San Marino erkennt zivile Eheschließungen, religiöse Eheschließungen mit zivilrechtlicher Wirkung, eingetragene Lebenspartnerschaften und bestimmte langfristige Lebensgemeinschaften an. Gesetz Nr. 129/2022 definiert Familie weit und schließt Ehepartner, Lebenspartner, faktische Lebensgefährten, Verwandte und angeheiratete Verwandte bis zum dritten Grad sowie Pflege- oder Adoptiveltern ein. Die betroffenen Personen müssen nicht immer zusammenleben. Eine Lebensgemeinschaft more uxorio von mindestens 15 Jahren kann nach einer Trennung ebenfalls für bestimmte Folgen bedeutsam sein. Das Ufficio di Stato Civile bearbeitet Aufgebote und die Eintragung von Lebenspartnerschaften. Das Paar stellt üblicherweise etwa 30 Tage vor der Zeremonie persönlich den Antrag auf ein Eheaufgebot. Das Aufgebot bleibt mindestens acht Tage ausgehängt. Die Gebühr beträgt €50. Staatsangehörige und Einwohner sind von der Gebühr des Standesamts für die Zeremonie befreit; ausländische Personen zahlen €300. Für besondere Veranstaltungsorte können nach geltendem Tarif etwa €100 bis €800 hinzukommen. Eine Eheschließung vor dem 18. Lebensjahr ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme ab dem 16. Lebensjahr setzt sehr gewichtige Gründe, eine Entscheidung des Commissario della Legge in seiner Funktion als Giudice Tutelare und eine Beurteilung der psychischen Reife voraus. Die Ehepartner können durch einen Notar Gütergemeinschaft oder Gütertrennung wählen; die Vereinbarung wird beim Ufficio di Stato Civile hinterlegt. Eine zivile Lebenspartnerschaft wird vor dem Ufficiale di Stato Civile mit zwei Zeugen eingetragen. Sie kann gemeinsam vor dieser Amtsperson aufgelöst werden; bei einseitiger Auflösung gilt das ordentliche gerichtliche Trennungsverfahren. Eine Geburt wird normalerweise innerhalb von zehn Tagen beim Ufficiale di Stato Civile gemeldet. Eine verspätete Meldung wird an das Tribunale verwiesen. Bei verheirateten Eltern können ein Elternteil, beide Eltern, eine bevollmächtigte Person oder die Geburtshelferin beziehungsweise der Geburtshelfer die Meldung vornehmen. Sind die Eltern nicht verheiratet, können beide gemeinsam die Elternschaft anerkennen; die Mutter kann das Kind ohne Angabe des Vaters eintragen lassen, und der Vater kann allein handeln, wenn die Mutter nicht genannt werden möchte. Das Kind kann den Nachnamen des Vaters, den der Mutter oder beide in frei gewählter Reihenfolge erhalten, insgesamt höchstens zwei Namensbestandteile. Die erste Wahl des Nachnamens gilt auch für spätere gemeinsame Kinder. Eltern üben grundsätzlich gemeinsam die potestà, also elterliche Sorge und Verantwortung, aus, bis das Kind volljährig oder mündig wird. Sie vertreten das minderjährige Kind und verwalten gemeinsam dessen Vermögen. Eine besondere Vermögensverwaltung benötigt die Genehmigung des Commissario della Legge. Können sich die Eltern in einer wichtigen Angelegenheit nicht einigen, entscheidet der Commissario della Legge; ein Kind ab 14 Jahren wird angehört. Ein Kind ab 16 Jahren kann verpflichtet werden, zum Unterhalt des Familienhaushalts beizutragen. Kinder haben außerdem eine dauerhafte Pflicht, bedürftige Eltern oder andere Vorfahren moralisch und materiell zu unterstützen. Das ISS unterstützt Schwangerschaft, Zeit nach der Geburt und Elternschaft über UOS Salute Donna und den Servizio di Accoglienza, Consulenza ed Assistenza per la Maternità Consapevole. Beratung zu Schwangerschaft, Wochenbett, Jugend, Empfängnisverhütung und sexueller Gesundheit ist kostenlos; die Jugendklinik ist für Personen bis 20 Jahre zuständig. Ein Schwangerschaftsabbruch nach Gesetz Nr. 127/2022 ist über das ISS kostenlos; bei Minderjährigen ist der Giudice Tutelare erforderlich. Eine beschäftigte Person sollte den Arbeitgeber spätestens bis zur zwölften Schwangerschaftswoche informieren. Der reguläre Mutterschaftsurlaub umfasst 30 Tage vor und 60 Tage nach der Geburt; bei Gesundheitsrisiken kann der Urlaub bis zu 60 Tage vor der Geburt beginnen. Schwangerschafts- und Wochenbetturlaub können bis zu 150 Tage dauern. Eine selbstständige Person mit einem schweren Schwangerschaftsrisiko kann bis zu sieben Monate nach der Geburt 100 % des durchschnittlichen Einkommens der vorausgegangenen drei Jahre erhalten. Ein Vater kann innerhalb von