Artikel 19 der Verfassung schützt die Gewissens- und Religionsfreiheit in Nordmazedonien. Menschen können ihre Religion einzeln oder gemeinsam, öffentlich oder privat ausüben. Religionszugehörigkeit und ethnische Identität sind unterschiedliche Kategorien. Religiöse Praxis ist außerdem von Traditionen, staatlicher Verwaltung und dem allgemeinen gesellschaftlichen Leben zu unterscheiden. Der Glaube hebt allgemeine Bürgerpflichten nicht auf. Einschränkungen sind nur unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zulässig, darunter öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheit, Moral oder die Rechte anderer. Bei der Volkszählung 2021 wurden 1.836.713 Einwohner gezählt. 847.390 Personen, also 46,14 %, bezeichneten sich als orthodox; 590.878 Personen beziehungsweise 32,17 % als muslimisch. Eine gesonderte christliche Kategorie umfasste 242.579 Personen oder 13,21 %. Außerdem wurden 6.746 Katholikinnen und Katholiken, 1.313 Protestantinnen und Protestanten, 889 Evangelisch-methodistische Gemeindemitglieder, 1.137 Zeugen Jehovas, 74 jüdische Menschen, 894 Buddhistinnen und Buddhisten, 1.964 Agnostikerinnen und Agnostiker sowie 355 Atheistinnen und Atheisten erfasst. Für 132.260 Einwohner oder 7,20 % wurden Verwaltungsdaten verwendet. Die Zahlen geben die erklärte Zugehörigkeit bei der Volkszählung wieder und belegen nicht, wie aktiv jemand eine Religion praktiziert. Zu den etablierten Religionsgemeinschaften vor Ort gehören die Mazedonisch-Orthodoxe Kirche – Erzdiözese Ohrid, die Islamische Religionsgemeinschaft, die Katholische Kirche, die Vereinigte Methodistische Kirche und die Jüdische Gemeinde. Die Kommission für die Beziehungen zu Religionsgemeinschaften und -gruppen, kurz KOVZRG, ist eine unabhängige staatliche Verwaltungsstelle für Religionsfragen und die Beziehungen zwischen Staat und Religion. Ihre amtlichen Verzeichnisse unterscheiden Kirchen, Religionsgemeinschaften und religiöse Gruppen. Sie führen unter anderem orthodoxe, islamische, katholische, methodistische, jüdische, adventistische, baptistische, evangelische, sufistische und bektaschitische, Hare-Krishna- sowie Zeugen-Jehovas-Gemeinschaften auf. Das im Amtsblatt 113/2007 veröffentlichte Gesetz über den Rechtsstatus einer Kirche, Religionsgemeinschaft und religiösen Gruppe regelt die rechtliche Anerkennung. Eine Organisation erlangt Rechtspersönlichkeit durch die Eintragung in das Einheitliche Gerichtsregister. Für die Registrierung ist das Grundgericht II in Skopje zuständig. Der Gründungsantrag enthält das Gründungsprotokoll, den Gründungsakt, die Satzung zu Organisation und Tätigkeit, eine Beschreibung der Glaubenslehren und Quellen, den Beschluss über die Benennung der Vertretung sowie Nachweise zur Staatsangehörigkeit der Gründerinnen und Gründer. Der Antrag darf frühestens 30 Tage nach dem Gründungsbeschluss eingereicht werden. Die Behörde kann fehlende Unterlagen innerhalb von 15 Tagen anfordern. Für einen vollständigen Eintrag gilt eine angegebene Höchstfrist von acht Tagen. Ein neuer Name oder ein neues Emblem muss sich von bereits registrierten unterscheiden. KOVZRG führt zusätzlich das staatliche Verzeichnis eingetragener Organisationen. Gottesdienste und Gemeinschaftsaktivitäten können in Kirchen, Tempeln, Moscheen, Gebetshäusern, Synagogen, auf Friedhöfen und an anderen geeigneten Orten sowie, soweit erlaubt, an öffentlichen Plätzen stattfinden. Eingetragene Religionsgemeinschaften organisieren Gottesdienste, Gebete, religiöse Riten, Bildung sowie Wohltätigkeits- und Sozialarbeit. Der Zugang erfolgt üblicherweise über die zuständige örtliche Gemeinschaft. Ein landesweit einheitliches Mitgliedschaftsverfahren ist nicht belegt. Die Gemeinschaften finanzieren sich im Allgemeinen aus eigenen Mitteln, privater Unterstützung, Spenden und weiteren Einnahmen. Eine einheitliche landesweite Preisliste für Gottesdienste oder Riten gibt es nicht. Spenden und Gebühren müssen deshalb bei der jeweiligen Gemeinschaft erfragt werden. Das Feiertagsgesetz sieht religiös begründete arbeitsfreie Tage für Angehörige der jeweils betroffenen Glaubensgemeinschaft vor, nicht für die gesamte Bevölkerung. Beispiele sind orthodoxer Heiligabend und Weihnachten, Ostern und Duhovden, auch Pfingsten genannt; der muslimische Ramadan Bajram, also das Fest des Fastenbrechens, und Kurban Bajram, das Opferfest; sowie Jom Kippur im jüdischen Kalender. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit veröffentlicht jährlich eine Bekanntmachung. Islamische Feiertage verschieben sich von Jahr zu Jahr. Prüfen Sie den aktuellen Termin und die Folgen für das Arbeitsverhältnis für das jeweilige Jahr. Eingetragene Religionsgemeinschaften dürfen Bildungseinrichtungen für die Ausbildung von Geistlichen und religiösen Mitarbeitenden gründen, nicht jedoch für eine Ausbildung auf Grundschulniveau. Sie müssen die zuständige Religionsbehörde mindestens 90 Tage vor der Gründung informieren und Zweck, Organisation und Lehrplan vorlegen. Das Verfassungsgericht hob 2010 die Artikel 27–29 des betreffenden Gesetzes auf. Im Rahmen dieser Regelung blieb konfessioneller Religionsunterricht daher keine allgemeine Möglichkeit an öffentlichen Schulen. Der Bereich „Ethik der Religionen“ des Bildungsbüros ist davon zu unterscheiden. Die aktuelle Form eines Schulfachs muss nach den geltenden Bildungsvorschriften geprüft werden. KOVZRG ist die dokumentierte staatliche Anlaufstelle für den interreligiösen Dialog. Die multikonfessionelle und multiethnische Gesellschaft Nordmazedoniens macht die Zusammenarbeit zwischen Religionsgemeinschaften für das öffentliche Leben relevant. 2025 fand im Land die dritte Weltkonferenz für interreligiösen Dialog und Zusammenarbeit statt. Zu den belegten Kooperationen zählen die Mazedonisch-Orthodoxe Kirche – Erzdiözese Ohrid, die Islamische Religionsgemeinschaft, die Katholische Kirche und die Evangelische Kirche. Dazu gehören gemeinsame humanitäre Maßnahmen und Aktivitäten zur Verhinderung von Gewalt und Extremismus. Die Religionsgemeinschaften regeln Riten zu Geburt oder Aufnahme in eine Gemeinschaft, Eheschließung, Tod und Trauer. Ein religiöser Ritus ersetzt weder die standesamtliche Registrierung noch die standesamtliche Eheschließung. Landesweit einheitliche Vorgaben zu Gemeinschaftsbedingungen, Kosten und Terminen sind nicht belegt. Klären Sie religiöse Voraussetzungen mit der jeweiligen Gemeinschaft und rechtliche Schritte gesondert mit dem Standesamt oder der Gemeinde. Für ausländische Religionsmitarbeitende ist bei KOVZRG ein Verfahren für Aufenthalt und religiöse Tätigkeit erforderlich. Zu den belegten Antragsunterlagen gehören der Nachweis über die Verwaltungsgebühr, Reisepass, Freiwilligenvertrag, Mietvertrag, Nachweis theologischer Ausbildung und Tätigkeitsprogramm. Die Unterlagen können persönlich oder als PDF per E-Mail eingereicht werden. Gebühr, Bearbeitungszeit und zulässige Aufenthaltsdauer sollten vor Reise- oder Arbeitsbeginn bestätigt werden.
Religion in Nordmazedonien
Religion ist in Nordmazedonien rechtlich geschützt. Menschen können einen Glauben einzeln oder gemeinsam, öffentlich oder privat haben und ausüben. Laut Volkszählung 2021 waren 46,14 % der Einwohner orthodox und 32,17 % muslimisch. Die erfasste Religionszugehörigkeit sagt jedoch nicht zwingend etwas über die aktive Religionsausübung aus. Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt, vor dem Gesetz gleich und können Gottesdienste, Bildung und Wohltätigkeitsarbeit im gesetzlichen Rahmen organisieren.
Tipp
Wenden Sie sich für Gottesdienste, Riten, den Zugang zur Gemeinschaft und gemeinschaftsspezifische Gebühren zuerst an die örtliche Religionsgemeinschaft. Ein einheitliches landesweites Mitgliedschaftsverfahren gibt es nicht. Trennen Sie religiöse und standesamtliche Schritte, denn eine religiöse Zeremonie ersetzt weder eine standesamtliche Registrierung noch eine standesamtliche Ehe. Klären Sie vor einer Zusage für Zeremonien, Bildungseinrichtungen, Registrierung einer Gemeinschaft oder den Einsatz ausländischer Religionsmitarbeitender die zuständige Stelle, Unterlagen, Termine und aktuellen Kosten.

