. Die Nationale Stimmenauszählungskommission (CNRV) sowie Departements- und Regionalkommissionen bündeln die Ergebnisse vor der abschließenden Prüfung. Präsidentschaftswahlen erfolgen durch direkte Abstimmung nach dem System der absoluten Mehrheit. Erhält niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, treten die beiden führenden Kandidaten in einer zweiten Runde gegeneinander an. Diese findet normalerweise am zweiten Sonntag statt, nachdem der Verfassungsrat das Ergebnis der ersten Runde bestätigt hat. Die Amtszeit des Präsidenten dauert fünf Jahre; höchstens zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten sind zulässig. Präsidentschaftskandidaten müssen ausschließlich die senegalesische Staatsangehörigkeit besitzen, ihre bürgerlichen und politischen Rechte behalten, am Wahltag zwischen 35 und 75 Jahre alt sein und die Amtssprache fließend lesen und schreiben können. Ihre Unterlagen müssen 60 bis 75 volle Tage vor dem ersten Wahlgang beim Verfassungsrat eingehen; außerdem gelten Unterstützungsanforderungen, die durch den jeweiligen Wahlbeschluss oder die Wahlverordnung festgelegt werden. Die Nationalversammlung hat 165 Mitglieder mit einer Amtszeit von fünf Jahren. Auch im Ausland lebende Senegalesinnen und Senegalesen wählen. Laut Wahlleitfaden von 2024 werden 112 Sitze nach einem einstufigen Mehrheitswahlsystem vergeben: 97 für Wahlkreise im Senegal und 15 für Wahlkreise im Ausland. Weitere 53 Sitze werden proportional über landesweite Listen vergeben. Die proportionalen Sitze werden anhand eines nationalen Quotienten und des größten Rests verteilt. Parlamentslisten müssen die Geschlechterparität erfüllen und die erforderlichen Personenstands- und Strafregisterunterlagen sowie den vorgeschriebenen Kostenvorschuss enthalten. Kommunal- und Gebietswahlen folgen eigenen Regeln; die jüngste offizielle Referenz in den Forschungsunterlagen betrifft die Departements- und Kommunalwahl 2022. Der Senegal führt ein dauerhaftes biometrisches Wählerverzeichnis. Verwaltungsbezogene Kommissionen bestehen in jeder Gemeinde sowie bei diplomatischen oder konsularischen Vertretungen. Registrierungen und Änderungen können Wahlkreis, Adresse, Personenstand, militärischen Status und Streichungen aus dem Verzeichnis betreffen. Die zuletzt dokumentierte reguläre Überprüfung lief vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2025. Die DGE bietet einen Online-Dienst zur Abfrage des Wählerverzeichnisses. Bei registrierten Wählern dient auch der biometrische ECOWAS-Ausweis als Wahlkarte und weist Wählernummer, Verwaltungsgebiet, Gemeinde, Wahllokal und nationale Identifikationsnummer (NIN) aus. Für eine Neuregistrierung müssen Antragstellende grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein und einen biometrischen ECOWAS-Ausweis sowie einen Nachweis der Verbindung zum betreffenden Ort vorlegen. Wahlberechtigte im Ausland benötigen möglicherweise außerdem eine Konsularkarte oder Arbeitsbescheinigung. Ein reguläres Wahllokal wird von einem Vorsitzenden, einem Beisitzer, einem Schriftführer und Vertretern der Listen geführt. Die Öffnung erfolgt normalerweise um 8:00 Uhr, nachdem das Personal um 7:00 Uhr eingetroffen ist; geschlossen wird üblicherweise um 18:00 Uhr. Ein Präfekt oder Unterpräfekt kann die Abstimmung verlängern. Diplomatische und konsularische Vertretungen legen ihre Zeiten entsprechend den örtlichen Bedingungen fest. Wählende müssen auf der Anwesenheitsliste stehen und den Originalausweis des biometrischen ECOWAS-Systems mit den Wahlangaben vorzeigen; eine beglaubigte Kopie genügt nicht. Stellvertretende Stimmabgabe ist nicht zulässig. Wählende erhalten einen Umschlag und mindestens fünf Stimmzettel, wenn mindestens fünf Kandidaten oder Listen antreten. Sie gehen in die Wahlkabine, legen einen