Bei einer allgemeinen Wahl werden alle 17 gewählten Sitze im House of Assembly von Saint Lucia besetzt. In dieser Parlamentskammer vertreten die gewählten Mitglieder die Wahlkreise. Das Land hat ein parlamentarisches Westminster-System mit einem gewählten Mitglied je Wahlkreis. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt den jeweiligen Wahlkreis, auch wenn er nicht mehr als die Hälfte aller Stimmen erhält. Das Parlament kann bis zu fünf Jahre bestehen; der Governor-General kann es jedoch auf Grundlage der entsprechenden verfassungsrechtlichen Beratung früher auflösen. Der Senat hat 11 ernannte Mitglieder und wird nicht von den Wählern gewählt. Nach einer allgemeinen Wahl ernennt der Governor-General den Premierminister und berücksichtigt dabei üblicherweise, welche Partei oder Gruppe im House of Assembly eine Mehrheit bilden kann. Neun der 17 Sitze im House reichen für eine Mehrheit. Bei einer Nachwahl wird ein einzelner freier Sitz im House besetzt, etwa nach einem Rücktritt oder Todesfall. Eine Person kann sich freiwillig registrieren lassen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt ist und nach dem Elections Act Cap.1.02 wahlberechtigt ist. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören die Staatsangehörigkeit von Saint Lucia oder die Staatsangehörigkeit eines Commonwealth-Staats mit mindestens sieben Jahren ununterbrochenem Wohnsitz in Saint Lucia sowie mindestens zwei Monate ununterbrochener Wohnsitz im Wahlbezirk bis zum maßgeblichen Stichtag. Die Registrierung erfolgt persönlich und gilt für einen Wahlbezirk. Die Electoral Department und Registrierungsstellen nehmen Registrierungen entgegen; die Electoral Commission übt die verfassungsrechtliche Aufsicht aus und leitet den Wahlprozess. Für die Registrierung sind üblicherweise eine Geburtsurkunde und ein nationaler Ausweis erforderlich. Wer nicht Staatsangehöriger von Saint Lucia ist, benötigt zusätzlich eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung. Die Stichtage sind der 15. Februar und der 15. Juli. Ergänzungslisten können bis zu sechs Monate lang überarbeitet werden. Die jährliche Aktualisierung wird bis zum 31. Januar abgeschlossen, die Veröffentlichung erfolgt bis zum 31. März. Nach Erlass der Wahlverfügungen dauert die Sonderregistrierung 15 Tage; die endgültige Wählerliste sollte mindestens vier Wochen vor der Wahl vorliegen. Wähler können ihre Registrierung und ihr Wahllokal über den amtlichen Abfragedienst und veröffentlichte Wahllisten prüfen. Der aktuelle Registrierungsleitfaden und der Elections Act nennen sieben Jahre und zwei Monate als Wohnsitzvoraussetzungen. Ältere Online-Informationen nennen teils andere Zeiträume; maßgeblich sollten daher das aktuelle Amtsblatt und die Auskünfte des Electoral Department sein. Die Wahllokale sind üblicherweise von 06:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Stimmabgabe ist geheim: Der Wähler setzt ein deutliches X neben einen Kandidaten, faltet den Stimmzettel und legt ihn in die versiegelte Wahlurne. Als Ausweis können unter anderem ein Electoral ID, ein Duplikat des Registrierungsnachweises, ein Lichtbild des Antragsformulars, Reisepass, Führerschein mit Lichtbild oder Mitgliedskarte des National Provident Fund dienen. Der Wahlvorsteher kann nach eigenem Ermessen auch einen anderen ausreichenden Ausweis akzeptieren. Wahlfarbe hilft, eine zweite Stimmabgabe zu verhindern. Polizeibeamte stehen in einem gesonderten Wählerverzeichnis und folgen einem eigenen Abstimmungsverfahren. Für Wähler mit körperlicher Einschränkung oder Blindheit ist nach Ablegung eines Eids Hilfe verfügbar. Die Stimmen werden im Wahllokal im Beisein von Kandidaten, Wahlbevollmächtigten und Zeugen ausgezählt. Die