Das österreichische Strafrecht unterscheidet zwischen den Regeln über Straftaten und Strafen sowie den Regeln über das Strafverfahren. Zentrale Straftatbestände finden sich im Strafgesetzbuch, daneben bestehen besondere Strafvorschriften. Strafbar ist nur ein Verhalten, das gesetzlich erfasst ist und der betroffenen Person zugerechnet werden kann. Je nach Tat können Vorsatz, Fahrlässigkeit, Rechtfertigungsgründe und persönliche Verantwortlichkeit entscheidend sein. Ein Strafverfahren kann mit einer Anzeige, polizeilichen Wahrnehmungen oder anderen Hinweisen beginnen. Die Kriminalpolizei ermittelt grundsätzlich unter Leitung der Staatsanwaltschaft, die über den weiteren Verfahrensweg entscheidet. Eine beschuldigte Person gilt nicht allein wegen eines Verdachts als schuldig. Sie darf schweigen, eine Verteidigung beiziehen und muss über wesentliche Vorwürfe und Rechte informiert werden. Opfer können im Verfahren eigene Rechte besitzen. Dazu gehören je nach Situation Information, Schutz, Begleitung und die Möglichkeit, bestimmte aus der Tat entstandene Ansprüche geltend zu machen. Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zu einer Hauptverhandlung. Möglich sind unter anderem eine Einstellung, eine diversionelle Erledigung oder eine Anklage beim zuständigen Strafgericht. Bei einer Diversion kann ein Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ohne herkömmliche Verurteilung beendet werden. Sie kann mit Bedingungen oder Leistungen verbunden sein und setzt eine passende rechtliche und tatsächliche Situation voraus. Das Gericht beurteilt in einer Hauptverhandlung Beweise und Schuld. Rechtsmittel ermöglichen eine Überprüfung bestimmter Entscheidungen, ersetzen aber keine rechtzeitige Verteidigung und sorgfältige Dokumentation.
Strafrecht in Österreich
Das Strafrecht in Österreich bestimmt, welches Verhalten strafbar ist und welche staatlichen Reaktionen möglich sind. Ein Strafverfahren klärt, ob eine Tat begangen wurde und wer dafür verantwortlich ist. Dabei gelten Schutzrechte, die auch einer verdächtigten oder beschuldigten Person zustehen.
Tipp
Bleibe bei einem strafrechtlichen Vorwurf ruhig und frage, in welcher Rolle du befragt wirst. Mache keine Vermutungen und unterschreibe nichts, was du nicht verstanden hast. Sichere als beschuldigte oder geschädigte Person früh mögliche Belege und hole bei ernsten Vorwürfen fachliche Unterstützung.