Stimmzettel in den Umschlag, werfen ihn in die versiegelte Wahlurne, erhalten dokumentenechte Tinte und unterschreiben oder hinterlassen einen Fingerabdruck. Menschen mit Behinderung werden bevorzugt behandelt und können ein barrierefreies Wahllokal innerhalb desselben Wahlorts oder Hilfe durch eine von ihnen ausgewählte Person beziehungsweise ein Mitglied des Wahlvorstands nutzen. Gesetzlich festgelegte Personengruppen wie Wahlpersonal, CENA-Personal, bestimmte Amtsträger, Journalisten, Fahrer sowie Militär- oder Paramilitärpersonal können unter den gesetzlichen Voraussetzungen und mit den vorgeschriebenen Nachweisen außerhalb ihres ursprünglichen Wahllokals abstimmen. Am Wahltag dürfen im Wahllokal keine Wahlkampfmaterialien verteilt werden; Wahlwerbung und störende Diskussionen sind dort ebenfalls verboten. Die Auszählung beginnt sofort nach Ende der Abstimmung und erfolgt öffentlich durch vier Zählende. Stimmzettel können unter anderem wegen mehrerer unterschiedlicher Listenstimmen, erkennbarer Kennzeichnung, fehlendem oder fehlerhaftem Umschlag oder nicht ordnungsgemäßem Stimmzettel zurückgewiesen werden. Identische doppelte Stimmzettel zählen als eine Stimme. Ergebnisse werden im Wahllokal laut verlesen und ausgehängt. Das Protokoll enthält Bemerkungen, Beschwerden und Entscheidungen und wird von allen Mitgliedern des Wahlvorstands unterschrieben. Originale und Belege werden unter Aufsicht zur Departementskommission gebracht; Kopien gehen an Listenvertreter, CENA und zuständigen Präfekten oder das Konsulat. Präsidentschaftskandidaten können vorläufige Ergebnisse innerhalb von 72 Stunden anfechten; der Verfassungsrat entscheidet binnen fünf Tagen. Wird die Wahl für ungültig erklärt, findet innerhalb von 21 Tagen eine neue Runde statt. Kandidaten für die Nationalversammlung haben fünf Tage, um vorläufige Ergebnisse anzufechten; ohne fristgerechte Beschwerde werden die Mandate endgültig. Der offizielle Bericht verzeichnete bei der Präsidentschaftswahl vom 24. März 2024 insgesamt 7.371.890 registrierte Wählende und eine Beteiligung von 61,30 %. Bei der Parlamentswahl am 17. November 2024 waren 7.371.891 Personen registriert; die Beteiligung betrug 49,51 %. Eine offizielle Gebühr für Registrierung oder Stimmabgabe ist nicht belegt. Ersatz für Identitätsdokumente kann jedoch kostenpflichtig sein: Für einen verlorenen ECOWAS-Ausweis werden eine Verlustbescheinigung und eine Steuermarke zu 10.000 CFA-Francs benötigt. Kautionen für Kandidaturen hängen von der jeweiligen Wahl ab. Nach einer Präsidentschaftswahl ernennt der Präsident den Premierminister, der Minister vorschlägt. Der Premierminister legt der Nationalversammlung eine allgemeine Regierungserklärung vor; eine Vertrauensabstimmung ist optional und erfordert, falls sie stattfindet, die absolute Mehrheit.
Wahlen im Senegal
Bei Wahlen im Senegal wählen berechtigte Bürgerinnen und Bürger den Präsidenten der Republik, Mitglieder der Nationalversammlung und lokale Vertretungen oder stimmen in einem Referendum ab. Wahlberechtigt sind senegalesische Staatsangehörige ab 18 Jahren, die ihre bürgerlichen und politischen Rechte besitzen. Die Wahl erfolgt allgemein, gleich und geheim. Der Ablauf umfasst Registrierung, Wahlkampf, Abstimmung, Auszählung, Überprüfung der Ergebnisse und gegebenenfalls Regierungsbildung.
Tipp
Behandeln Sie die Wahl im Senegal als Aufgabe mit Dokumenten und Fristen: Bestätigen Sie vor dem Wahltag Ihre Registrierung, Ihr Wahllokal und das erforderliche Originaldokument. Wählen Sie die Wahlart nach Ihrem Anliegen und prüfen Sie die jeweiligen Regeln, denn Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen laufen unterschiedlich ab. Verlassen Sie sich weder auf Stellvertretung noch auf beglaubigte Dokumentkopien oder informelle Angaben zu Fristen.