Wahlleitung weist Stimmzettel zurück, wenn sie nicht amtlich, leer, für mehr als einen Kandidaten markiert oder mit einem Zeichen versehen sind, das den Wähler erkennen lässt. Anschließend werden Stimmzettel, Wahlniederschriften, Umschläge und Siegel an den Returning Officer übergeben. Die abschließende Auszählung findet gewöhnlich am folgenden Morgen gegen 08:30 Uhr statt; danach wird der Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl zum Sieger erklärt. Zahlen vom Wahlabend sind vorläufig. Das Electoral Department veröffentlicht und koordiniert Wahlinformationen unter Leitung des Chief Elections Officer; Returning Officers organisieren Nominierungen, Wahllokale, Auszählung und Ergebnisverkündung. Kandidaten müssen Staatsangehörige von Saint Lucia und mindestens 21 Jahre alt sein sowie die geltenden Geburts- und Wohnsitzvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen ihre schriftliche Zustimmung und eine eidesstattliche Erklärung einreichen, mindestens sechs nominierende registrierte Wähler benennen und eine Kaution von EC$250 zahlen. Die Kaution wird zurückerstattet, wenn ein Kandidat gewählt wird oder mindestens ein Achtel der Stimmen erhält. Die Kandidatur ist außerdem bei bestimmten Umständen ausgeschlossen, darunter bestimmte ausländische Loyalitäten, bestimmte öffentliche Ämter oder Wahlämter, eine nicht aufgehobene Insolvenz, bestimmte strafrechtliche Verurteilungen, Geschäftsunfähigkeit und einschlägige Wahlverstöße. Für die Registrierung ist keine Gebühr angegeben; sie ist nicht verpflichtend. Wer sich nicht registrieren lässt, wird daher nicht allein dafür bestraft. Der Ersatz eines Ausweises kostet EC$100 zuzüglich EC$5 Stempelgebühr. Ausnahmen können für Empfänger öffentlicher Unterstützung, Menschen mit bestimmten Behinderungen, Personen ab 70 Jahren sowie bestimmte Fälle von Personen zwischen 60 und unter 70 Jahren, Feuer, Naturkatastrophen oder Diebstahl gelten. Ein Ausweis für Staatsangehörige dauert üblicherweise etwa sieben Werktage, für andere Staatsangehörige etwa 14 Werktage und ein Ersatzausweis etwa drei Werktage. Kandidaten und Wahlbevollmächtigte können die Auszählung beobachten und nach dem Wahlverfahren Einwände vorbringen. Eine Wahlanfechtung muss grundsätzlich innerhalb von 21 Tagen nach der Ergebnisrückgabe beim High Court eingereicht werden; für Anfechtungen wegen korrupt bezahlter Stimmen gilt eine gesonderte Frist von 28 Tagen. Bestechung, Bewirtung zur Stimmengewinnung, unzulässige Einflussnahme, Stimmabgabe unter falscher Identität und Verstöße gegen das Wahlgeheimnis sind Wahlstraftaten. Electoral Commission, Electoral Department, Chief Elections Officer, Returning Officers, Governor-General und High Court haben daher in den verschiedenen Wahlphasen unterschiedliche Aufgaben.
Wahlen in Saint Lucia
Bei Wahlen in Saint Lucia werden Vertreter für die 17 Einerwahlkreise des House of Assembly bestimmt. Saint Lucia verwendet ein parlamentarisches Mehrheitswahlsystem nach dem Prinzip „first past the post“: In jedem Wahlkreis gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen. Die Wähler wählen einen Wahlkreiskandidaten und nicht direkt den Premierminister.
Tipp
Wenn Sie in Saint Lucia wählen möchten, prüfen Sie Ihre Wahlberechtigung und die Registrierung im richtigen Wahlbezirk frühzeitig und bestätigen Sie danach Wahllokal und zulässigen Ausweis. Maßgeblich sind der aktuelle Elections Act Cap.1.02 und die Hinweise des Electoral Department, denn manche Online-Informationen nennen andere Wohnsitzfristen. Geben Sie am Wahltag geheim Ihre Stimme ab, markieren Sie nur einen Kandidaten und halten Sie formelle Fristen ein, wenn Sie ein Ergebnis anfechten oder einen Einwand erheben möchten.

