Ob ein Studiengang in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden kann, legt die Hochschule im Programm und Studienreglement fest. Ein Teilzeitstudium ist nicht automatisch frei planbar. Pflichtveranstaltungen, Blockwochen, Laborarbeiten, Praktika und Gruppenprojekte können feste Präsenzzeiten vorgeben. Auch Module, die nur in bestimmten Semestern angeboten werden, beeinflussen den Studienverlauf. Ein berufsbegleitendes Studium ist ausdrücklich auf die Verbindung mit einer Erwerbstätigkeit ausgerichtet und kann eigene Anforderungen an Beschäftigung oder Berufsfeld enthalten. Deshalb darf diese Bezeichnung nicht ohne Prüfung mit einem gewöhnlichen Teilzeitmodell gleichgesetzt werden. Für den Vergleich sind die vorgesehene Semesterbelastung, Unterrichtstage, Präsenzpflichten und Prüfungsfolge relevant. Hinzu kommen Mindest- oder Höchstdauer, Praktikumszeiten und die Vereinbarkeit mit einer Erwerbstätigkeit. Eine längere Studiendauer kann zudem zu mehr gebührenpflichtigen Semestern führen. Der Wechsel zwischen Vollzeitstudium und Teilzeitstudium ist nicht in jedem Programm automatisch möglich. Über Studienpensum, Wechselmöglichkeiten und individuellen Studienverlauf entscheiden die Regeln und die zuständige Stelle der Hochschule.
Wahl zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium in der Schweiz
Das Studienpensum bestimmt, wie sich die vorgesehene Studienleistung auf Semester und Wochen verteilt. Ein Vollzeitstudium bündelt die Belastung stärker, während ein Teilzeitstudium das gleiche Studienprogramm je nach Reglement über einen längeren Zeitraum verteilen kann. Teilzeit, berufsbegleitend und online sind keine gleichbedeutenden Studienformen.

