Der nationale Rahmen beruht hauptsächlich auf Gesetz Nr. 125/1991, Gesetz Nr. 6380/2019 und Gesetz Nr. 7143/2023. Das Ministerio de Economía y Finanzas legt den steuerpolitischen Rahmen fest; die DNIT verwaltet Inlands- und Zollsteuern. Die paraguayischen Vorschriften knüpfen im Allgemeinen an die Einkunftsquelle an: Eine in Paraguay ausgeübte Tätigkeit oder ein Vermögenswert beziehungsweise Recht, das wirtschaftlich in Paraguay genutzt wird, kann eine paraguayische Steuerpflicht begründen. Bestimmte Dienstleistungen aus dem Ausland für eine steuerpflichtige Person nach IRE oder IRP können ebenfalls der paraguayischen Besteuerung unterliegen. Steuerjahre entsprechen normalerweise dem Kalenderjahr; in geeigneten Fällen kann die Verwaltung jedoch einen anderen Bilanzstichtag genehmigen. IRE gilt für wirtschaftliche Tätigkeiten in Landwirtschaft, Handel, Industrie und Dienstleistungen. Im regulären Regime wird das Nettoeinkommen grundsätzlich mit 10 % besteuert. Es kann für ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft, Genossenschaft, Stiftung, ein staatseigenes Unternehmen, eine Zweigstelle, Agentur oder Betriebsstätte gelten. Steuerverluste können im Allgemeinen bis zu fünf Jahre vorgetragen werden; der jährliche Ausgleich ist auf 20 % des künftigen Nettoeinkommens begrenzt. IRE SIMPLE ist ein optionales Regime für Steuerpflichtige mit einem Vorjahresumsatz von höchstens G 2.000.000.000. Es besteuert den niedrigeren Wert aus dem belegten tatsächlichen Ergebnis und 30 % der Bruttoumsätze mit 10 %. Ein Einzelunternehmen unter IRE zahlt nach dem beschriebenen Regime auf eigene Geschäftsabhebungen keine IDU. IRE RESIMPLE ist auf ein Einzelunternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens G 80.000.000 beschränkt. Die monatliche Zahlung beträgt G 20.000 bis zu einem Umsatz von G 20.000.000, G 40.000 bis G 40.000.000, G 60.000 bis G 60.000.000 und G 80.000 bis G 80.000.000. Das Regime verlangt Verkaufsbelege, gesetzmäßige Einkaufsbelege und Steuererklärungen, umfasst keine IVA und kann nicht für Im- oder Exporte verwendet werden. IDU gilt, wenn eine in Paraguay gegründete Gesellschaft oder eine Betriebsstätte Gewinne, Dividenden oder ähnliche Erträge ausschüttet. Die zahlende Einrichtung behält die Steuer ein. Der Satz beträgt grundsätzlich 8 % für ansässige Empfänger und 15 % für nicht ansässige Empfänger, einschließlich einer ausländischen Hauptniederlassung; für die betreffende ansässige natürliche Person oder den Nichtansässigen gilt der Steuerabzug als abschließende Zahlung. IRP gilt hauptsächlich für ansässige natürliche Personen, ungeteilte Nachlässe und bestimmte Sonderfälle. Kapitaleinkünfte und andere Gewinne werden im Allgemeinen mit 8 % besteuert. Persönliche Dienstleistungen werden auf das Nettoeinkommen mit 8 % bis G 50.000.000, mit 9 % von G 50.000.001 bis G 150.000.000 und mit 10 % über G 150.000.001 besteuert. Die Zahlungspflicht für persönliche Dienstleistungen beginnt, wenn das jährliche Bruttoeinkommen G 80.000.000 übersteigt. Personen unterhalb dieser Schwelle können weiterhin Erklärungspflichten haben, ohne zahlen zu müssen. IRP kann auch bestimmte im Ausland erbrachte Dienstleistungen für eine steuerpflichtige Person nach IRE oder IRP erfassen, wenn der gesetzliche Bezug zu Paraguay besteht. INR gilt für natürliche Personen, Gesellschaften und andere Einrichtungen, die nicht in Paraguay ansässig sind und dort keine Betriebsstätte haben, wenn ihre Einkünfte aus Paraguay stammen. Der allgemeine Steuersatz beträgt 15 %. Lokale Zahlende, der Staat und Gemeinden behalten die Steuer häufig ein oder erheben sie und können damit verbundene Haftung tragen. Bei digitalen Dienstleistungen an Endverbraucher wird als Steuerbemessungsgrundlage nach den Vorschriften im Allgemeinen 30 % des Betrags ohne IVA angesetzt; darauf folgt der INR-Satz von 15 %. Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen sich registrieren sowie monatlich Erklärungen einreichen und zahlen. Bei Geschäften zwischen Unternehmen behält ein IRE-Kunde INR im Allgemeinen ein, wenn die geltenden Regeln dies verlangen. IVA gilt für den Verkauf von Waren, Dienstleistungen außer abhängiger persönlicher Beschäftigung und für Importe. In der monatlichen Erklärung wird IVA débito mit IVA crédito verrechnet. Der Satz von 5 % gilt für bestimmte Kategorien, beispielsweise Wohnraummiete, bestimmte Immobilienverkäufe, definierte Grundnahrungsmittel, landwirtschaftliche, gartenbauliche und Obsterzeugnisse, Vieh und Primärerzeugnisse sowie Humanarzneimittel. Der Satz von 10 % gilt für andere steuerpflichtige Fälle. Eine Steuergutschrift setzt eine tatsächliche, geschäftsbezogene und ordnungsgemäß belegte Ausgabe voraus; der Beleg muss die relevanten RUC-Angaben enthalten. Ein Überschuss an Vorsteuer wird im Allgemeinen vorgetragen und nicht erstattet, außer wenn eine besondere gesetzliche Erstattungsvorschrift greift. Exporteure können eine Erstattung zulässiger IVA-Gutschriften beantragen. ISC gilt für Importe und den ersten Inlandsverkauf ausgewählter Waren durch Hersteller. Zu den Kategorien gehören Tabak, Getränke, kalorienreiche Produkte, Kraftstoffe und bestimmte Luxusgüter oder andere ausgewiesene Waren. Die Sätze variieren nach gesetzlichen Produktgruppen; Tabak kann beispielsweise in eine Spanne von 18 % bis 24 % fallen, für Kraftstoff gilt ein Höchstsatz von 50 %. Gemeinden verwalten ihre eigenen Steuern nach Gesetz Nr. 3966/2010. Dazu können Grundsteuer, Steuern auf unbebautes Land oder große Grundstücke, Gewerbe-, Industrie- und Berufspatente, Fahrzeugsteuern, Bau, Grundstücksteilung, Immobilienübertragungen, Werbung und Spiele gehören. Die Grundsteuer beruht auf einem steuerlichen Bewertungswert nach den einschlägigen nationalen Bewertungsregeln; Betrag, Frist und Rabatte können jedoch von der kommunalen Ordenanza abhängen. Paraguay verfügt nicht über eine eigenständige landesweite departamentale Steuerstruktur gleicher Art, auch wenn Departamentos an den Grundsteuereinnahmen beteiligt sind. Die genaue kommunale Pflicht lässt sich ohne Angabe der Gemeinde nicht bestimmen. Eine natürliche oder juristische Person beantragt einen RUC elektronisch über Marangatu. Das Verfahren kann digitale Identität, Nachweise der Gründung und Vertretung sowie einen Zugangsschlüssel (Clave de Acceso) erfordern. Der RUC enthält Identifikationsangaben und Steuerpflichten. Während der Geschäftstätigkeit muss sein Status activo bleiben. Für die Abmeldung eines RUC sind Erklärungen bis zum Ende der Tätigkeit, Zahlungen und Zollfreigabe, eine abschließende Erklärung, die Stornierung von Dokumenten und das Fehlen ungelöster Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erforderlich. Steuerpflichtige müssen Verkaufsbelege ausstellen und anfordern, Bücher, Aufzeichnungen und Belege bis zum Ablauf der anwendbaren Verjährungsfrist aufbewahren sowie Warenbewegungen mit einer nota de remisión oder einem Verkaufsbeleg begleiten. Preise müssen gegebenenfalls die IVA ausweisen. SIFEN macht elektronische Rechnungsstellung schrittweise verpflichtend. DNIT-Resolution Nr. 52/2026 legt für die Gruppen 19 bis 24 die Termine 1. Juni 2026, 1. September 2026, 1. Dezember 2026, 2. März 2027, 1. Juni 2027 und 1. September 2027 fest. Öffentliche Auftragnehmer unterliegen nach dem genannten Zeitplan ab 2. Januar 2026 der elektronischen Rechnungsstellung. Die anwendbare Gruppe und spätere DNIT-Anweisungen sind anhand des RUC der steuerpflichtigen Person zu prüfen. Erklärungen und Zahlungen werden elektronisch über Marangatu eingereicht. Der wiederkehrende monatliche Fälligkeitstag richtet sich nach der Endziffer des RUC ohne Prüfziffer: 0 bedeutet den 7., 1 den 9., 2 den 11., 3 den 13., 4 den 15., 5 den 17., 6 den 19., 7 den 21., 8 den 23. und 9 den 25. des Monats. Fällt der Termin auf einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Die