Unterstützung in den verschiedenen Lebensphasen ist im Senegal fragmentiert und folgt keiner einheitlichen formellen Einteilung. Kindheit, Jugend und höheres Alter erhalten teilweise gezielte öffentliche Aufmerksamkeit. Die Betreuung von Menschen, die auf andere angewiesen sind, übernehmen jedoch hauptsächlich Familie, Verwandte, Nachbarn und Gemeinschaftsnetzwerke. Im Senegal gibt es keine etablierte allgemeine Pflegeversicherung, keinen landesweiten häuslichen Pflegedienst und keine einheitliche Pflegegeldleistung. Nationale Regeln werden von Gemeinden, Departements, Regionen, öffentlichen Einrichtungen und lokalen Diensten umgesetzt; die Verfügbarkeit kann sich daher zwischen städtischen und ländlichen Gebieten erheblich unterscheiden. Die fünfte Allgemeine Volks- und Wohnungszählung von 2023 erfasste 18.126.390 Menschen. Kinder unter 15 Jahren stellten 39,1 %, die 15- bis 64-Jährigen 57,1 % und Menschen ab 65 Jahren 3,8 %. Kinder unter fünf Jahren machten 12,4 % aus; etwa drei Viertel der Bevölkerung waren jünger als 35. Das Medianalter lag bei 19 Jahren, das Durchschnittsalter bei 23,6 Jahren. Der Abhängigkeitsquotient betrug 75,2; in ländlichen Gebieten erreichte er 92,7 gegenüber 63,0 in Städten. Kinder unter 15 Jahren stellten 44,5 % der Landbevölkerung und 34,7 % der Stadtbevölkerung. Das Medianalter lag auf dem Land bei 16,6 und in Städten bei 21,0 Jahren. Diese Zahlen machen Kindheit, Übergänge in der Jugend und Unterstützungsbedarf von Haushalten außerhalb der Städte besonders relevant. Der erste formelle Übergang eines Kindes beginnt mit der Geburtsregistrierung beim officier d’état civil der Gemeinde. Die Registrierung sollte innerhalb eines Monats erfolgen. Die Geburt kann von einem Elternteil, Verwandten, Arzt, einer Hebamme, einer traditionellen Geburtshelferin oder Zeugen gemeldet werden. Eine Registrierung zwischen einem Monat und 15 Tagen und einem Jahr erfordert eine Bescheinigung eines Arztes oder einer Hebamme oder zwei erwachsene Zeugen; nach einem Jahr ist eine Gerichtsentscheidung erforderlich. Der ursprüngliche Eintrag und die erste Ausfertigung sind im Allgemeinen kostenlos; spätere Ausfertigungen können auf einfachem Papier kostenlos sein oder eine Stempelgebühr erfordern. Die Geburtsregistrierung ist praktisch Voraussetzung für Schulbesuch, Ausweisdokumente und späteren Zugang zu Leistungen. Die regionale Abdeckung ist ungleich. Eine ältere UNICEF-Kennzahl schätzte die Registrierung seit 2012 auf etwa 70 %; dies ist keine aktuelle landesweite Rate. Der Schulbesuch ist für Kinder von 6 bis 16 Jahren verpflichtend. Eltern sind für Anmeldung und regelmäßigen Schulbesuch verantwortlich. Verlässt ein Kind unter 16 Jahren die allgemeine Bildung, soll es zu einer anderen Möglichkeit wie beruflicher und technischer Ausbildung gelenkt werden, die vor Ort FPT heißt. Bildung kann an einer öffentlichen oder privaten Schule, in einem daara – einer Einrichtung für Koranunterricht – oder bei einem anderen nichtformellen Anbieter fortgesetzt werden. Schutz- und Gesundheitsdienste, Sozialarbeitende, Gemeinschaften und Kinderschutzkomitees reagieren auf Risiken wie Gewalt, Ausbeutung, Menschenhandel, Betteln auf der Straße, Schulabbruch, Kinderehen und weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung. Das Tribunal pour enfants sowie Justiz- und Sozialdienste können erzieherische Unterstützung (assistance éducative) anbieten, wenn Gesundheit, Sicherheit, moralisches Wohlergehen oder Bildung eines Kindes gefährdet sind. Verlassene oder aufgefundene Kinder können Schutzmaßnahmen