fünf Monaten nach der Geburt zehn bezahlte Tage bei 100 % nehmen, zusammenhängend oder aufgeteilt. Elternzeit kann bis zum Alter des Kindes von 18 Monaten dauern, bei Mehrlingsgeburten bis 24 Monate; die Eltern können sie abwechselnd nutzen. Die Zahlung beträgt normalerweise 40 % des Nettoeinkommens bis zum zwölften Lebensmonat und 20 % für den verbleibenden Zeitraum bis 18 Monate, wenn keine Kinderkrippe genutzt wird. Bei Mehrlingsgeburten gelten 60 % und 30 %. Weitere zwei Monate für den Vater können bis zum dritten Lebensjahr des Kindes unbezahlt oder gegebenenfalls mit 20 % Vergütung genommen werden. Beschäftigte sollten auf ihren bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückkehren können und sind vor Kündigungen geschützt, die mit diesen Rechten zusammenhängen. Adoption und Pflegeunterbringung folgen unterschiedlichen Verfahren. Bei einer Inlandsadoption beurteilen der Commissario della Legge und der Servizio Minori, ob das Kind verlassen wurde oder keine geeignete elterliche Betreuung hat. Sie können bei Bedarf vorläufige Schutzmaßnahmen anordnen und entscheiden nach Stellungnahme des Servizio Minori über die Adoptionsfähigkeit. Internationale Adoptionen werden von der Segreteria di Stato per gli Affari Esteri als san-marinesischer Zentralbehörde und dem Ufficio per le adozioni internazionali koordiniert. Grundlage können das Haager Übereinkommen, bilaterale Abkommen und zugelassene Vermittlungsstellen sein; aktuelle Listen zugelassener Stellen lagen für 2024 und 2025 vor. Verlässliche Standardgebühren und Bearbeitungszeiten waren in den geprüften Quellen nicht feststellbar. Affidamento familiare bringt ein Kind vorübergehend bei einer überprüften Familie oder Einzelperson unter und führt nicht automatisch zu einer Adoption. UOS Tutela Minori führt ein Register geeigneter Betreuungspersonen für Kinder, die von Gewalt betroffen sind oder kein geeignetes familiäres Umfeld haben. Das ISS kann nach objektiven Tabellen einen Zuschuss zahlen. Eine einvernehmliche Trennung wird erst durch Omologazione des Commissario della Legge wirksam. Die Entscheidung behandelt die Interessen des Kindes, Betreuung, Umgang, Bildung und Unterhalt. Das Gericht berücksichtigt Einkommen, Vermögen und tatsächlich geleistete Betreuung. Es kann die Familienwohnung dem betreuenden oder wirtschaftlich schwächeren Ehepartner bevorzugt zuweisen, Vereinbarungen bei veränderten Umständen anpassen und Sicherheiten, direkte Zahlungen durch Dritte oder Pfändung anordnen, wenn Unterhalt ausbleibt. Ein wirtschaftlich schwächerer getrennt lebender Ehepartner kann Unterhalt und unter bestimmten Umständen Unterstützungszahlungen beanspruchen. Eine Scheidung oder Auflösung der Ehe ist nach mindestens zwei Jahren ununterbrochener Trennung oder aus anderen gesetzlich festgelegten Gründen möglich. Auch nach der Scheidung kann eine regelmäßige Zahlung infrage kommen; Pflichten gegenüber Kindern bleiben nach einer Wiederheirat bestehen. Gewalt in der Familie kann den Forze dell’Ordine gemeldet werden, die sofortigen Schutz bieten können. Benötigt ein von Gewalt betroffenes minderjähriges Kind eine geschützte Unterbringung, muss der Giudice Tutelare innerhalb von 24 Stunden informiert werden. Sozialdienste des ISS und UOS Tutela Minori sind fortlaufend abrufbar. Meldungen können die Gendarmerie-Abteilung Ufficio violenza di genere e contro minori, UOC Salute mentale und UOS Tutela Minori betreffen. Gesetz Nr. 140/2014 stärkt Schutzmaßnahmen und Strafvorschriften gegen Gewalt und Misshandlung. Das ISS trennt die Unterstützung elterlicher Fähigkeiten und den direkten Zugang zu Informationen über Dienstleistungen von Sozialuntersuchungen, Kinderschutz und gerichtlicher Aufsicht nach Gesetz Nr. 129/2022. Bei einkommensschwachen Familien kann der Staat gerichtlich angeordnete Sachverständigenkosten übernehmen, wenn die Familie die Mindestvoraussetzung zum Einkommen erfüllt. Ein weiterer Reformvorschlag zu Familie und Geburt wartete am 12. September 2026 noch auf die zweite Lesung und ist nicht als geltendes Recht zu behandeln. Das Nido d’Infanzia betreut Kinder ab etwa drei Monaten bis drei Jahren. Die Scuola dell’Infanzia beginnt im Alter von drei Jahren und ist gebührenfrei. Vorrang bei einem Krippenplatz kann für Waisen, verlassene