Die Sprachlandschaft Paraguays umfasst paraguayisches Kastilisch, paraguayisches Guaraní, indigene Sprachen, paraguayische Gebärdensprache und die im Alltag verwendete Kontaktsprache Jopara. Jopara vermischt Guaraní und Kastilisch durch gegenseitige Beeinflussung und ist besonders in der informellen gesprochenen Sprache verbreitet. Sie ist keine dritte Amtssprache. Die Academia de la Lengua Guaraní pflegt das mit Resolution 54/2012 festgelegte offizielle vorläufige Guaraní-Alphabet. APARLE dokumentiert paraguayisches Kastilisch, und das Wörterbuch für paraguayisches Guaraní unterstützt die nationale Sprachvarietät. Artikel 140 der Verfassung und Gesetz 4251/2010 legen Kastilisch und Guaraní als die beiden Amtssprachen der drei Staatsgewalten und öffentlichen Einrichtungen fest. Einwohnerinnen und Einwohner können sich mündlich oder schriftlich in einer der beiden Sprachen an Behörden wenden. Für öffentliche Bekanntmachungen, Formulare, Druckmaterialien, offizielle Werbung, Ausweisdokumente, Kopien, Verkehrsinformationen, Ortsnamen, Produktetiketten, akademische Titel und kommunale Beschilderung gelten zweisprachige Anforderungen. Ihre Umsetzung unterscheidet sich jedoch nach Einrichtung und Ort. In indigenen Gebieten ist auch die jeweilige lokale Sprache wichtig; öffentliche Stellen sollten, soweit relevant, Personal mit Kenntnissen der lokalen Sprache bevorzugen. Gerichte akzeptieren beide Amtssprachen, und eine Person kann ihre Aussage in der gewählten Sprache machen. Wer eine andere Sprache verwendet, sollte Unterstützung durch eine sprachkundige Person erhalten. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit unmittelbarem Bürgerkontakt sieht das Gesetz eine Frist von fünf Jahren vor, um mündliche Sprachkenntnisse zu entwickeln. Bei ansonsten gleichwertigen Qualifikationen können zweisprachige Kenntnisse bevorzugt werden. Die INE-EPHC-Daten für 2022 erfassten bei Menschen ab fünf Jahren, dass 34,4 % zu Hause sowohl Kastilisch als auch Guaraní verwendeten, 33,4 % Guaraní, 29,6 % Kastilisch und 2 % andere Sprachen. Diese Zahlen zeigen die Bedeutung der Zweisprachigkeit, bedeuten aber nicht, dass mündliche Sprachkenntnisse, Lese- und Schreibfähigkeit sowie der formelle Zugang zu Dienstleistungen überall gleich sind. In der Hauptstadt, im Ballungsraum und in weiten Teilen der schriftlichen städtischen Verwaltung wird häufiger Kastilisch verwendet. In ländlichen Gebieten und im Landesinneren sind Guaraní, zweisprachige Kommunikation und Jopara verbreiteter. Gemeinschaften im Chaco verwenden neben Kastilisch oder Guaraní indigene Sprachen; in Grenzgebieten können auch Portugiesisch und weitere Sprachen hinzukommen. Die Secretaría de Políticas Lingüísticas (SPL) untersteht der Präsidentschaft der Republik und setzt das Gesetz 4251/2010 um. Ihre Fachabteilungen befassen sich mit Sprachplanung, Sprachforschung, der Dokumentation und Förderung indigener Sprachen sowie der paraguayischen Gebärdensprache. Das Bildungs- und Wissenschaftsministerium ist für sprachbezogene Bildung zuständig; auch das Nationale Kultursekretariat, INDI, Kommunalverwaltungen, die Academia de la Lengua Guaraní und APARLE tragen in ihren jeweiligen Bereichen dazu bei. Die SPL verzeichnet 19 indigene Sprachen aus fünf Sprachfamilien. Beispiele sind Aché, Ava-Guaraní, Mbya-Guaraní, Nivaclé, Maká, Ayoreo, Ishir, Enlhet, Qom und Sanapaná. Ihre Vitalität ist sehr unterschiedlich. Historische Referenzdaten aus dem indigenen Sprachatlas von 2012 zeigten eine hohe Vitalität für Sprachen wie Tomárãho und