erhalten, darunter die Übertragung der elterlichen Sorge oder Adoptionsverfahren. Historische UNICEF-Kennzahlen verzeichneten 2014 täglich etwa 30.000 bettelnde Kinder auf den Straßen Dakars, weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung bei 14 % der Mädchen unter 15 Jahren und eine Heirat vor dem 18. Lebensjahr bei 31,5 % der Frauen zwischen 20 und 24 Jahren. Diese Werte sind veraltete Indikatoren, keine aktuellen landesweiten Schätzungen. Auch Wege im Jugendalter sind vielfältig. Allgemeine Bildung, daara oder nichtformelle Bildung können zum BFEM oder Baccalauréat, zu beruflicher und technischer Ausbildung, traditioneller Lehre, Beschäftigung, Selbstständigkeit oder weiterer Bildung führen. Für den Begriff „Jugend“ gibt es im Senegal keine einheitliche gesetzliche Altersgrenze. Für Schutzfragen bleibt eine Person unter 18 Jahren ein Kind; die Schulpflicht endet mit 16, und das geltende Arbeitsgesetzbuch verbietet Beschäftigung oder Ausbildung im Allgemeinen unter 15 Jahren, vorbehaltlich ministeriell festgelegter Ausnahmen. Eine für 2026 vorgeschlagene Arbeitsrechtsreform, die Altersregeln senken oder ändern würde, ist kein geltendes Recht. Die Agence nationale pour la promotion de l'emploi des jeunes (ANPEJ) bietet Informationen, Unterstützung bei der Beschäftigungsfähigkeit, Beratung zu Finanzierung und Hilfe bei Projekten, garantiert aber weder einen Ausbildungsplatz noch eine Arbeitsstelle. Informelle Arbeit bleibt zentral. Manche Programme legen eigene Bedingungen fest. Eine Aufnahme des CSFP IAA von 2024 beispielsweise setzte ein Alter von 18 bis 30 Jahren voraus, verlangte eine Geburtsurkunde und BFEM, Schulnachweis oder CAP, erhob eine Anmeldegebühr von 5.000 FCFA und wurde zu 90 % vom Staat und zu 10 % von den Lernenden finanziert. Diese Bedingungen sind weder ein landesweiter Tarif noch eine allgemeine Regel. Übergänge im Erwachsenenalter betreffen häufig Arbeit, rechtliche Identität, Heirat, Elternschaft und sozialen Schutz. Eine Eheschließung erfordert die persönliche Zustimmung beider Parteien. Der Code de la famille legt das übliche Mindestalter auf über 18 Jahre für Männer und über 16 Jahre für Frauen fest; Minderjährige benötigen außerdem die vorgeschriebene Zustimmung der Person mit elterlicher Sorge. Der Präsident des Regionalgerichts kann nach einer Untersuchung aus schwerwiegendem Grund eine Ausnahme bewilligen. Die Eheschließung wird vom officier d’état civil beurkundet. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können Schulbesuch, Wahlrecht, Erbschaft und Zugang zu öffentlichen Diensten beeinflussen. Todesfälle sollten innerhalb eines Monats gemeldet werden. Eine verspätete Meldung zwischen einem Monat und 15 Tagen und einem Jahr erfordert ein ärztliches Zeugnis oder zwei erwachsene Zeugen; eine spätere Registrierung verlangt eine Gerichtsentscheidung. Der formelle Schutz im Alter ist hauptsächlich an eine registrierte Beschäftigung geknüpft: für Beschäftigte des Privatsektors über IPRES und für Beschäftigte des öffentlichen Sektors über FNR. Informell Beschäftigte erhalten allein aufgrund ihrer Arbeit keine entsprechende automatische beitragsfinanzierte Rente. Für ältere Menschen bietet Plan Sésame medizinische Unterstützung ab 60 Jahren. Sie soll für berechtigte Personen kostenlos sein, doch Identitätsnachweise, Überweisungen, Medikamentenverfügbarkeit und Kapazität der Einrichtungen können praktische Lücken verursachen. CMU und Krankenversicherungsvereine können Menschen in informellen oder ländlichen Lebensverhältnissen ebenfalls unterstützen. Menschen