Kinder, Kinder mit Behinderung, Alleinerziehende ohne familiäre Unterstützung und Familien mit schweren wirtschaftlichen, psychischen oder sozialen Problemen gelten. Aktuelle Gebühren und Wartezeiten sind nicht vollständig dokumentiert. Zu den arbeitsbezogenen Familienrechten gehören zwölf bezahlte Stunden pro Elternteil für Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, fünf unbezahlte Stunden pro Jahr für medizinische Versorgung eines Kindes und fünf bezahlte Stunden pro Jahr für Schulgespräche bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Für die gesamte Dauer einer Krankheit eines Kindes unter sechs Jahren kann ein Elternteil unbezahlten Urlaub nehmen; bei Kindern von sechs bis 14 Jahren sind es zehn Arbeitstage pro Jahr, bei mehreren Kindern kann sich die Grenze auf 15 Tage erhöhen. Betreuungsurlaub kann monatlich bis zu vier Fünftel der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit umfassen, bei 100 % Nettolohn und Bescheinigung durch CASI; in manchen Fällen können beide Elternteile ihn gleichmäßig aufteilen. Sonderurlaub für ein schwer erkranktes Kind kann bis zu zwei Jahre dauern und wird nur bezahlt, wenn das durchschnittliche jährliche Familieneinkommen höchstens €20.000 beträgt. Andernfalls kann der Arbeitsplatzschutz unbezahlt bestehen bleiben. Schwerwiegende familiäre Gründe können bis zu zwei Jahre unbezahlten, teilbaren Urlaub rechtfertigen. Unter den genannten Bedingungen sind auch geteilter Jahresurlaub, Teilzeitarbeit bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes und drei Jahre Teilzeit nach Adoption oder Pflegeunterbringung möglich. Arbeitgeber müssen begründete Anträge auf flexible Arbeitszeiten von Beschäftigten prüfen, die ein Kind unter 14 Jahren oder eine pflegebedürftige Person betreuen. Die Versorgung älterer Menschen wird über UOC Assistenza Residenziale Anziani und häusliche Dienste des ISS organisiert. Ein Anspruch auf stationäre Versorgung beginnt üblicherweise ab 65 Jahren und erfordert Staatsangehörigkeit oder mindestens zwei Jahre Wohnsitz, einen aktiven ISS-Code und einen BINA-Wert von mehr als 290. Der Antrag wird bei UOCARA gestellt und kann von der älteren Person, einem Vormund oder einem amministratore di sostegno eingereicht werden; Ehepartner und alle Kinder unterschreiben den Antrag. Anträge werden gewöhnlich bis zum Zehnten eines Monats eingereicht. Danach folgt eine multidisziplinäre Prüfung von Wohnsituation und Bedarf, die normalerweise bis Monatsende abgeschlossen ist. Listenplatz und Wahl der Einrichtung beeinflussen die Unterbringung. Häusliche Pflege erfolgt über ISS Cure Primarie und Assistenza Domiciliare. Der aktuelle Eigenbeitrag ließ sich in den geprüften Quellen nicht zuverlässig feststellen. Das Ufficio di Stato Civile registriert Todesfälle und verwaltet Bestattungswesen und Friedhöfe. Zu familienbezogenen Erbschaftsfragen gehören gesetzliche Rechte von Kindern und Ehepartnern sowie Rechte getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner. Einzelheiten des Erbrechts gehören hauptsächlich zum Zivilrecht; der Familienbereich betrifft den Übergang von Rechten und Pflichten nach einem Todesfall.
Familie in San Marino
Das Familienleben in San Marino umfasst Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, Zusammenleben, Elternschaft, Adoption, Betreuung, Trennung und Familienunterstützung. Zivile und religiöse Eheschließungen können zivilrechtliche Wirkung haben; eine eingetragene Lebenspartnerschaft steht zwei Erwachsenen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts offen. Die Zuständigkeiten liegen vor allem beim Ufficio di Stato Civile, den Gerichten, der Segreteria di Stato, dem Istituto per la Sicurezza Sociale (ISS) und den Sozialdiensten.
Tipp
Wähle die Familienregelung, die zu deinen rechtlichen, fürsorgebezogenen und finanziellen Bedürfnissen passt, und kläre vor dem Handeln die zuständige Stelle und Frist. Führe für Geburt, Urlaub, Unterstützung, Betreuung und Trennung einen schriftlichen Zeitplan, denn viele Rechte hängen von kurzen Fristen, Altersgrenzen, Einkommen oder formeller Genehmigung ab. Wende dich früh an ISS-Dienste und das zuständige Gericht oder Standesamt, insbesondere bei Sicherheitsfragen, Adoption, Behinderung oder ungelösten Elternkonflikten.

