Zum zentralen rechtlichen Rahmen Myanmars zählen der Myanmar Immigration (Emergency Provisions) Act 1947, der Foreigners Act 1864, der Registration of Foreigners Act and Rules 1940, der Burma Citizenship Law 1982 sowie die Permanent Residence of a Foreigner Rules 2014 in der 2017 geänderten Fassung. Zentrale Institutionen sind das Ministry of Immigration and Population, meist MOIP abgekürzt, und das Department of National Registration and Citizenship. Das Department of Immigration und die örtlichen Township Immigration Offices bearbeiten viele praktische Einwanderungsangelegenheiten. In Yangon gibt es für einige Verfahren zu Aufenthalt und Foreigner Registration Certificate einen zentralen Schalter; Staats- und Regionalbehörden können Empfehlungen aussprechen oder Vor-Ort-Prüfungen durchführen. Hier ist keine gesonderte allgemeine Regel für einen bestimmten Staat, eine Region oder Stadt Myanmars festgelegt. Beschränkte Gebiete und örtliche Meldepflichten können das praktische Verfahren jedoch verändern. Myanmar kennt mehrere Visumkategorien. Beispiele sind ein elektronisches Touristenvisum (Tourist eVisa) für bis zu 28 Tage mit einer angegebenen Gebühr von USD 50, ein elektronisches Geschäftsvisum (Business eVisa) für bis zu 70 Tage mit einer angegebenen Gebühr von USD 70, Sozial-, Religions- und Arbeitsvisa für bis zu 70 Tage, ein Bildungsvisum für bis zu 90 Tage sowie Crew-Visa für bis zu 90 Tage. Journalisten-, Workshop-, Seminar-, Meeting- und Forschungsvisa können kürzere Aufenthalte erlauben; der Transit kann auf 24 Stunden beschränkt sein. Je nach Kategorie und Gebührenordnung des Ministry of Foreign Affairs können Mehrfacheinreisevisa drei, sechs oder zwölf Monate gültig sein. Aufenthaltsdauer und Gebühren unterscheiden sich möglicherweise nach Antragsweg, Staatsangehörigkeit und Auslandsvertretung. Manche amtlichen Gebührenordnungen sind älter; die aktuell zuständige ausstellende Stelle oder Auslandsvertretung sollte die Angaben vor Zahlung bestätigen. Ein Touristenvisum berechtigt nicht zur Arbeit. Visa bei Ankunft und die elektronische Visumbeantragung hängen ebenfalls von der Staatsangehörigkeit und dem zugelassenen Einreiseort ab; als Flughäfen für Visa bei Ankunft sind Yangon, Mandalay und Nay Pyi Taw aufgeführt. Für die Einreise reicht es nicht, lediglich eine Visumkategorie zu wählen. Reisende müssen die zugelassene Staatsangehörigkeit, Visumkategorie, den Einreisehafen oder Grenzübergang, die Gültigkeit des Passes und eine etwa erforderliche vorherige Genehmigung für ein beschränktes Gebiet prüfen. Unterkunft oder Adresse in Myanmar müssen korrekt angegeben werden; das zuständige Township Immigration Office kann eine Meldung verlangen. Anträge auf ein Business eVisa können ein Antragsformular, ein Foto, einen Gründungsnachweis und eine Einladung erfordern. Ein Genehmigungsschreiben ist laut Angabe 90 Tage gültig; die Bearbeitung dauert nach Bestätigung und Zahlung mindestens drei Werktage. Der Antrag kann ohne Begründung abgelehnt werden, und die Gebühr wird nicht erstattet. Die Genehmigung eines Business eVisa begründet für sich genommen weder ein Recht auf Daueraufenthalt noch eine Arbeitserlaubnis. Nach der Einreise kann ein ausländischer Staatsangehöriger eine Stay Permit benötigen, insbesondere bei einem geschäftlich bedingten Aufenthalt. Die erste Aufenthaltsdauer kann bis zu 70 Tage betragen; je nach Fall und Genehmigung sind Verlängerungen häufig für drei, sechs oder zwölf Monate möglich. Ein Re-entry Visa erlaubt die einmalige oder mehrfache Wiedereinreise. Das Foreigner Registration Certificate, allgemein FRC genannt, ist ein gesondertes Registrierungsdokument mit einer eigenen Gebühr, zusätzlich zu eStay. Form C oder eine gleichwertige Ankunftsmeldung dokumentiert die aktuelle Adresse beim Township Immigration Office. Der Pass sollte noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die erforderlichen Unterlagen können Pass, Einreisestempel, aktuelles Foto, Unternehmensauszug, Einladung, Form C, FRC, eine Empfehlung eines Ministeriums oder einer Staats- oder Regionalbehörde, Gewerbeerlaubnis und weitere fallspezifische Nachweise umfassen. Der eStay-Dienst ist ein genauer festgelegtes elektronisches Aufenthaltsverfahren. Er steht Inhabern eines Geschäftsvisums offen; Antragsteller ist im Allgemeinen ein Direktor oder eine andere verantwortliche Person, die mit einem in MyCO, dem Unternehmensregistrierungssystem Myanmars, registrierten Unternehmen verbunden ist. Eine