San Marino hat kein einzelnes umfassendes Portal für Haustiere und keine einheitliche Behörde für alle Tierarten. Das Istituto per la Sicurezza Sociale (ISS) arbeitet einschließlich seiner Veterinär- und Gesundheitsdienste mit dem Servizio per il controllo della popolazione canina, den Giunte di Castello, der Polizia Civile und der Gendarmerie zusammen. Einen großen Teil der praktischen Versorgung und Kennzeichnung übernehmen private Tierärzte. Wer ein Tier kauft oder übernimmt, trägt Verantwortung für seine Gesundheit, sein Wohlergehen und seine Kontrolle. Ein Welpe darf erst ab einem Alter von zwei Monaten abgegeben werden. Wer unter 18 Jahre alt ist und ein Tier kauft, braucht die ausdrückliche Zustimmung der Eltern. Die geprüften Quellen belegen keine allgemeine Genehmigungspflicht für die private Tierhaltung; gewerbliche Tätigkeiten, Tierheime und besondere Fälle können jedoch eine Meldung an die U.O.S. Sanità Veterinaria e Igiene Alimentare, qualifiziertes Personal, geeignete Räumlichkeiten und ein Register der Tierbewegungen erfordern. Prüfe beim Erwerb eines Tieres den Verkäufer oder Züchter, die tierärztlichen Unterlagen, Kennzeichnung, Impfstatus und Tollwutstatus. APAS betreibt eine örtliche Unterkunft für Hunde und Katzen; Aufnahme- und Adoptionsbedingungen solltest du jedoch direkt erfragen, da die Aufnahme nicht automatisch erfolgt. Hunde müssen nach geltendem Recht bis zum 30. Lebenstag in die Anagrafe canina, das Hunderegister, eingetragen werden. Tod oder Halterwechsel sind innerhalb von 30 Tagen zu melden. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Tierarzt oder einen ISS-Dienst, normalerweise mit einem Mikrochip. Ein veröffentlichter Richttarif beträgt etwa EUR 14 einschließlich Chip und Datenbankeintrag; die aktuelle Gebühr sollte geprüft werden. Das Datenbankverfahren des ISS unterstützt auch Hunde, Katzen und Frettchen. Die geprüften Quellen belegen keine allgemeine Registrierungspflicht für Katzen. Erkundige dich daher nach dem für das jeweilige Tier und die konkrete Situation geltenden Verfahren. Halter müssen geeignete Nahrung und Wasser bereitstellen, den artspezifischen und verhaltensbezogenen Bedürfnissen des Tieres gerecht werden, angemessene Bewegung ermöglichen, ein Entlaufen verhindern und eine Unterkunft bieten. Dauerhaftes Anketten ist verboten. Aussetzen, Misshandlung, schmerzhaftes Training mit Elektroreiz- oder Stachelhalsbändern sowie die Zucht von Tieren auf Aggressivität sind untersagt. Kosmetische Eingriffe an Schwanz, Ohren oder Stimmbändern sind verboten, sofern kein therapeutischer Grund vorliegt. Halter haften für Schäden oder Verletzungen, die ihre Tiere verursachen. Zuständige Behörden dürfen Kontrollen durchführen, Abhilfemaßnahmen vorschreiben oder ein Tier beschlagnahmen. Tierquälerei, Aussetzen, Verstöße gegen Tierschutzvorschriften und Nichteinhaltung von Pflichten in gewerblichen Betrieben oder Tierheimen können straf- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. In städtischen Gebieten und anderen öffentlich zugänglichen Orten darf ein Hund an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Die führende Person muss einen Maulkorb mitführen und ihn verwenden, wenn das Risiko durch das Tier oder eine behördliche Anweisung es erfordert. Sie muss den Kot aufnehmen und die dafür nötigen Hilfsmittel mitführen. Ob Tiere öffentliche Einrichtungen betreten dürfen, entscheidet der jeweilige Betreiber. Hunde werden an der Leine und, falls erforderlich, mit Maulkorb geführt; Katzen und andere Haustiere reisen in einer Transportbox. Im