Das Zentralregister der Republik Nordmazedonien (CRRNM, ЦРРСМ) erfasst Unternehmen und andere registrierte Geschäftseinheiten. Eine gründende Person prüft normalerweise den Namen und reserviert ihn, sofern dies möglich ist, wählt Rechtsform und Sitz, legt den Tätigkeitsbereich fest, erstellt die Gründungsurkunde und reicht die Anmeldung ein. Bei der Registrierung erfolgen zugleich die Steuerpflichtigen- und EDB-Registrierung; außerdem wird ein Bankkonto reserviert. Eine natürliche Person kann einen elektronischen Antrag für ДОО (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), ДООЕЛ (Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung), Трговец Поединец (Einzelkaufmann) und bestimmte Personengesellschaften selbst einreichen, sofern ein gültiges digitales Zertifikat vorliegt. Für gesetzlich zugelassene Formen kann eine Registrierungsagentur beauftragt werden. Einzelkaufleute können nicht auf Papier anmelden. Ausländische Dokumente benötigen eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung. Das elektronische System des CRRNM nimmt rund um die Uhr Anträge an; bearbeitet werden sie montags bis freitags von 8:30 bis 16:30 Uhr. Das Finanzamt (UJP) und die Arbeitsagentur (AVRSM) erhalten relevante Registrierungsdaten. Vor Aufnahme des Handels können branchenbezogene Lizenzen, Genehmigungen, Konzessionen oder Zustimmungen erforderlich sein. Handwerk, reglementierte Berufe und andere besondere Tätigkeiten können eine vorherige Registrierung bei einer Kammer oder dem zuständigen Ministerium erfordern. Örtliche oder kommunale Genehmigungen hängen von Tätigkeit und Geschäftsstandort ab. Die gesetzliche Vertretung bleibt für korrekte Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten verantwortlich. Unternehmen registrieren ihre wirtschaftlich Berechtigten elektronisch beim CRRNM; Änderungen müssen nach den detaillierten Registerhinweisen normalerweise innerhalb von acht Tagen gemeldet werden. Die Gründungshinweise nennen außerdem eine Frist von 15 Tagen nach der Registrierung der Einheit. Vor der Einreichung sollte daher die anwendbare Frist bestätigt werden. Eine fristgerechte Meldung ist nach den genannten Regeln kostenlos; verspätete Meldungen können Gebühren verursachen. Bei Einzelkaufleuten werden entsprechende Angaben über die einschlägigen Registrierungsunterlagen geführt; ein gesonderter Eintrag ist im Allgemeinen nicht erforderlich. Änderungen wie Name, Sitz, Eigentümer oder Gründer, Kapital, Geschäftsführung, Tätigkeitsbereich, Dauer, Lizenz oder Kontaktdaten müssen dem CRRNM gemeldet werden. Buchführungsunterlagen und Jahresabschlüsse oder Finanzberichte sind beim Register für Jahresabschlüsse einzureichen. Geschäftsführung oder zertifizierte Buchhaltung erledigen diese Pflichten; für elektronische Einreichungen ist eine digitale Signatur erforderlich. Mittlere und große Einheiten müssen elektronisch einreichen. Auch ein Unternehmen ohne Tätigkeit muss möglicherweise eine Nullmeldung abgeben. Prüfungs- und Berichtspflichten hängen von Größe, Tätigkeit und geltender Frist ab. Eine Mehrwertsteuerregistrierung wird verpflichtend, wenn der Umsatz im Vorjahr 1.000.000 MKD überschritten hat, voraussichtlich überschreiten wird oder im laufenden Jahr nach den anwendbaren Regeln darüber steigt. Unterhalb der Schwelle ist eine freiwillige Registrierung möglich. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 18 Prozent, der ermäßigte Satz 5 Prozent. Erklärungen und Zahlungen sind innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums fällig, auch bei einer Nullmeldung. Nach Geschäftsaufgabe ist die letzte Erklärung innerhalb von 25 Tagen nach Ende des betreffenden Monats fällig. Die Körperschaftsteuer wird im jährlichen Abschlussverfahren behandelt. Für qualifizierte Unternehmen mit Gesamteinkünften von 3.000.001 bis 6.000.000 MKD gilt eine vereinfachte Jahressteuer auf Gesamteinkünfte von 1 Prozent; die Wahl bindet mindestens drei Jahre. Unternehmen mit Einkünften bis 3.000.000 MKD können nach der einschlägigen Regelung von der Zahlung befreit sein, müssen aber weiterhin Meldungen einreichen. Banken, Finanz- und Versicherungsunternehmen sowie Glücksspielunternehmen sind von dieser vereinfachten Behandlung ausgeschlossen. Pflichten zu Registrierkassen, Beiträgen, Steuerunterlagen und Buchführung unterscheiden sich nach Tätigkeit und Rechtsform. Deshalb sollte der aktuelle UJP-Kalender geprüft werden. Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen stellen laut nationaler KMU-Strategie 2025–2030 etwa 99 Prozent aller Unternehmen. Ministeriumsprogramme können Finanzierung, grüne oder digitale Transformation, Wettbewerbsfähigkeit und Exporte unterstützen. Der Fonds für Innovation und technologische Entwicklung (FITD) veröffentlicht Förderaufrufe etwa für Start-ups, Innovationsvermarktung und technologische Entwicklung; eine Förderung ist nicht automatisch. Selbstständigkeitsmaßnahmen der AVRSM können registrierten Arbeitslosen Unternehmertumsschulungen, Unterstützung bei Geschäftsplänen und sechs Monate Mentoring anbieten. Die für 2025 aufgeführten Maßnahmen sehen vorbehaltlich des jeweiligen Aufrufs bis zu 430.500 MKD für über 29-Jährige und bis zu 615.000 MKD für Personen bis einschließlich 29 Jahre vor. Daraus entsteht kein dauerhafter Anspruch. Öffentliche Aufrufe haben eigene Förderbedingungen und Fristen; ein Ministeriumsaufruf 2026 für qualifizierte Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe mit mehrheitlich inländischem Kapital endete beispielsweise am 30. Juni 2026. Ausländische Investoren können eine Einheit registrieren und förderfähige Investitionen im Register für Direktinvestitionen erfassen lassen. Relevante Vorgänge sind der Erwerb von Eigentum durch eine gebietsfremde Person, Gründung, Kapitalerhöhung, Erwerb von mehr als 10 Prozent der Anteile oder Stimmrechte sowie ein qualifizierendes Darlehen mit mindestens fünf Jahren Laufzeit. Neue Investitionen, Änderungen und Löschungen müssen jeweils gesondert gemeldet werden. Eine Anteilsübertragung kann ein Angebots- und Annahme- oder Ablehnungsverfahren erfordern. Die Übertragung eines Einzelunternehmens kann eine notarielle Übertragungsvereinbarung, die Veröffentlichung der Übertragungsabsicht in einer Tageszeitung innerhalb der 30 Tage vor Einreichung sowie Zustimmung der Gläubiger oder eine Bestätigung fehlender Einwände erfordern. Es gibt keine einheitliche Gesamtgebühr für Gründung oder Betrieb aller Unternehmen. Die CRRNM-Gebühr richtet sich nach dem staatlich genehmigten Tarif; digitales Zertifikat, Registrierungsagentur, Notar, Übersetzung, Buchhaltung, Prüfung und Branchengenehmigungen können zusätzliche Kosten verursachen. Die Schließung kann je nach Rechtsform eine gestufte freiwillige Liquidation, ein verkürztes Verfahren oder eine unmittelbare Löschung umfassen. Typische Unterlagen sind ein Auflösungsbeschluss, die Abberufung der Vertretung, die Bestellung einer liquidierenden Person, eine aktuelle UJP-Bescheinigung zu Steuern und Beiträgen, eine aktuelle Bankbestätigung zu Zahlungsfähigkeit oder Kontostand, der Jahresabschluss für das Löschungsjahr und eine Erklärung der liquidierenden Person zu Forderungen und Gläubigern. Eine Fusion, gerichtliche Insolvenzentscheidung oder der Ablauf einer Befristung kann einen anderen Weg eröffnen. Bei offenen Verbindlichkeiten oder Gläubigern sind Liquidations- oder Insolvenzverfahren statt einer einfachen Abmeldung erforderlich. Branchen- und kommunale Pflichten bei Geschäftsaufgabe sind gesondert zu prüfen.
Unternehmen in Nordmazedonien
Eine Unternehmensgründung und -führung in Nordmazedonien erfordert die Wahl einer Rechtsform, die Registrierung beim Zentralregister, die Erfüllung von Steuer- und Buchführungspflichten sowie gegebenenfalls tätigkeitsbezogene Genehmigungen. Zu den üblichen Formen gehören ДОО, ДООЕЛ, Трговец Поединец, АД und Personengesellschaften. Das System umfasst auch Eigentümerwechsel, Förderprogramme, ausländische Investitionen und die rechtmäßige Schließung.
Tipp
Planen Sie die Gründung als zusammenhängendes Vorhaben: Legen Sie Tätigkeit und Standort fest, wählen Sie eine passende Rechtsform, erledigen Sie die CRRNM-Anmeldungen und planen Sie Zeit und Geld für Steuern, Buchführung und Genehmigungen ein. Beginnen Sie den Handel erst, wenn erforderliche Genehmigungen, Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und Berichtspflichten geklärt sind. Behalten Sie Umsatz, Fristen, Eigentümerwechsel und mögliche Gläubigeransprüche im Blick.

