Als Referenzperson aus der Hochschule kommt eine Person infrage, die die studierende Person und ihre relevanten Leistungen ausreichend kennt. Je nach Stellenprofil kann auch eine frühere vorgesetzte oder betreuende Person besser geeignet sein. Vor der Angabe werden Zustimmung, aktuelle Kontaktdaten und die erlaubte Kontaktform geklärt. Die Referenzperson erhält Informationen zur angestrebten Funktion und zu den Erfahrungen, über die sie Auskunft geben kann. Persönliche Kontaktdaten sollten nur im verlangten Umfang an das Unternehmen weitergegeben werden. Ein Arbeitszeugnis für Absolventinnen und Absolventen dokumentiert ein früheres Arbeitsverhältnis und die darin festgehaltenen Angaben. Eine Empfehlung für den Berufseinstieg kann schriftlich erfolgen, wenn das Bewerbungsverfahren ein entsprechendes Dokument vorsieht. Referenzperson, Arbeitszeugnis und Empfehlung erfüllen damit unterschiedliche Aufgaben. Das Stelleninserat oder das Unternehmen legt fest, ob Referenzen bereits im Bewerbungsdossier oder erst später verlangt werden. Nicht kontaktierte oder nicht zustimmende Personen sollten nicht als Referenz genannt werden. Nach Abschluss des Verfahrens kann die Referenzperson über den Ausgang informiert werden.
Referenzen für den Berufseinstieg nach dem Studium in der Schweiz
Bewerbungsreferenzen sind Personen, die auf Anfrage Auskunft über relevante Leistungen, Zusammenarbeit oder Erfahrungen einer Bewerberin oder eines Bewerbers geben können. Für Referenzen in einer Bewerbung in der Schweiz sollte eine geeignete Person vorab zustimmen und den Bezug zur angestrebten Stelle kennen. Ein Arbeitszeugnis oder ein Empfehlungsschreiben ist ein Dokument und ersetzt ein persönliches Referenzgespräch nicht automatisch.

