Um einen reglementierten Beruf zu prüfen, wird zuerst die tatsächlich vorgesehene Tätigkeit bestimmt und nicht nur der allgemeine Name des Studienabschlusses betrachtet. Danach lässt sich in einer offiziellen Berufsdatenbank der Schweiz oder bei der zuständigen Stelle klären, ob eine Reglementierung besteht. Eine Zulassungspflicht für einen Hochschulberuf kann sich auf bestimmte Tätigkeiten oder Berufsbezeichnungen beziehen. Deshalb darf die Einstufung eines ähnlichen Berufs nicht ungeprüft übertragen werden. Ist der Beruf reglementiert, muss geklärt werden, welche Stelle zuständig ist und welches Verfahren vor der Aufnahme der Tätigkeit gilt. Der erfolgreiche Studienabschluss allein ersetzt eine zusätzlich verlangte Berufszulassung nicht. Bei einem nicht reglementierten Beruf entscheidet in der Regel das Unternehmen anhand der Stellenanforderungen, ob Abschluss und Kompetenzen passen. Auch dort können andere Anforderungen für die konkrete Beschäftigung bestehen. Die Berufsausübung nach dem Studienabschluss sollte deshalb getrennt von Arbeitsvertrag und allfälliger Arbeitsbewilligung geprüft werden. Ändern sich Tätigkeit, Berufsbezeichnung oder Arbeitsort, kann eine erneute Abklärung nötig sein. Verbindlich ist die Auskunft der für den konkreten Beruf zuständigen Stelle.
Prüfung der Berufsreglementierung nach dem Studium in der Schweiz
Ein reglementierter Beruf ist eine Tätigkeit, deren Ausübung rechtlich an bestimmte Berufsqualifikationen oder eine Zulassung gebunden ist. Bei einem nicht reglementierten Beruf besteht keine solche staatliche Zulassungspflicht für die Berufsausübung; das Unternehmen beurteilt die Eignung für die konkrete Stelle. Entscheidend sind die genaue Tätigkeit, der Arbeitsort und die dafür geltenden Vorschriften.

