Für die Einreise sind normalerweise ein gültiges, anerkanntes Reisedokument, gegebenenfalls eine Registrierung und das für den geplanten Aufenthalt erforderliche Visum oder die Genehmigung nötig. Ein Reisedokument muss im Allgemeinen noch mindestens sechs Monate gültig sein. Ruanda erteilt Einreise-, Transit- und Touristenvisa. Anträge sind über Grenzposten, Onlineangebote, die Directorate General of Immigration and Emigration, Botschaften oder Konsulate möglich. Visumbefreiungen können für Staatsangehörige gelten, die unter Vereinbarungen der Afrikanischen Union, des Commonwealth, der Frankophonie oder der East African Community fallen. Für Geschäftserkundungen, Konferenzen, medizinische Behandlung, Arbeitssuche und regionalen Tourismus gibt es bestimmte Besuchsoptionen. Ein Besuchsvisum berechtigt nicht zur Arbeit. Die Directorate General of Immigration and Emigration (DGIE) ist für Einwanderungs- und Auswanderungsfragen zuständig. IremboGov bietet einen Online-Dienst für Genehmigungen; auch die nächstgelegene Einwanderungsstelle eines Bezirks ermöglicht den Zugang zu entsprechenden Diensten. Zu Ruandas wichtigsten Rechtsgrundlagen gehören Law N°57/2018 on Immigration and Emigration, Ministerial Order N°06/01 of 2019, das Organic Law on Rwandan Nationality, Ministerial Order N°007/01 of 2022 und Law N°042/2024 on Refugees and Applicants for Refugee Status. Aufenthaltsgenehmigungen gelten befristet oder dauerhaft. Befristete Genehmigungen umfassen Beschäftigung, Geschäftstätigkeit, Investition, Studium, Forschung, Familiennachzug, religiöse Aktivitäten, Freiwilligenarbeit, Ruhestand und weitere festgelegte Zwecke. Die erlaubte Tätigkeit ist maßgeblich: Eine befristete Genehmigung erlaubt den Aufenthalt mit der Familie, mehrfache Einreisen und nur die von ihr genehmigte Arbeits-, Geschäfts- oder Investitionstätigkeit. Sie darf nicht länger gelten als der Arbeitsvertrag. Ausländer müssen sich bei der nächstgelegenen DGIE-Stelle registrieren lassen, vorgeschriebene Aufenthalts- oder Identitätsdokumente mitführen und vorzeigen, ruandisches Recht befolgen und eine Zweckänderung melden. Wird eine Genehmigung mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit bewilligt, wird eine Foreigner ID Card ausgestellt. Anträge auf Aufenthalt sind im Allgemeinen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem maßgeblichen Ereignis fällig. Bei außerhalb Ruandas geschlossenen Arbeitsverträgen von mehr als 90 Tagen beginnt die Frist grundsätzlich mit der Einreise; bei in Ruanda geschlossenen Verträgen mit dem Vertragsdatum. Nach der Einreise gilt für eine erste Genehmigung gewöhnlich eine Nachfrist von 15 Tagen. Nach Ablauf einer Genehmigung kann eine Nachfrist von fünf Tagen für Ausreise oder Verlängerung gelten. Später können Strafen und eine mögliche Ablehnung folgen. Gesetzlich ist eine Bearbeitung binnen 10 Arbeitstagen vorgesehen; der aktuelle Genehmigungsdienst von IremboGov nennt sieben Arbeitstage. Dokumente müssen gewöhnlich amtlich ins Englische oder Französische übersetzt werden; häufig ist eine polizeiliche Führungsbescheinigung erforderlich. Zu den Beschäftigungsgenehmigungen gehören Kategorien für Regierungsarbeit, technische Hilfe, qualifizierte Tätigkeiten auf der Occupation on Demand List, vom Arbeitgeber unterstützte qualifizierte Arbeit, Journalismus, regionalen Handel, internationale Organisationen, Kunstschaffende, NGO-Arbeit und Einsätze bei Unternehmen. Häufige Nachweise sind Arbeitsvertrag, akademische Zeugnisse, Lebenslauf, Führungsbescheinigung für die vorherigen sechs Monate und Empfehlung des Arbeitgebers. Beispiele für Höchstlaufzeiten: drei Jahre bei einer Genehmigung für die Occupation on Demand List, zwei Jahre für eine arbeitgebergestützte Genehmigung für Fachkräfte und ein Jahr für einen Einsatz bei einem multinationalen oder regionalen Unternehmen. Gebühren liegen je nach Klasse gewöhnlich zwischen 50.000 und 150.000 Ruanda-Franc. Während der Gültigkeit kann eine genehmigte Person den Arbeitgeber wechseln, wenn sie die DGIE schriftlich benachrichtigt. Arbeitgeber müssen Genehmigungen prüfen, Beschäftigtendaten aufbewahren und Verstöße oder Vertragsenden melden. Für Geschäfts- und Investitionsgenehmigungen werden unter anderem Geschäftsregistrierung, gegebenenfalls Investitionsbescheinigung, Lebenslauf, Führungsbescheinigung und Antragsschreiben verlangt. Für Verlängerungen werden häufig eine Gewerbelizenz oder eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Rwanda Revenue Authority benötigt. Neue Genehmigungen kosten gewöhnlich höchstens 150.000 Ruanda-Franc