mit Behinderungen können eine Carte d’égalité des chances beantragen, die Zugang zu Krankenversicherung, sozialer Unterstützung und bestimmten kostenlosen Leistungen erleichtern kann; sie begründet jedoch nicht automatisch einen Geldanspruch oder eine persönliche Pflegeleistung. Bei der Volkszählung von 2023 wurde bei 7,3 % der mindestens einjährigen Bevölkerung eine Behinderung erfasst. Menschen ab 65 Jahren stellten 36,4 % der Menschen mit Behinderungen. Schwierigkeiten beim Sehen und Gehen gehörten mit 3,9 % beziehungsweise 3,7 % zu den am häufigsten erfassten. Die regionalen Anteile reichten von 9,8 % in Ziguinchor und 9,7 % in Saint-Louis bis zu 5,9 % in Kédougou und 6,0 % in Tambacounda. Der Zugang zu Betreuung wird im Einzelfall und programmbasiert geregelt. Krankenhäuser, Rehabilitationsangebote, Sozialarbeitende, CMU, die Behindertenkarte und Unterstützung in der Gemeinschaft können helfen. Ein dokumentiertes nationales Bedarfsermittlungssystem, flächendeckende häusliche Pflege, ein einheitlicher Entlastungsdienst oder ein landesweites Pflegegeld gibt es jedoch nicht. Krisen können jeden Übergang im Lebensverlauf durch Krankheit, Behinderung, Tod, Trauer, Verlust von Arbeit oder Einkommen, Überschwemmungen, Dürre, Ernährungsunsicherheit oder Vertreibung unterbrechen. Der Plan ORSEC koordiniert die Katastrophenhilfe auf nationaler Ebene und kann über Gouverneure, Präfekten, Katastrophenschutz, Gesundheits- und Sozialdienste, Polizei, Justiz, Bildung und Kinderschutzorganisationen öffentliche und private Ressourcen mobilisieren. Die Flussüberschwemmungen von 2024 betrafen etwa 130.000 Menschen, darunter etwa 54.000 Kinder, und vertrieben rund 7.230 Menschen. Das RNU, ein Register zur Ermittlung armer und schutzbedürftiger Haushalte, und PNBSF, ein nationales Programm des sozialen Sicherheitsnetzes, unterstützen die gezielte Verteilung von Hilfe. Die Zielbasis des RNU für 2026 umfasste 996.194 arme oder schutzbedürftige Haushalte. Not- und humanitäre Hilfe richtet sich nach der konkreten Lage und begründet keinen allgemeinen garantierten Anspruch auf Geld oder Pflege. Fehlende Dokumente, große Entfernungen auf dem Land, Armut, Schulabbruch, Geschlechterungleichheit und informelle Beschäftigung können Übergänge blockieren. Praktische Unterstützung setzt deshalb voraus, Personenstandsdokumente aufzubewahren, die zuständige lokale Stelle zu ermitteln, die programmspezifische Berechtigung zu prüfen und Unterschiede in der Umsetzung zwischen Regionen einzuplanen.
Lebensphasen im Senegal
Im Senegal gibt es kein einheitliches staatliches System, das Menschen automatisch von der Kindheit bis ins Alter begleitet. Unterstützung erfolgt über Personenstandsregistrierung, Bildung, Arbeit, sozialen Schutz, Gesundheitsversorgung und Notdienste. Die Volkszählung von 2023 erfasste 18.126.390 Menschen: 39,1 % waren jünger als 15, 57,1 % zwischen 15 und 64 und 3,8 % mindestens 65 Jahre alt. Der Zugang hängt von Dokumenten, Haushaltsmitteln, Geschlecht und Entfernung ab; außerhalb der Städte sind Versorgungslücken größer.
Tipp
Behandle Unterstützung in den Lebensphasen im Senegal als Frage von Dokumenten und zuständigen Anbietern, nicht als automatische staatliche Abfolge. Sichere zuerst die Personenstandsdokumente und kläre dann, welcher Schul-, Beschäftigungs-, Gesundheits-, Behinderten- oder Notdienst zuständig ist. Außerhalb der Städte musst du mit größeren Unsicherheiten bei Wegen, Überweisungen und Kosten rechnen; halte eine Ausweichmöglichkeit bereit, falls Dienst oder Betreuungsperson nicht verfügbar ist.

