Das Bankensystem Nordmazedoniens unterliegt dem Bankengesetz und dem Gesetz über Zahlungsdienste und Zahlungssysteme. Die Nationalbank der Republik Nordmazedonien, Народна банка на Република Северна Македонија (NBRNM), beaufsichtigt zugelassene Banken, Zweigstellen ausländischer Banken, Sparkassen (штедилница) und Zahlungsdienstleister. Das Finanzministerium veröffentlicht Gesetze zum Finanzsystem. Die Entwicklungsbank Nordmazedoniens AD Skopje ist eine staatliche Entwicklungs- und Exportbank, die sich hauptsächlich auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Exporte konzentriert. Prüfen Sie vor Kontoeröffnung oder Nutzung eines Anbieters die aktuelle Lizenzliste der NBRNM. Ein Zahlungskonto, auch Transaktionskonto genannt, ermöglicht Zahlungseingänge und -ausgänge, Bargeldeinzahlungen und -abhebungen sowie Kartennutzung und elektronisches Banking, sofern der Anbieter diese Dienste bereitstellt. Gebietsansässige und Nichtansässige können ein Zahlungskonto beantragen; der Anbieter muss jedoch Antragstellende und etwaige Vertretungen nach Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifizieren. Der Antrag enthält normalerweise ein Unterschriftsmuster, sofern die Parteien keine andere Authentifizierung vereinbaren. Unterschriften werden vor einer autorisierten Person des Anbieters geleistet oder notariell beglaubigt. Ein Anbieter kann nach seinen internen Regeln zusätzliche Unterlagen verlangen und muss diese Anforderungen vorab erläutern. Eine Kontoeröffnung aus der Ferne kann auf elektronische Zahlungsanweisungen beschränkt sein und erfordert möglicherweise kein Unterschriftsmuster. Eine gebietsansässige natürliche Person kann grundsätzlich bei einem Anbieter kein weiteres Zahlungskonto in MKD oder Fremdwährung führen, wenn dort bereits das entsprechende Konto besteht. Eine Änderung des Aufenthaltsstatus muss dem Anbieter gemeldet werden, damit die Kontodaten aktualisiert werden können. Nicht gebietsansässige Kundinnen und Kunden benötigen bei Einzahlungen von Bargeld in Fremdwährung normalerweise möglicherweise eine Bestätigung der Zollverwaltung für Bargeld, Fremdwährung oder Schecks. Die Bestätigung kann innerhalb von fünf Arbeitstagen wiederverwendet werden und ist fünf Geschäftstage gültig. Ausnahmen gelten für Beträge unter der Deklarationsgrenze und bestimmte Gelder, die innerhalb der letzten drei Monate vom eigenen Konto abgehoben wurden, sowie für bestimmte Einnahmen und Dokumente im Zusammenhang mit Fluggesellschaften. Ein Zahlungskonto mit Basisfunktionen steht Verbraucherinnen und Verbrauchern mit ständigem oder vorübergehendem Aufenthalt, Asylsuchenden und bestimmten Antragstellenden offen, deren befristeter Aufenthalt abgelehnt wurde, die aber aus rechtlichen oder praktischen Gründen der Nichtzurückweisung nicht ausreisen können. Wer sich auf bestimmte gesetzliche Rechte stützt, muss eine schriftliche Erklärung und einen Nachweis des anspruchsbegründenden Rechts vorlegen. Das Konto umfasst Kontoführung, Bargeldeinzahlungen und -abhebungen über das Netz des Anbieters und Geldautomaten, unbegrenzte Debitkartenzahlungen sowie mindestens fünf monatliche Gutschriften, Daueraufträge oder Lastschriften auf Konten derselben Bank oder Sparkasse. Aufgeführte Dienste sind für schutzbedürftige Nutzende und Personen, die aufgrund der genannten gesetzlichen Rechte berechtigt sind, kostenlos. Für andere Nutzende darf die Gebühr für die abgedeckten Dienste 0,1 % des durchschnittlichen ausgezahlten Nettolohns der vorangegangenen zwölf Monate nicht überschreiten. Anbieter müssen vorvertragliche und vertragliche Informationen bereitstellen und ihre Preislisten offenlegen. Die NBRNM nennt elf besonders repräsentative Zahlungskontodienste, erhält Gebühreninformationsblätter für Konten mit Basisfunktionen, Basis-Konten für gesetzliche Rechte, MKD-Konten und Fremdwährungskonten und stellt ein Gebührenvergleichswerkzeug bereit. Mindestens einmal jährlich muss ein Anbieter eine Gebührenaufstellung ausgeben. Gebühren und Bedingungen unterscheiden sich weiterhin zwischen Anbietern; vergleichen Sie daher Preislisten, Kontowährung, Karten- und Geldautomatengebühren, Bedingungen des elektronischen Bankings und Bargeldzugang. Zahlungsvorgänge benötigen normalerweise einen Auftrag oder die vorherige Zustimmung des Kontoinhabers, auch bei Daueraufträgen