Beschäftigung in Neuseeland

Beschäftigung in Neuseeland kann Vollzeit, Teilzeit, gelegentliche Arbeit, befristete Arbeit oder selbstständige Tätigkeit umfassen. Beschäftigte erhalten üblicherweise schriftliche Informationen zu ihrer Arbeit, Lohn, Urlaub und Schutz am Arbeitsplatz. Das Beschäftigungssystem in Neuseeland beruht auf vereinbarten Arbeitsbedingungen und gesetzlichen Mindestansprüchen.

Tipp

Klären Sie zuerst, ob Sie angestellt oder selbstständige Auftragnehmerin beziehungsweise selbstständiger Auftragnehmer sind, denn Regeln und Pflichten unterscheiden sich. Bewahren Sie anschließend Vertrag und Lohnabrechnungsunterlagen zusammen auf. Fragen Sie früh nach, wenn die tatsächliche Arbeit nicht den schriftlichen Bedingungen entspricht.