und können bis zu zwei Jahre gelten; wiederkehrende Genehmigungen kosten gewöhnlich 250.000 Ruanda-Franc und können bis zu fünf Jahre gelten. Nachdem dieselbe befristete Kategorie mindestens zweimal erteilt wurde, kann die DGIE nach Prüfung der geschäftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine länger laufende Genehmigung ausstellen. Für Studium, Forschung und Familienaufenthalt gelten unterschiedliche Nachweise. Studierende legen gewöhnlich Reisedokument, Empfehlung der Bildungseinrichtung, Finanzierungsnachweis und ab dem Alter von 18 Jahren eine Führungsbescheinigung vor. Die Studiengenehmigung kostet üblicherweise 20.000 Ruanda-Franc und gilt ein Jahr. Familienanträge können Heirats-, Geburts- oder Adoptionsunterlagen, das Ausweisdokument der hauptaufenthaltsberechtigten Person und für Antragstellende über 18 eine Führungsbescheinigung erfordern. Eine Genehmigung für abhängige Familienangehörige kostet üblicherweise die Hälfte der Gebühr der hauptantragstellenden Person. Es gibt auch Kategorien für Angehörige ruandischer Staatsangehöriger sowie befristet oder dauerhaft Aufenthaltsberechtigter. Ein Daueraufenthalt kann nach zehn Jahren rechtmäßigen Aufenthalts oder aufgrund eines außergewöhnlichen Beitrags, einer gehobenen Beschäftigung bei einem qualifizierenden multinationalen Unternehmen, familiärer Bindung, humanitären Schutzes oder anderer gesetzlicher Gründe in Betracht kommen. Schwerwiegende Straftaten, Bedenken der nationalen Sicherheit oder mehr als drei aufeinanderfolgende Jahre außerhalb Ruandas können den Daueraufenthaltsstatus beeinträchtigen, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen. Die Staatsangehörigkeit kann durch Abstammung oder Erwerb erlangt werden. Erwerbsgründe umfassen Geburt in Ruanda, Findelkindstatus, Heirat, Adoption, nationales Interesse, besondere Fähigkeiten, erhebliche nachhaltige Investition oder Tätigkeit, Aufenthalt, Einwanderungsstatus und Staatenlosigkeit. Für die auf Aufenthalt gestützte Staatsangehörigkeit sind im Allgemeinen mindestens 15 aufeinanderfolgende Jahre rechtmäßigen tatsächlichen Aufenthalts erforderlich. Für den Einwanderungsgrund gelten im Allgemeinen 25 Jahre und der Verlust der Verbindung zum Herkunftsland. Ruanda erlaubt doppelte Staatsangehörigkeit; wer eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, muss dies grundsätzlich innerhalb von drei Monaten erklären. Flüchtlingsschutz steht Menschen offen, die begründete Furcht vor Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Meinung haben oder von schwerwiegenden Ereignissen gegen die öffentliche Ordnung oder einer Besetzung von außen bedroht sind. Schutzsuchende in Ruanda sollen sich innerhalb von sieben Tagen nach der Einreise bei der nächstgelegenen Flüchtlingsstelle melden. Registrierte Antragstellende erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis für drei Monate, die bei Bedarf verlängert werden kann. Flüchtlinge erhalten Registrierungsdokumente und ab 16 Jahren einen Flüchtlingsausweis. Ruanda schützt vor Abschiebung in ein Land, in dem die betreffende Bedrohung besteht. Antragstellende und Flüchtlinge müssen Gesetze befolgen und die öffentliche Ordnung schützen. Die DGIE kann ein Visum oder eine Genehmigung wegen strafrechtlicher Verurteilungen, falscher Angaben, nicht erfüllter Voraussetzungen, missbräuchlicher Nutzung eines früheren Status, unzureichender Mittel, Bedenken zu nationaler Sicherheit oder öffentlicher Ordnung und aus weiteren gesetzlichen Gründen verweigern, aufheben oder ablehnen. Einsprüche gegen Erklärungen über Unzulässigkeit, Einreiseverbot oder irregulären Status sind im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung bei der DGIE einzulegen. Die DGIE hat 15 Tage für die Antwort; der Einspruch hemmt die Entscheidung nicht automatisch. Überziehungsstrafen reichen von 50.000 Ruanda-Franc bei sechs bis 15 Tagen bis zu 1.000.000 Ruanda-Franc bei mehr als neun Monaten; zusätzlich kann eine Ausweisung folgen. Es kann ein gesonderter Antrag erforderlich sein, die Ausweisung auszusetzen.
Einwanderungsrecht in Ruanda
Das Einwanderungsrecht in Ruanda regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienleben, Schutz und Staatsangehörigkeit. Die Directorate General of Immigration and Emigration, ruandische Auslandsvertretungen, IremboGov und Einwanderungsstellen der Bezirke bearbeiten unterschiedliche Teile dieser Verfahren. Anforderungen, Gebühren, Fristen und Rechte hängen von Zweck, Staatsangehörigkeit, Status und Dokumenten der Person ab.
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