Der wesentliche Rechtsrahmen besteht aus dem Einwanderungskontrollgesetz von 1993 und seinen Änderungen, der Einwanderungsverordnung von 1994, dem namibischen Staatsangehörigkeitsgesetz von 1990, dem Flüchtlingsgesetz (Anerkennung und Kontrolle) von 1999 sowie einschlägigen Verfassungsgarantien. Das Ministerium für Inneres, Einwanderung, Sicherheit und Schutz (Ministry of Home Affairs, Immigration, Safety and Security, MHAISS) verwaltet Formulare, Gebühren, Visa, Genehmigungen und Fragen der Staatsangehörigkeit. Seine Abteilung für Einwanderungskontrolle und Staatsangehörigkeit bearbeitet Ein- und Ausreisestellen; die Direktion für Visa, Genehmigungen, Pässe und Staatsangehörigkeit bearbeitet viele Anträge am Hauptsitz. Einwanderungsbeamte wenden die Einreisebestimmungen an. Der Einwanderungsausschuss prüft Daueraufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Der Flüchtlingsbeauftragte und der namibische Flüchtlingsausschuss bearbeiten Fragen zur Anerkennung als Flüchtling. Für die Einreise braucht man im Allgemeinen einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Reisedokument, ein gültiges Visum oder eine anwendbare Befreiung, genügend freie Seiten und einen Pass, der mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist. Ein Visum ist an seinen Zweck und seine Bedingungen gebunden. Besuchs-, Urlaubs-, Geschäfts-, Transit- und kurzfristige Arbeitsgenehmigungen verleihen nicht dieselben Rechte: Ein Besuchs- oder Studienstatus berechtigt nicht automatisch zu Arbeit oder Geschäftstätigkeit. Eine Transitgenehmigung gilt höchstens 72 Stunden. Ausnahmen für gewöhnliche Reisepässe gelten nur für aufgeführte Gebiete und erlauben im Allgemeinen Urlaubs- oder Tourismusaufenthalte von bis zu drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres. Visa bei Ankunft und elektronische Dienste stehen nur berechtigten Staatsangehörigen über bestimmte Kanäle und Einreisehäfen und gemäß aktuellen MHAISS-Bedingungen zur Verfügung. Aufenthaltsgenehmigungen decken befristete Aufenthalte zu Arbeits-, Studien-, Familienbegleitungs- und anderen genehmigten Zwecken sowie den Daueraufenthalt ab. Eine Arbeitsgenehmigung ist an den genehmigten Arbeitgeber, die Stelle, den Zweck und die Bedingungen gebunden. Zum Antrag gehören normalerweise ein Arbeitsangebot, eine Stellungnahme des Arbeitgebers, Unternehmensangaben, Nachweise über Qualifikationen und Erfahrung, eine Ausschreibung der freien Stelle sowie Informationen über erfolglose namibische Bewerber. Eine berufliche Registrierung kann ebenfalls erforderlich sein. Der Einwanderungsausschuss prüft den Antrag unter anderem darauf, ob geeignete lokale Arbeitskräfte verfügbar sind. Ein kurzfristiges Arbeitsvisum kann bis zu 90 Tage gelten; bei einer Beschäftigung von mehr als sechs Monaten ist im Allgemeinen das Verfahren für eine Arbeitsgenehmigung erforderlich. Für eine Studiengenehmigung benötigt man normalerweise eine Aufnahme oder Registrierung an einer zugelassenen Einrichtung, eine Begründung, einen Sponsoring- oder Finanzierungsnachweis, ein Führungszeugnis, ärztliche und radiologische Berichte, Fotos, einen Pass und eine Bürgschaft. Sie berechtigt nicht zu Arbeit, sofern die Erlaubnis diese nicht ausdrücklich mit vorgeschriebener Ausbildung verbindet. Ehepartner oder unterhaltsberechtigte Kinder können eine an die Arbeits-, Studien- oder Besuchsgenehmigung der hauptberechtigten Person gebundene Erlaubnis erhalten; zusätzliche Nachweise zu Beziehung, Sorgerecht, Zustimmung und Unterhalt können erforderlich sein. Für den Daueraufenthalt muss beim Einwanderungschef eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt werden; der Einwanderungsausschuss prüft den Antrag. Die Bewertung kann einwandfreien Leumund, Unterhaltsmittel oder beruflich einsetzbare Qualifikationen und Erfahrungen, die Eignung der Person für Namibia, Arbeitsmarktbelange und mögliche Nachteile für Namibia umfassen. Eine Daueraufenthaltsgenehmigung kann erlöschen, wenn die Person ohne Verlängerung nicht innerhalb von sechs Monaten einreist, vor Begründung eines Wohnsitzes mehr als zwei Jahre außerhalb Namibias bleibt, das Land dauerhaft verlässt oder zu einer unerwünschten Einwandererin beziehungsweise einem unerwünschten Einwanderer wird. Daueraufenthalt verleiht nicht automatisch die Staatsangehörigkeit. Eine Einbürgerung setzt im Allgemeinen zehn Jahre gewöhnlichen Aufenthalt als Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung, rechtmäßige