öffentlichen Verkehr gelten diese Umgangsregeln; ein Taxi kann ein Tier ablehnen. Blindenführhunde müssen zugelassen werden. Nach den Tollwutregeln San Marinos müssen Hunde ab einem Alter von sechs Monaten gegen Tollwut geimpft und mit einem Tollwutnachweis gemäß Legge 54/1991 registriert werden. Aktuelle Hinweise, Gebühren und tierärztliche Anweisungen solltest du bestätigen lassen, da die geprüften Informationen nicht alle derzeitigen Verwaltungsdetails belegen. Nach einem Biss sieht der aktuelle Wortlaut der Legge 30.07.2012 n.101 eine Beobachtung über 10 Tage und einen Aggressionsvermerk vor; außerdem können Schulungs- oder Versicherungsmaßnahmen angeordnet werden. Ein älterer Text von 1991 nennt 15 Tage. Die zuständige Veterinärbehörde sollte daher die für den konkreten Fall geltende Regel bestätigen. Für Reisen benötigen Hunde, Katzen und Frettchen grundsätzlich einen Mikrochip, der vor der Tollwutimpfung eingesetzt wird, eine gültige Tollwutimpfung und einen anerkannten Heimtierausweis San Marinos oder der EU. Die erste Tollwutimpfung erfolgt im Alter von mindestens 12 Wochen; danach gilt eine Wartezeit von 21 Tagen. Die Europäische Kommission behandelt San Marino als Nicht-EU-Gebiet mit gleichwertigem Tollwutstatus, weshalb für die Einreise aus San Marino in die EU grundsätzlich keine Antikörpertitration erforderlich ist. Die Regeln des Ziel- und Transitlandes sowie des Beförderers gelten weiterhin. Für gewöhnliche nicht kommerzielle Reisen gilt in der Regel eine Grenze von fünf Haustieren, sofern keine Ausnahme greift. Laufende Kosten umfassen Tierarztbesuche, Impfungen, Futter, Sterilisation, Versicherung, Unterbringung und Reisedokumente; ihre Höhe hängt vom Anbieter und vom Tier ab. Ein verlorener oder gestohlener Hund muss nach dem älteren Wortlaut von 1991 innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Kann ein Halter ein Tier aufgrund höherer Gewalt nicht mehr behalten, sieht die Legge 54/1991 ein Abgabeverfahren vor: Der Servizio per il controllo della popolazione canina muss um Genehmigung gebeten werden, Nachweise sind einzureichen und die Entscheidung fällt innerhalb von höchstens 30 Tagen. Der Staat muss eine vorübergehende oder dauerhafte Unterbringung ermöglichen; Vereine können im Rahmen einer Vereinbarung tätig werden. Eine vorübergehende Unterbringung kann bis zu 30 Tage dauern. Kosten für Unterbringung, Betreuung und Behandlung können dem Halter auferlegt werden. Das Aussetzen des Tieres bleibt rechtswidrig. Die Regeln für exotische Tiere und CITES-Fälle sind in der verfügbaren örtlichen Recherche nicht geklärt und müssen bei der zuständigen Behörde bestätigt werden.
Haustiere in San Marino
Wer Haustiere in San Marino hält, muss Pflichten zu Kennzeichnung, Tierwohl, Gesundheit, Umgang in der Öffentlichkeit und Reisen beachten. Für Hunde gibt es das klarste gesetzliche System mit Registrierung, Mikrochip, Tollwutimpfung und Meldepflichten; die Regelungen für Katzen und Frettchen sind weniger umfassend. Halter müssen Schäden, Aussetzen und Entlaufen verhindern. Behörden dürfen Tiere kontrollieren, Maßnahmen anordnen oder sie beschlagnahmen.
Tipp
Haustierhaltung in San Marino bedeutet dauerhafte Verantwortung für Unterlagen, Tierwohl, Kontrolle im öffentlichen Raum, Gesundheit und Kosten. Prüfe Dokumente und deine Fähigkeit zur angemessenen Versorgung vor der Übergabe und halte Kennzeichnungs-, Impf- und Meldepflichten ein. Plane Reisen und eine Abgabe im Voraus, denn weder die Beförderung noch die Aufnahme in einer Unterkunft ist automatisch gesichert.

