Das Masterdiplom weist die offiziell verliehene Abschlussbezeichnung und die ausstellende Hochschule aus. Ein Masterzeugnis kann je nach Sprachgebrauch die Abschlussurkunde oder weitere Abschlussunterlagen bezeichnen, weshalb die konkret verlangte Dokumentart geprüft werden sollte. Der Leistungsausweis enthält die im Masterstudium verbuchten Lehrveranstaltungen, Ergebnisse und weiteren Leistungsangaben. Der Diplomzusatz beschreibt den Abschluss und das zugehörige Studienprogramm, ersetzt aber weder Diplomurkunde noch Leistungsausweis. Für eine Bewerbung kann die Abschlussurkunde genügen oder zusammen mit einer detaillierten Notenübersicht verlangt werden. Die empfangende Hochschule, Behörde oder das Unternehmen bestimmt, welche Unterlagen erforderlich sind. Auch Anforderungen an Sprache, Kopie, Beglaubigung und Übermittlungsweg ergeben sich aus dem jeweiligen Verfahren. Bei abweichenden Namen oder persönlichen Angaben kann ein zusätzlicher Beleg für die Zuordnung nötig sein. Liegt das endgültige Diplom noch nicht vor, entscheidet die empfangende Stelle, ob sie eine vorläufige Abschlussbestätigung akzeptiert. Originale sollten nur nach ausdrücklichen Vorgaben eingereicht werden. Sämtliche zusammengehörenden Abschlussunterlagen sollten vollständig und unverändert aufbewahrt werden.
Nachweis eines Masterabschlusses nach dem Studium in der Schweiz
Als Abschlussnachweis für den Master können das Masterdiplom, der Leistungsausweis und ein ergänzender Diplomzusatz dienen. Zusammen belegen und beschreiben diese Unterlagen den erfolgreichen Masterabschluss an einer Schweizer Hochschule. Welche Dokumente vorzulegen sind, richtet sich nach dem Zweck und den Vorgaben der empfangenden Stelle.