und Lastschriften. Zwangsvollstreckungen sind eine Ausnahme. Anbieter führen gültige Aufträge vollständig und chronologisch aus. Ist das Empfängerkonto geschlossen oder nicht vorhanden, überweist dessen Anbieter den nicht ausgeführten Betrag bis zum Ende des nächsten Geschäftstags nach Eingang der Gelder zurück; eine Gebühr in Höhe tatsächlicher Kosten kann anfallen. Überweisungen und Zahlungskarten sind die häufigsten Zahlungsmittel. MIPS, das mazedonische Interbankzahlungssystem, und KIBS, Clearing Interbank Systems AD Skopje, unterstützen Interbankzahlungen. KIBS erhielt am 17. September 2025 eine Lizenz für ein Sofortzahlungssystem für MKD-Überweisungen. Die Einlagensicherung gilt für verpflichtende Mitglieder des Einlagensicherungsfonds, Фонд за осигурување на депозити (FOD beziehungsweise DIF), einschließlich Banken, Zweigstellen ausländischer Banken und Sparkassen. Geschützte Einlagen umfassen MKD- und Fremdwährungseinlagen, Einlagenzertifikate, Transaktionskonten, mit Karten verbundene Einlagen und bestimmte Fremdwährungseingänge natürlicher Personen mit Wohnsitz im In- oder Ausland. Alle geschützten Einlagen einer natürlichen Person werden bei jedem Institut zusammengerechnet. Die Höchstdeckung beträgt je Einleger und Bank, Zweigstelle ausländischer Bank oder Sparkasse den Gegenwert von 30.000 EUR in MKD. Die Berechnung umfasst Kapital und vereinbarte oder aufgelaufene Zinsen sowie bis zu der den Risikofall auslösenden Entscheidung noch nicht aufgelaufene Zinsen. Fremdwährungsbeträge werden zum mittleren NBRNM-Kurs am Tag der endgültigen Entscheidung über den Lizenzentzug umgerechnet. Forderungen oberhalb der Grenze müssen im Liquidations- oder Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Nach dem Profil des FOD sind Einlagen juristischer Personen derzeit nicht geschützt. Nach einer endgültigen Entscheidung der NBRNM-Gouverneurin oder des Gouverneurs, die einen Risikofall auslöst, beginnt der FOD innerhalb von 20 Tagen mit der Erstattung; eine Ausnahmeverlängerung um bis zu zehn Tage ist möglich. Das verfügbare Verfahren belegt keine gesonderte Antragspflicht von Einlegern über Identifizierung und gegebenenfalls Aktualisierung persönlicher Daten hinaus. Einlagensicherung deckt Guthaben bei einem Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut nicht automatisch ab. Bestätigen Sie daher sowohl die Lizenz des Anbieters als auch, ob das Guthaben eine Einlage bei einem FOD-Mitglied ist. Banken und Zahlungsdienstleister müssen Verfahren zur Betrugsprävention, Vorfallmeldung, technischen Unterstützung und Beschwerdebearbeitung unterhalten. Halten Sie persönliche Daten aktuell, prüfen Sie Identität und Lizenz des Anbieters über offizielle Kanäle, lesen Sie Preislisten und Hinweise zur Einlagensicherung und autorisieren Sie nur beabsichtigte Zahlungsvorgänge. Beginnen Sie mit den Gebühreninformationen der NBRNM, wählen Sie einen zugelassenen Anbieter, reichen Sie erforderliche Identitäts- und Statusunterlagen ein, prüfen Sie Rahmenvertrag und Preisliste und aktivieren Sie gegebenenfalls Karte oder elektronisches Banking. Richten Sie Beschwerden zuerst an das interne Verfahren des Anbieters. Eine dokumentierte ungelöste Beschwerde über Bankdienstleistungen kann an die Abteilung für Verbraucherschutz und Finanzbildung der NBRNM weitergeleitet werden.
Banken in Nordmazedonien
Banken in Nordmazedonien verwahren Einlagen, bieten Zahlungskonten an und bearbeiten Überweisungen, Kartenzahlungen und Bargeldgeschäfte. Neben lizenzierten Banken, Zweigstellen ausländischer Banken und Sparkassen gibt es Zahlungs- und E-Geld-Institute, die nicht automatisch Einlagen entgegennehmen dürfen. Die Nationalbank der Republik Nordmazedonien beaufsichtigt den Banken- und Zahlungsrahmen; die Einlagensicherung schützt anspruchsberechtigte Einlagen natürlicher Personen bis zum Gegenwert von 30.000 EUR in MKD je Einleger und Institut.
Tipp
Wählen Sie einen Anbieter danach, ob Sie Einlagenschutz, alltägliche Zahlungen, Bargeldzugang oder bestimmte Zahlungsdienste benötigen. Vergleichen Sie Gebühren und Leistungsgrenzen anhand der NBRNM-Informationen, prüfen Sie die Lizenz des Anbieters und bestätigen Sie, ob Ihr Guthaben eine FOD-geschützte Einlage ist. Bewahren Sie Unterlagen und Transaktionsnachweise auf, damit Sie Fehler oder Beschwerden effizient klären können.

