Die Einschreibung an der Hochschule folgt auf den Zulassungsentscheid und ist von der ursprünglichen Bewerbung zu unterscheiden. Je nach Verfahren muss der angebotene Studienplatz zuerst bestätigt werden. Danach können endgültige Abschlussunterlagen, Identitätsnachweise oder weitere im Entscheid genannte Dokumente einzureichen sein. Die Hochschule kann zudem die Bezahlung der Semestergebühren oder anderer ausgewiesener Beiträge verlangen. Noch bestehende Zulassungsauflagen bleiben auch während der Einschreibung verbindlich. Nach erfolgreicher Verarbeitung richtet die Hochschule den studentischen Zugang zu ihren Systemen ein. Der Studierendenausweis wird nach dem hochschulinternen Verfahren ausgestellt oder aktiviert. Er bestätigt die Zugehörigkeit zur Hochschule, ersetzt aber keine gesonderten ausländerrechtlichen oder versicherungsbezogenen Nachweise. Eine Semesterregistrierung kann in späteren Semestern erneut erforderlich sein und eigenen Terminen folgen. Auch die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist nicht zwingend Bestandteil der Immatrikulation und kann separat erfolgen. Verbindlich sind die Mitteilungen im Zulassungsentscheid und im Studierendenportal.
Immatrikulation für ein Studium in der Schweiz
Die Immatrikulation in der Schweiz ist die formelle Einschreibung an einer Hochschule nach erfüllter Zulassung. Sie wird abgeschlossen, wenn die verlangten Schritte, Unterlagen und Zahlungen fristgerecht erledigt sind. Erst die Bestätigung der Hochschule belegt den eingeschriebenen Studierendenstatus.

