Ein Berufsabschluss für Erwachsene kann berufliche Erfahrung formell anerkennen und weitere Arbeits- oder Bildungswege eröffnen. EFZ steht für eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und bezeichnet den Abschluss einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung. Wer ein EFZ nachholen möchte, kann je nach Voraussetzungen einen Lehrvertrag abschliessen, eine verkürzte Lehre absolvieren oder ein besonderes Qualifikationsverfahren nutzen. EBA bedeutet eidgenössisches Berufsattest und schliesst eine zweijährige Grundbildung ab. Auch ein EBA nachzuholen ist über einen passenden Lehrvertrag oder andere zugelassene Wege möglich. Bei der direkten Zulassung zum Qualifikationsverfahren bereiten sich Erwachsene ohne regulären Lehrvertrag auf das Abschlussverfahren vor. Dafür sind in der Regel mehrere Jahre Berufserfahrung und die für den Beruf verlangten Kenntnisse nachzuweisen. Die genauen Anforderungen richten sich nach dem gewählten Beruf und den gesetzlichen Vorgaben. Die Validierung von Bildungsleistungen ist ein Verfahren, das vorhandene berufliche Kompetenzen anhand eines Dossiers und weiterer Nachweise beurteilt. Fehlende Kompetenzen müssen ergänzt werden, bevor der Abschluss erteilt werden kann. Dieses Verfahren steht nicht für jeden Beruf und nicht in jedem Kanton in gleicher Form zur Verfügung. Beratung, Zuständigkeitsklärung, Zeitaufwand, Kosten und Vereinbarkeit mit der Erwerbsarbeit sollten vor der Anmeldung gemeinsam geprüft werden.
Berufliche Grundbildung für Erwachsene nachholen in der Schweiz
Erwachsene können einen anerkannten Berufsabschluss über eine reguläre oder verkürzte Lehre sowie über besondere Verfahren für erfahrene Berufspersonen erwerben. Der passende Weg hängt von Berufserfahrung, vorhandenen Kompetenzen, gewünschtem Abschluss und kantonalem Angebot ab. Die zuständige Berufsbildungsstelle prüft die Voraussetzungen und das weitere Vorgehen.

