Der geltende Rahmen in Sambia besteht aus dem Immigration and Deportation Act 2010, der Änderung von 2016, den Immigration and Deportation (General) Regulations 2011 und SI 99 of 2025, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat. Das Immigration Control Act 2026 wurde verabschiedet und veröffentlicht, ist aber noch nicht in Kraft getreten und hat den geltenden Rahmen daher nicht ersetzt. Das Ministry of Home Affairs and Internal Security, der Director-General of Immigration, der ZDI-Hauptsitz in Lusaka, Regionalbüros in allen zehn Provinzen, sambische Auslandsvertretungen und das Online-Portal eServices oder ZamServices bearbeiten unterschiedliche Teile des Systems. Ausländische Staatsangehörige benötigen im Allgemeinen ein Visum, sofern ihre Staatsangehörigkeit sie nicht davon befreit. Die Einreise wird außerdem von einem Einwanderungsbeamten am Grenzübergang geprüft. Der Reisepass sollte normalerweise ab dem Einreisedatum noch mindestens sechs Monate gültig sein und drei freie Seiten enthalten. Flugreisende sollten ein Rückflugticket besitzen. Bei der Einreise über Land oder Wasser kann ein Nachweis ausreichender Mittel für Aufenthalt und Ausreise verlangt werden. Ein E-Visum, ein Visum bei Ankunft oder ein Visum einer sambischen Auslandsvertretung erlaubt die Reise oder Einreise gemäß seinen Bedingungen. Seine Gültigkeitsdauer ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der nach der Einreise erlaubten Aufenthaltsdauer. Einmal-, Doppel- und Mehrfachvisa sind ab der ersten Ausstellung normalerweise 90 Tage gültig. Ein Transitvisum für die Durchreise auf dem Landweg kann bis zu sieben Tage gelten. Das KAZA UNIVISA gilt für Sambia und Simbabwe und ermöglicht anspruchsberechtigte Tagesausflüge nach Botswana für bis zu 30 Tage. Eine Day Tripper Permit gilt für einen Aufenthalt von weniger als 24 Stunden über denselben Grenzübergang und wird derzeit bei Victoria Falls und Kazungula genutzt. Besucher oder Touristen dürfen sich im Allgemeinen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12 Monaten bis zu 90 Tage gebührenfrei aufhalten. Geschäftsreisende dürfen sich im Allgemeinen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12 Monaten bis zu 30 Tage gebührenfrei aufhalten. Eine Verlängerung muss vor Ablauf beantragt werden. Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist eine Visiting Permit erforderlich, die normalerweise drei Monate gültig ist und auf höchstens neun Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten begrenzt ist. Gastgeber, Statusnachweise und ein Nachweis der Rück- oder Weiterreise können verlangt werden. Personen mit Study Permit, Visiting Permit, Temporary Employment Permit oder Temporary Permit dürfen nach den genannten Einwanderungsregeln keine Besucher einladen. Zu Aktivitäten von Geschäftsreisenden können Beratung, Schulung, Beobachtung, Unterricht und unbezahlte Freiwilligenarbeit gehören, auch für einen ausländischen Arbeitgeber, der den Lohn weiterhin im Ausland zahlt. Für Arbeit von mehr als 30 Tagen ist im Allgemeinen eine Temporary Employment Permit erforderlich. Sie kann innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bis zu sechs Monate gelten und ist keine übliche langfristige Arbeitserlaubnis. Für eine Beschäftigung von mehr als sechs Monaten ist im Allgemeinen eine Employment Permit erforderlich. Dies gilt für Arbeit bei einer staatlichen oder gesetzlichen Stelle, einem Privatunternehmen, einer Nichtregierungsorganisation oder einer religiösen Organisation. Der Arbeitgeber, ein zugelassener Anwalt oder ein registrierter Einwanderungsberater reicht den Antrag ein. Ein künftiger ausländischer Beschäftigter beantragt normalerweise nicht selbst. Die antragstellende Person sollte bis zur Genehmigung außerhalb Sambias bleiben. Nach der Genehmigung erlaubt die Bewilligung Einreise, Wiedereinreise und Aufenthalt bis zu ihrem Ablauf. Wer ein Einreisevisum benötigt, braucht dennoch eines, um die Genehmigung abzuholen. Zu den typischen Nachweisen zählen ein Schreiben des Arbeitgebers, Ernennung oder Arbeitsvertrag, Qualifikationen, Berufszertifikate, Reisepass, Fotos, Referenzen und Unterlagen