jährlichen Erklärungen für IRE regulär sind im Allgemeinen im vierten Monat nach dem Geschäftsjahr fällig, für IRE SIMPLE im dritten Monat, für RESIMPLE im zweiten Monat mit Zahlungen im März, Juni, September und Dezember und für IRP im dritten Monat. IVA- und ISC-Erklärungen sind im Allgemeinen im Folgemonat fällig. Informationsmeldungen folgen derselben RUC-Reihenfolge einen Tag später, vom 8. bis zum 26. Eine verspätete Zahlung kann nach Artikel 171 des Gesetzes Nr. 125/1991 eine Geldbuße, einen Zuschlag und Zinsen auslösen. Marangatu kann nach den aktuellen DNIT-Regeln Zahlungserleichterungen oder Ratenzahlung anbieten; Bedingungen und mögliche Gebühren sind jedoch für die konkrete Steuer zu prüfen. Die DNIT kann eine Prüfung durchführen, eine Steuerschuld festsetzen und ein zusammenfassendes Verwaltungsverfahren eröffnen. Steuerpflichtige können in der Regel innerhalb von zehn Werktagen ab dem Tag nach Zustellung der Entscheidung über Marangatu einen Recurso de Reconsideración einlegen. Anschließend ist innerhalb der jeweils geltenden Frist von zehn Werktagen ein Recurso de Apelación oder Alzada möglich. Steuerforderungen verjähren grundsätzlich fünf Jahre ab dem 1. Januar des Jahres nach dem betreffenden Zeitraum; Unterbrechung oder Aussetzung können die Berechnung ändern. Auch die Ablehnung einer IVA-Gutschriftenerstattung kann angefochten werden. Für grenzüberschreitende Einkünfte kann eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung der DNIT erforderlich sein, um Vorteile aus einem anwendbaren Doppelbesteuerungs- oder Transportabkommen geltend zu machen. DNIT-Unterlagen führen Abkommen oder Vereinbarungen mit Ländern wie Chile, China, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Uruguay und Katar sowie Deutschland auf; Belgien und Argentinien erscheinen in transportbezogenen Vereinbarungen. Ob Spanien im Rechtsregister der DNIT aufgeführt ist, muss vor einer Berufung darauf anhand der aktuellen offiziellen Vertragsliste geprüft werden. Abkommensvorteile gelten nicht automatisch: Ansässigkeit, Belege und der konkrete Artikel müssen zusammenpassen. Eine ausländische Steuergutschrift für dieselben ausländischen Einkünfte kann bis zur Höhe der darauf entfallenden paraguayischen Steuer verfügbar sein. Verrechnungspreisregeln verlangen bei verbundenen grenzüberschreitenden Geschäften und bestimmten inländischen Geschäften, bei denen eine Partei steuerbefreit ist oder keine Erklärung abgibt, eine Behandlung zu Fremdvergleichspreisen. Pflichten zur Offenlegung verbundener Parteien, zur Mitwirkung autorisierter Fachleute und zur Aufbewahrung von Unterlagen können ebenfalls gelten.
Steuern in Paraguay
Das paraguayische Steuersystem verbindet nationale Steuern, die hauptsächlich von der Dirección Nacional de Ingresos Tributarios (DNIT) verwaltet werden, mit Steuern der Gemeinden. Zu den wichtigsten nationalen Steuern gehören die Unternehmenssteuer (IRE), die Einkommensteuer für natürliche Personen (IRP), die Steuer auf ausgeschüttete Gewinne und Dividenden (IDU), die Einkommensteuer für Nichtansässige (INR), die Mehrwertsteuer (IVA) und die Verbrauchsteuer (ISC). Natürliche und juristische Personen registrieren sich beim Registro Único de Contribuyentes (RUC) und reichen Erklärungen ein und zahlen im Allgemeinen elektronisch über Marangatu. Die konkrete Pflicht hängt von Wohnsitz, Einkunftsquelle, Tätigkeit, Rechtsform, Umsatz, Geschäftsvorgang und Gemeinde ab.
Tipp
Behandeln Sie die Steuerpflicht in Paraguay als zusammenhängendes System: Wählen Sie das Unternehmensregime, halten Sie den RUC aktiv, erfüllen Sie Melde- und Rechnungspflichten über Marangatu und trennen Sie nationale, kommunale und grenzüberschreitende Pflichten. Richten Sie jede Entscheidung an Rechtsform, Ansässigkeit, Tätigkeit, Umsatz, Unterlagen, Im- oder Exporten, Ausschüttungen und Gemeinde aus, statt nur den niedrigsten nominellen Steuersatz zu betrachten.

