Formelle Lohnbeschäftigung ist in der Republik Kongo relativ begrenzt; 2022 arbeiteten etwa 75 Prozent der Erwerbstätigen unter prekären Bedingungen. Die Chancen am Arbeitsmarkt unterscheiden sich nach Geschlecht, Alter, Region und Branche. 2023 lag die Erwerbsbeteiligung der 15- bis 24-Jährigen bei ungefähr 40 Prozent, während ihre Arbeitslosenquote rund 41 Prozent erreichte. Der Ölsektor schafft vergleichsweise wenige Arbeitsplätze. Daher gelten wirtschaftliche Diversifizierung und Berufsausbildung als wichtige Wege zu mehr Beschäftigung. Der staatliche Beschäftigungsdienst (Agence Congolaise pour l'Emploi (ACPE)) ist die öffentliche Arbeitsvermittlungsagentur. Arbeitssuchende können kostenlos ein Konto anlegen, ein Profil mit Beruf, Qualifikationen und gewünschtem Ort erstellen, nach Branche oder Vertragsart suchen und sich digital bewerben. Die ACPE bietet außerdem Praktika und Ausbildung an und ist in allen Departements vertreten. Das Portal führt etwa 30.000 Stellen auf, garantiert aber keine Vermittlung. Private Arbeitsvermittlung darf nur durch die ACPE oder von ihr zugelassene Vermittlungsagenten erfolgen. Im Privatsektor sind die wichtigsten Beschäftigungsformen ein befristeter Arbeitsvertrag (CDD), ein unbefristeter Arbeitsvertrag (CDI), Zeitarbeit und ein Ausbildungsverhältnis (apprentissage), also ein Verhältnis zur beruflichen Ausbildung. Ein CDD wird schriftlich abgeschlossen; fehlt die Schriftform, kann das Verhältnis als CDI behandelt werden. Ein CDD dauert höchstens zwei Jahre und kann höchstens einmal verlängert werden, sofern die Gesamtdauer zwei Jahre nicht überschreitet. Für bestimmte Sonderfälle gilt eine Höchstdauer von sechs Monaten. Eine Probezeit darf bei einem CDD von höchstens sechs Monaten höchstens 15 Tage, in anderen Fällen höchstens einen Monat betragen. Ein CDI kann schriftlich oder mündlich und in Voll- oder Teilzeit vereinbart werden. Ein apprentissage ist für Personen ab 16 Jahren vorgesehen und dauert höchstens vier Jahre. Bei einem Vertrag von mehr als drei Monaten oder einer Versetzung an einen Ort außerhalb des Einstellungsorts gelten zusätzliche Formalitäten. Dazu gehören ein schriftlicher Vertrag, eine medizinische Untersuchung, die Beteiligung eines Vermittlungsbüros (Bureau de placement) und ein Visum. Bei Beschäftigung mit Ein- oder Ausreise ist ein schriftlicher Vertrag sowie ein Visum der Generaldirektion für Arbeit (Direction Générale du Travail) erforderlich. Für ausländische Beschäftigte kann je nach Profil das einschlägige Verwaltungsverfahren (ACPE, APE, AET und ANO) mit anschließendem Vertrag und Visum erforderlich sein. Die einzelnen Schritte hängen von Staatsangehörigkeit, Tätigkeit und Aufenthaltsstatus ab. Dauerstellen im öffentlichen Dienst werden im Allgemeinen über einen Auswahlwettbewerb oder nach Aktenlage (concours oder sur titre) besetzt. Üblicherweise sind kongolesische Staatsangehörigkeit, bürgerliche Rechte, persönliche Eignung und ein Strafregister ohne ausschließende Einträge erforderlich. Für Zugangskategorien gelten Altersgrenzen von 18 bis 30 oder von 18 bis 35 Jahren. Die Bewerbungsunterlagen umfassen üblicherweise einen Antrag, eine Geburtsurkunde, ein höchstens drei Monate altes Führungszeugnis, einen Staatsangehörigkeitsnachweis, ein Diplom, ein ärztliches Eignungszeugnis und Unterlagen zum concours. Die Ernennung wird durch einen formellen Ernennungs- oder Eingliederungsakt (arrêté oder décret d'intégration) oder eine formelle Einstellungszusage (engagement) dokumentiert. Für nicht verbeamtete Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (agents non titulaires) können andere Zugangswege gelten. Die gesetzliche Arbeitszeit außerhalb der Landwirtschaft beträgt höchstens 40 Stunden pro Woche. In der Landwirtschaft gilt eine Jahresgrenze von 2.400 Stunden. Nachtarbeit findet zwischen 20 und 5 Uhr statt und darf höchstens acht Stunden am Stück dauern. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 24 Stunden. Nach zwölf Monaten Dienstzeit haben Beschäftigte Anspruch auf mindestens 26 bezahlte Arbeitstage Urlaub. Der Mutterschutz umfasst 15 Wochen, darunter neun Wochen nach der Geburt; bei krankheitsbedingten Komplikationen können drei zusätzliche Wochen hinzukommen. Während dieser Zeit zahlen Arbeitgeber und CNSS jeweils die Hälfte des Entgelts. Der landesweite gesetzliche Mindestlohn (SMIG) wurde durch ein Dekret von 2008 für alle Branchen auf 50.400 FCFA monatlich festgesetzt. Ein offizieller Sozialleitfaden nennt einen abweichenden Betrag von 54.400 FCFA monatlich. Diese Abweichung sollte vor einer Entgeltvereinbarung anhand des aktuell geltenden Rechts geklärt werden. Tarifverträge oder der individuelle Vertrag können günstigere Bedingungen vorsehen. Ein älterer Leitfaden nennt 90.000 FCFA als Gehalt im öffentlichen Dienst, liefert aber keinen verlässlichen aktuellen Wert. Die nationale Sozialversicherungskasse (Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS)) versichert Beschäftigte im Hoheitsgebiet der Republik Kongo unabhängig von Staatsangehörigkeit, Vertragsform, Gültigkeit des Vertrags oder Entgelt. Zu den Leistungen gehören Familienleistungen, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Alter, Invalidität und Tod. Laut CNSS zahlt der Arbeitgeber 20,28 Prozent und der Beschäftigte 4 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts. Arbeitgeber müssen sich und Beschäftigte anmelden, Beiträge melden und bezahlen. Selbstständige sind nicht automatisch in derselben Form versichert; laut Sozialleitfaden kann eine freiwillige Versicherung möglich sein. Beschäftigte sollten ihren Vertrag, Entgeltnachweise und CNSS-Anmeldekarte aufbewahren und Arbeitszeit, Urlaub und Beitragszahlungen dokumentieren. Weisungen und Sicherheitsvorschriften gehören zu den arbeitsbezogenen Pflichten. Ein CDD endet grundsätzlich zum vereinbarten Datum. Eine vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen, wegen groben Fehlverhaltens (faute lourde) oder höherer Gewalt möglich. Ein CDI kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (préavis) beendet werden; die Kündigung muss schriftlich erfolgen und einen Grund nennen. Bei faute lourde entfällt der préavis. Wirtschaftlich oder strukturell begründete Kündigungen folgen einem besonderen Verfahren unter Beteiligung von Arbeitnehmervertretern (délégués du personnel). Nicht genommener Urlaub muss bei Vertragsende vergütet werden, wenn der Anspruch bereits entstanden ist. Bei einem Streit sollte grundsätzlich zuerst eine einvernehmliche Lösung versucht werden. Die Arbeitsinspektion (Inspection du Travail) kann eine Prüfung durchführen, eine förmliche Aufforderung (mise en demeure) ausstellen, ein amtliches Protokoll (procès-verbal) aufnehmen und den Fall an das Arbeitsgericht (Tribunal du travail) verweisen. Zu den Rentenleistungen zählen unter anderem Alters-, anteilige, vorgezogene, Hinterbliebenen- und Todesfallleistungen (vieillesse, proportionnelle, anticipée, survivant und décès). In den geprüften offiziellen Quellen ließ sich keine verlässliche aktuelle Grundlage für eine eigenständige Arbeitslosenversicherung feststellen.
Beschäftigung in der Republik Kongo
Abhängige Beschäftigung in der Republik Kongo umfasst private Arbeitsverträge, Stellen im öffentlichen Dienst und Ausbildungsverhältnisse. Der staatliche Beschäftigungsdienst unterstützt bei Stellensuche, Bewerbungen, Praktika und Ausbildung, garantiert aber keine Vermittlung. Vertragsart, Arbeitszeit, Sozialversicherung, Entgelt und Beendigung hängen vom Beschäftigungsweg und Vertrag ab.
Tipp
Nutzen Sie die ACPE als überprüfbaren Ausgangspunkt für die Stellensuche und verlassen Sie sich bei privaten Angeboten nicht auf mündliche Zusagen. Entscheiden Sie anhand von Vertragsdauer, Ausbildungsanteil, Arbeitsort, Entgelt und Sozialversicherung, ob ein CDD, CDI, apprentissage oder eine Stelle im öffentlichen Dienst zu Ihrer Situation passt. Klären Sie widersprüchliche Entgeltangaben und formelle Anforderungen vor Arbeitsbeginn.