des Arbeitgebers. Die Genehmigung bindet die Person an den genehmigten Beruf, Arbeitgeber, Ort und die genehmigte Tätigkeit. Nicht genehmigte Erwerbsarbeit, Geschäftstätigkeit, Berufsausübung oder Studium kann Ablehnung, Aufhebung, Festnahme, Entfernung aus dem Land oder andere Sanktionen nach sich ziehen. Der Arbeitgeber muss die Genehmigung innerhalb eines Monats nach Beendigung, Kündigung durch die beschäftigte Person oder Entlassung zurückgeben, relevante Statusänderungen melden, Unterlagen zwei Jahre lang aufbewahren und im Allgemeinen Kosten für Rückführung oder Entfernung tragen. Eine Investor's Permit richtet sich an Personen über 18 Jahren, die ein neues oder bestehendes Unternehmen gründen oder in es investieren. Aktuelle ZDI-Angaben können Gründungsunterlagen, Nachweise über Aktienkapital oder Mindestkapital, gegebenenfalls eine Investitionslizenz der Zambia Development Agency, Nachweise der persönlichen Investition, Eigentum oder Mietvertrag sowie Bank-, Steuer- oder Prüfungsunterlagen umfassen. Die genannten Investitionsbeträge liegen bei etwa USD 250.000 für ein neues Unternehmen und USD 150.000 für den Einstieg in ein bestehendes Unternehmen. Die Genehmigung ist auf das bewilligte Unternehmen beschränkt und erlaubt nicht automatisch Arbeit außerhalb dieses Unternehmens. Familienangehörige nutzen ein Änderungs- oder Angehörigenverfahren. Eine Study Permit gilt für ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium an einer sambischen Bildungseinrichtung. Kinder und Angehörige, die länger als drei Monate studieren, benötigen im Allgemeinen eine eigene Study Permit, sofern ihr Status nicht bereits auf ihrer Residence Permit als Studierendenstatus vermerkt ist. Übliche Nachweise umfassen ein Zulassungsschreiben, Reisepass, ärztlichen Bericht der sambischen Regierung, Sponsorenschreiben, Status des Sponsors und Finanzierungsnachweise. Die Genehmigung erlaubt keine Erwerbsarbeit, Geschäftstätigkeit oder Berufsausübung außerhalb ihrer Bedingungen. Für Verlängerungen sind üblicherweise ein Schreiben der Schule und Nachweise über Ergebnisse oder Studienfortschritt erforderlich. Eine Spouse Permit kann für die Ehepartnerin oder den Ehepartner eines sambischen Staatsangehörigen, eines anerkannten ständigen Einwohners oder eines Inhabers einer Residence Permit gelten. Zum Antrag können Heiratsurkunde, Zustimmung und Statusnachweis der Partnerperson, Unterhaltsnachweis, Reisepass und Fotos gehören. Eine Spouse Permit allein berechtigt nicht zur Arbeit; dafür ist eine gesonderte Employment Permit erforderlich. Kinder und andere Angehörige erhalten nach ZDI-Praxis eigene digitale Genehmigungskarten oder Dependants Permits. Ein Elternteil oder Angehöriger über 18 Jahren benötigt möglicherweise eine Temporary Permit. Zu weiteren Genehmigungen zählen eine Cross Border Permit für anspruchsberechtigte Staatsangehörige einer Regionalgemeinschaft oder Einwohner eines Nachbarstaates, die grenzüberschreitend geschäftlich tätig sind. Sie gilt gewöhnlich zunächst 90 Tage, kann um weitere 90 Tage verlängert werden und darf innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten insgesamt sechs Monate nicht überschreiten. Eine Diplomatic Permit gilt für akkreditierte Diplomaten, bestimmte internationale Organisationen und berechtigte Familienangehörige. Eine Transit Permit betrifft vor allem Fahrer und Besatzungen gewerblicher Lastkraftwagen nach 90 Geschäftstagen, zunächst für ein Jahr mit möglicher Verlängerung um ein weiteres Jahr. Eine Residence Permit verleiht ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht; dauerhafter Aufenthalt ist jedoch keine Staatsangehörigkeit. Zu den aktuellen Anspruchsgrundlagen zählen mehr als zehn ununterbrochene Jahre mit einer Employment Permit, mehr als drei Jahre mit einer Investor's Permit, mindestens fünf Jahre mit einer Spouse Permit, ein Kind eines sambischen Staatsangehörigen jeden Alters, ein ausländischer Angehöriger unter der Obhut eines Staatsangehörigen, ein qualifizierter Ruhestand mit ausreichenden Renten-, Annuitäten- oder Altersvorsorgemitteln und eine Entry Permit, wenn eine verspätete Umwandlung begründet