Einreise, guten Leumund, die Absicht, weiterhin in Namibia zu wohnen, Kenntnis der Rechte und Pflichten der Staatsangehörigkeit sowie die Bereitschaft zur Aufgabe einer ausländischen Staatsangehörigkeit voraus. Geburt, Abstammung, Heirat, Registrierung, Wiederherstellung und Verzicht unterliegen eigenen gesetzlichen Anforderungen. Der Umgang mit doppelter Staatsangehörigkeit unterscheidet sich danach, ob die Staatsangehörigkeit durch Geburt oder Abstammung beziehungsweise durch Einbürgerung erworben wurde. Namibias Flüchtlingsschutzsystem erfasst Menschen, die der gesetzlichen Flüchtlingsdefinition entsprechen, darunter Personen, die aus bestimmten Gründen verfolgt werden oder von Ereignissen betroffen sind, die die öffentliche Ordnung schwerwiegend stören. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise schriftlich bei einer befugten Beamtin oder einem befugten Beamten gestellt werden. Die Regelungen gelten für rechtmäßige und unrechtmäßige Einreise. Antragstellende und ihre begleitende Familie dürfen während des Antrags- und gegebenenfalls des Berufungsverfahrens bleiben. Anerkannte Flüchtlinge erhalten einen Identitätsnachweis und ein Aufenthaltsrecht, vorbehaltlich gesetzlicher Ausschluss-, Widerrufs- und Beendigungsregeln. Gegen eine Entscheidung des Flüchtlingsbeauftragten kann im Allgemeinen innerhalb von 14 Tagen beim Berufungsausschuss für Flüchtlinge Namibias Berufung eingelegt werden. Bei Haft- oder Ausweisungsverfügungen beträgt die Berufungsfrist sieben Tage. Falsche Angaben, Überschreitung der Aufenthaltsdauer, nicht genehmigte Arbeit oder Studien sowie andere Verstöße können zum Widerruf, zu einer Straftat oder zur Einstufung als unerwünschte Einwanderin beziehungsweise unerwünschter Einwanderer führen. Gründe dafür können eine frühere Ausweisung, unzureichende Mittel, bestimmte Krankheiten oder Verurteilungen sowie weitere gesetzliche Tatbestände sein. Bewahren Sie schriftliche Entscheidungen, Eingangsbestätigungen und Nachweise auf. Ausweisungsverfahren können das Einwanderungstribunal, rechtliche Vertretung und eine Ausreisefrist von mindestens 48 Stunden umfassen. Berufungsrechte hängen von der Entscheidungskategorie ab: Gegen eine Einreiseverweigerung nach Abschnitt 10(2) gibt es keine Berufung; Berufungen gegen Visa und Genehmigungen richten sich nach dem geltenden MHAISS-Verfahren und der jeweiligen Frist. Berufungen an das Tribunal sind im Allgemeinen eingeschränkt. Eine vorbehaltene Rechtsfrage kann jedoch an den Obersten Gerichtshof und später an den Obersten Berufungsgerichtshof weitergeleitet werden; dringende Verfassungs- oder gerichtliche Überprüfung kann ebenfalls infrage kommen. Nach dem recherchierten öffentlichen MHAISS-Gebührentarif kostet eine Daueraufenthaltsgenehmigung N$20.000, eine Arbeitsgenehmigung N$2.600 pro Jahr, eine primäre oder sekundäre Studiengenehmigung N$1.600 pro Jahr, eine tertiäre Studiengenehmigung N$2.200 pro Jahr, ein Besuchs- oder sonstiges Visum bis zu 90 Tage N$1.200, ein Visum bei Ankunft bis zu 90 Tage pro Jahr N$600 und eine kurzfristige Arbeitsgenehmigung bis zu 90 Tage pro Jahr N$1.100. Eine Berufung gegen Visum oder Genehmigung kostet N$200. Gebühren, Ausnahmen, Bearbeitungszeiten und Rückerstattungsbedingungen hängen von der aktuellen Mitteilung, Antragskategorie, Auslandsvertretung, Terminverfügbarkeit und einer etwaigen Prüfung durch den Einwanderungsausschuss ab. Prüfen Sie vor der Zahlung den aktuellen MHAISS-Tarif und die geltenden Hinweise.
Einwanderungsrecht in Namibia
Das Einwanderungsrecht in Namibia regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familiennachzug, Flüchtlingsschutz, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit. Ein Visum oder eine Genehmigung garantiert nicht die Einreise, da ein Einwanderungsbeamter diese an der Grenze prüft. Die geltenden Anforderungen richten sich nach Aufenthaltszweck, Status der antragstellenden Person und eingereichten Nachweisen.
Tipp
Wählen Sie die namibische Einwanderungserlaubnis nach Ihrem tatsächlichen Aufenthaltszweck aus, bevor Sie reisen, eine Arbeit annehmen oder ein Studium beginnen. Bewahren Sie Antragsnachweise, Gebühren, Zeitplan und Arbeitsbeschränkungen zusammen auf, denn eine Erlaubnis für einen Zweck berechtigt möglicherweise nicht zu einem anderen. Behandeln Sie Daueraufenthalt, Staatsangehörigkeit und Flüchtlingsschutz als getrennte rechtliche Verfahren mit unterschiedlichen Nachweisen und Fristen.