Nivaclé, aber eine sehr geringe für Guaná und Ava-Guaraní. Diese historischen Prozentwerte sind nicht als aktuelle Angaben zur landesweiten Verbreitung zu verstehen. Bei der indigenen Volkszählung 2022 wurden 118.890 Menschen ab fünf Jahren gezählt. Von ihnen gaben 48 % Guaraní als Erst- oder Verständigungssprache an, 42,6 % eine indigene Sprache und 9,4 % eine andere Sprache, keine Sprache oder keine Antwort. Die Bildungspolitik unterstützt den frühen Schriftspracherwerb in der Muttersprache eines Kindes, wenn diese eine Amts- oder indigene Sprache ist. Indigene Bevölkerungsgruppen sollen ihre Bildung in der eigenen Sprache beginnen. Die Unterrichtssprache zu Beginn wird anhand der tatsächlichen Sprachkenntnisse und einer gemeinschaftlichen Vereinbarung durch das Bildungsministerium und die Schulgemeinschaft ausgewählt. Beide Amtssprachen werden auf allen Bildungsstufen unterrichtet und verwendet; Lehrkräfte in indigenen Gebieten benötigen möglicherweise zusätzlich Kenntnisse der jeweiligen lokalen Sprache. Gesetz 6530/2020 erkennt die paraguayische Gebärdensprache, Lengua de Señas Paraguaya (LSPy), offiziell als Sprache im Zusammenhang mit Kommunikation, Bildung, Identität, Kultur und Sprachrechten an. Sie ist keine dritte Amtssprache. Für diesen Bereich ist die Dirección General de Lengua de Señas der SPL zuständig. Dekret 9274/2023 und SPL-Resolution 120/2026 bilden den aktuellen institutionellen Rahmen, zu dem ein nationales Dolmetschendenregister gehört. Gehörlose Menschen können ihre Kommunikationsform frei wählen. Das Gesetz umfasst auch offizielle Informationen auf Guaraní und Kastilisch bei staatlichen und privaten Anbietern offizieller Informationen. Im Juli 2026 begannen die SPL und MITIC einen Prozess, um Guaraní in staatlichen Medien, digitalen Inhalten, öffentlichen Dienstleistungen und Plattformen zu vereinheitlichen. Dies ist ein Umsetzungsprozess und kein Beleg für eine vollständige zweisprachige Abdeckung. Eine SPL-Studie von 2016 zu 212 öffentlichen Einrichtungen stellte eine Lücke zwischen den gesetzlichen Anforderungen und der Praxis fest. Sie erfasste 95,12 % der Schilder auf Kastilisch, 4,17 % zweisprachig und 0,86 % auf Guaraní. Bei den erfassten E-Mails waren es 97,64 % Kastilisch, 0,47 % zweisprachig und 0,47 % Jopara. Die Studie ist weder aktuell noch für jede öffentliche Einrichtung repräsentativ, veranschaulicht aber, warum gesetzliche Sprachrechte und der tatsächliche Zugang zu Dienstleistungen voneinander abweichen können.
Sprachen in Paraguay
Paraguay erkennt Kastilisch und Guaraní als seine beiden Amtssprachen an. Beide können in der öffentlichen Verwaltung und vor Gericht verwendet werden. Indigene Sprachen sind als Teil des kulturellen Erbes des Landes geschützt. Im Alltag ist der Sprachgebrauch stark zweisprachig; die mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnisse sowie der Zugang zu Dienstleistungen unterscheiden sich jedoch zwischen Städten, ländlichen Gebieten, dem Chaco und den Grenzregionen.
Tipp
Wählen Sie Kastilisch oder Guaraní je nach Einrichtung, Ort und Zweck und klären Sie vor einem Termin oder einer Einreichung, welche Sprachunterstützung verfügbar ist. Gesetzlich garantierte Zweisprachigkeit gewährleistet nicht in jedem Büro denselben praktischen Service. Halten Sie deshalb fest, welche Sprache Sie angefordert haben und welche Antwort Sie erhalten haben. Verwenden Sie Jopara in passenden Alltagssituationen, aber behandeln Sie es bei formeller Verwaltung oder vor Gericht nicht als Ersatz für die beiden Amtssprachen.