ist. Der Aufenthaltsstatus kann beeinträchtigt werden, wenn die Person nicht innerhalb von sechs Monaten einreist, ohne schriftliche Mitteilung länger als sechs Monate oder länger als zwölf Monate abwesend ist. Das Department of National Registration, Passports and Citizenship, das Citizenship Board of Zambia und der Minister bearbeiten Staatsangehörigkeitsfragen. Die Verfassung sieht Staatsangehörigkeit durch Geburt, Abstammung, Adoption und Registrierung vor. In den bereitgestellten Recherchen wurde keine gesonderte aktuelle Einbürgerungskategorie ermittelt. Eine Registrierung kann für Erwachsene möglich sein, die in Sambia geboren wurden und seit mindestens fünf Jahren gewöhnlich dort leben, für im Ausland geborene Erwachsene mit einem sambischen Vorfahren und mindestens fünf Jahren gewöhnlichem Aufenthalt, für Personen mit zehn Jahren ununterbrochenem gewöhnlichem Aufenthalt oder für Personen, die mindestens fünf Jahre mit einem Staatsangehörigen verheiratet sind oder waren. Bei Anträgen aufgrund einer Ehe sind auch eine anerkannte Ehe und die Einhaltung der Vorschriften zu verbotenen Einwanderern, Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und Scheinehen erforderlich. Nach einer Veröffentlichung im Amtsblatt und Bekanntmachungen in zwei aufeinanderfolgenden Tageszeitungsausgaben kann das Board innerhalb von sechs Monaten entscheiden. Eine schriftliche Ablehnung mit Begründung sollte innerhalb von sieben Tagen ergehen. Die sambische Verfassung lässt doppelte Staatsangehörigkeit zu. Eine Genehmigung oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht begründet nicht automatisch die Staatsangehörigkeit; gewöhnlicher Aufenthalt muss gesondert und unabhängig von der Genehmigungshistorie beurteilt werden. Anträge auf Schutz unterliegen dem Refugees Act 2017. Ein Asylantrag sollte normalerweise innerhalb von sieben Tagen nach der Einreise beim Commissioner for Refugees oder einer befugten Person eingereicht werden. Das Schutzsystem erfasst sowohl rechtmäßige als auch irreguläre Einreise. Der Commissioner oder die befugte Person sollte den Fall innerhalb von 30 Tagen weiterleiten; das Refugee Status Determination Committee sollte ihn innerhalb von 60 Tagen prüfen. Antragstellende und Angehörige dürfen bis zum Abschluss der Entscheidung und eines etwaigen Rechtsmittels bleiben. Nach ZDI-Praxis gilt eine Asylum Seeker's Permit für 30 Tage zur Bearbeitung des Flüchtlingsstatus. Das Gebot der Nichtzurückweisung verbietet Ablehnung, Ausweisung, Auslieferung oder Rückführung, wenn der Person am Zielort Verfolgung oder eine ernsthafte Bedrohung droht; eine Ausnahme gilt für nationale Sicherheit. Eine Ablehnung der Anerkennung kann innerhalb von 14 Tagen beim Minister angefochten werden. Nach einem erfolglosen Rechtsmittel kann ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten gewährt werden, um die Aufnahme in einem anderen Land zu beantragen. Anerkannte Flüchtlinge erhalten einen Ausweis und können eine Bewegungsbewilligung für Aufenthalte außerhalb einer Siedlung beantragen, wie Staatsangehörige Gerichte nutzen, mit erforderlicher Erlaubnis arbeiten oder studieren, ohne Study Permit eine Grundschulbildung in Anspruch nehmen, selbstständig tätig sein oder ein Unternehmen gründen sowie vorbehaltlich des Rechts einen Beruf ausüben. Sie müssen sambisches Recht, Statusbedingungen, Regeln zu Siedlungen oder Bewegungsfreiheit und Ausweispflichten einhalten. Anträge auf Genehmigungen und E-Visa können je nach Dienst online über eServices oder ZamServices eingereicht werden. Das Verfahren umfasst normalerweise ein Konto, ein elektronisches Formular, das Hochladen von Dokumenten, Zahlung, elektronische Genehmigung oder Ablehnung und Statusverfolgung. Je nach Dienst kann die Person selbst, eine Personalvertretung des Arbeitgebers, ein registrierter Berater oder ein Anwalt den Zugang nutzen. Beglaubigte Reisepasskopien, Fotos, Anschreiben, Statusnachweise, Personenstandsurkunden und gegebenenfalls medizinische, finanzielle, steuerliche, Miet- oder Unternehmensdokumente müssen zur gewählten Genehmigung passen. Dokumente in anderen Sprachen müssen für nationale Dokumentverfahren möglicherweise ins Englische übersetzt werden. Gebühren sind im Allgemeinen nicht erstattungsfähig, und ein Zahlungsbeleg ist keine Genehmigung. Die endgültige Einreiseentscheidung trifft der Einwanderungsbeamte am Grenzübergang. Zu den aktuellen offiziellen Preisbeispielen einschließlich Verwaltungsgebühr zählen USD 50,50 für ein Visum zur einmaligen Einreise, USD 80,80 für ein Doppel- oder Mehrfachvisum, USD 25,28 für ein Transitvisum, USD 50,50 für KAZA UNIVISA und USD 10,10 für eine Day Tripper Permit. Beispiele für Genehmigungen: ZMW 24.240 für die Erstausstellung und ZMW 28.280 für die Verlängerung einer Employment Permit im Privatsektor; ZMW 16.160 und ZMW 20.200 für die Erstausstellung und Verlängerung einer Investor's Permit; ZMW 20.200 für eine Residence Permit; ZMW 3.030 und ZMW 6.060 für Erstausstellung und Verlängerung einer Spouse Permit; ZMW 9.090 und ZMW 12.120 für Erstausstellung und Verlängerung einer Study Permit; ZMW 18.180 und ZMW 21.210 für Erstausstellung und Verlängerung einer Temporary Employment Permit; sowie ZMW 6.733 und ZMW 10.100 für Erstausstellung und Verlängerung einer Visiting Permit. Für staatliche Stellen und Nichtregierungsorganisationen können niedrigere Sätze gelten; Portal- und gesetzliche Gebühren können sich ändern. Bei Widersprüchen zu älteren ZDI-Seiten sind aktuelle Zahlungsangaben und SI 99 of 2025 maßgeblich. Für gewöhnliche ZDI-Genehmigungen wurde keine feste aktuelle gesetzliche Bearbeitungszeit ermittelt; daher sollte ein Zeitpuffer eingeplant werden. Für Rechtsmittel in Flüchtlings- und Staatsangehörigkeitsfällen gelten konkrete Fristen, während andere Rechtsmittelfristen sehr kurz sein können. Eine nachteilige Einwanderungsentscheidung sollte begründet werden. Betroffene können Stellung nehmen und das vorgesehene Rechtsmittel nutzen. Die Recherche nennt mindestens 48 Stunden für Stellungnahmen, eine Entscheidungsfrist von bis zu 14 Tagen, ein gesetzliches Rechtsmittel beim Minister innerhalb von 48 Stunden, eine Entscheidungsfrist des Ministers von bis zu 10 Tagen und ein Rechtsmittel bei Gericht innerhalb von 48 Stunden. Die veröffentlichte elektronische Rechtsmittelpraxis des ZDI sieht eine Frist von bis zu sieben Tagen ab Ablehnungsmitteilung und anschließend ein Online-Rechtsmittel beim Director-General vor, gefolgt von einem Rechtsmittel beim Minister innerhalb von 48 Stunden. Maßgeblich ist die Mitteilung, wenn darin eine andere Frist steht. Einwanderungsbeamte dürfen Arbeitsplätze und Bildungseinrichtungen kontrollieren, den Status prüfen, Personen festnehmen oder in Haft nehmen und irreguläre Einwanderer entfernen. Überziehung des Aufenthalts, nicht genehmigte Tätigkeiten, falsche Dokumente und Pflichtverletzungen des Arbeitgebers können Ablehnung, Aufhebung, Festnahme, Entfernung oder Abschiebung, Geldbußen oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Eine Haft darf normalerweise ohne gerichtliche Anordnung 30 Tage nicht überschreiten; ein Gericht kann sie jedoch auf bis zu 90 Tage verlängern. Laufende Gerichtsverfahren können eine Abschiebung einschränken; Entfernung und Abschiebung sind unterschiedliche rechtliche Maßnahmen.
Einwanderungsrecht in Sambia
Das Einwanderungsrecht in Sambia regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familiennachzug, Schutz und Staatsangehörigkeit. Das Zambia Department of Immigration (ZDI) prüft Einreisen und erteilt Genehmigungen über seine Büros, Auslandsvertretungen und Online-Dienste. Die passende Erlaubnis hängt von Zweck und Aufenthaltsdauer ab; ein Visum berechtigt für sich allein nicht zum gesamten beantragten Zeitraum.
Tipp
Wähle das sambische Visum oder die Genehmigung anhand des tatsächlichen Aufenthaltszwecks und der geplanten Dauer aus. Prüfe anschließend, ob die Bedingungen jede geplante Tätigkeit abdecken. Behandle Genehmigung, Einreise und erlaubte Aufenthaltsdauer als getrennte Schritte, halte die Unterlagen konsistent und plane Zeit für Bearbeitung und Rechtsmittel ein. Beginne keine Arbeit, kein Studium, keine Geschäftstätigkeit und keinen verlängerten Aufenthalt mit einer Erlaubnis, die dies nicht ausdrücklich abdeckt.