Empfehlung des zuständigen Ministeriums oder eines Staats- oder Regionalbeamten kann erforderlich sein. Kleine und mittlere Unternehmen benötigen möglicherweise zusätzlich eine Geschäftslizenz und eine Empfehlung nach einer Vor-Ort-Prüfung. Die angegebenen eStay-Gebühren betragen USD 62, USD 114 und USD 217 für drei, sechs beziehungsweise zwölf Monate. Für eine Einzel- oder Mehrfacheinreisegenehmigung bei Wiedereinreise fallen gesondert USD 72 beziehungsweise USD 217 an. Die Bearbeitung kann bis zu fünf Werktage nach Eingang eines vollständigen Antrags dauern. Werden zusätzliche Unterlagen verlangt, sehen die Bedingungen bis zu acht Werktage für eine vollständige erneute Einreichung vor. Der Aufkleber wird in Yangon in der No. 122 Pansodan Street ausgestellt, und die antragstellende Person soll bis zur Ausstellung des Aufklebers in Myanmar bleiben. Amtliche Angaben nennen widersprüchliche Zahlungsfristen von drei und zehn Tagen; kläre die jeweils geltende Anweisung direkt ab. Außerdem wird eine Frist von vierzehn Werktagen für den Aufkleber genannt. Arbeitserlaubnis und Einwanderungsstatus sind getrennte Fragen. Ausländische Staatsangehörige sollten keine nicht angemeldete Arbeit verrichten, auch keine unbezahlte, nur weil Visum oder Stay Permit gültig sind. Das beschäftigungsbezogene Verfahren für Investitionen kann das Directorate of Investment and Company Administration (DICA), dessen Investment Management System (IMS), eine MIC-Genehmigung oder -Billigung, Form-12A und eine angegebene Gebühr von 5,000 Myanmar-Kyat pro ausländischem Beschäftigten umfassen. Erforderliche Nachweise können Pass, Qualifikationen und Lebenslauf, Listen lokaler und ausländischer Beschäftigter, Arbeitsvertrag, Steuer- oder Finanzunterlagen und eine Verpflichtungserklärung eines Direktors beinhalten. Der Antrag soll innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise gestellt werden und kann Prüfungen zu schwarzen Listen, Vorstrafen und zuständigen Ministerien einschließen. Ein Unternehmen ohne MIC-Genehmigung benötigt womöglich Empfehlungen des Unternehmens und eines Ministeriums; ein einheitliches, öffentlich dokumentiertes allgemeines Arbeitsverfahren für alle solchen Fälle gibt es jedoch nicht. Für Aufenthalte zu Bildungs-, Religions- und sozialen Zwecken gelten jeweils eigene Nachweis- und Institutionsanforderungen. Ein Bildungsvisum kann einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen und unter Umständen Mehrfacheinreisen erlauben; die genauen Unterlagen hängen jedoch von Bildungseinrichtung und zuständigem Ministerium ab. Aus den verfügbaren Vorschriften ergibt sich keine allgemeine Sprach- oder Integrationsprüfung für ein Visum, eine Stay Permit oder einen Daueraufenthalt. Für die Einbürgerung gelten eigene Voraussetzungen: mindestens 18 Jahre, gute Kenntnisse einer Landessprache, guter Leumund, volle geistige Gesundheit und Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kategorie. Ein Daueraufenthalt wird gezielt gewährt und folgt nicht automatisch aus einem langen Aufenthalt. Zu den veröffentlichten Kategorien zählen Fachkräfte, Investoren, frühere Staatsangehörige Myanmars sowie Angehörige oder Familienmitglieder mit Bezug zu Myanmar. Im Allgemeinen stellt man den Antrag persönlich beim Department oder einer Botschaft Myanmars mit dem Formular A Ma Na Form-1. Für Anträge von Fachkräften und Investoren können Nachweise von Visa und Stay Permits für mindestens drei Jahre erforderlich sein. Bei einer Kategorie für Angehörige können mindestens zwei Aufenthaltsjahre in den vorangegangenen zehn Jahren verlangt werden, wobei jede Abwesenheit auf 90 Tage begrenzt ist; zudem kann eine einjährige Ernennung oder Einladung nötig sein. Der anfängliche Daueraufenthalt gilt fünf Jahre; Verlängerungen werden ebenfalls für fünf Jahre erteilt. Eine jährliche Bestätigungsregistrierung ist erforderlich. Wer Myanmar länger als ein Jahr verlassen will, benötigt vorher eine Genehmigung. Bei wiederholten Reisen kann die Daueraufenthaltsbescheinigung zusammen mit dem Pass erforderlich sein. Für Ehepartner, Eltern und Kinder kann es einen damit verbundenen Aufenthaltsweg für den Haushalt oder abgeleitete Aufenthaltsrechte geben; ein Daueraufenthalt verleiht jedoch nicht automatisch die Staatsangehörigkeit. Amtliche Gebührenangaben widersprechen den Vorschriften teilweise; der aktuelle Betrag sollte direkt bestätigt werden. Myanmar verfügt über kein dokumentiertes nationales Asyl- oder Flüchtlingsstatusverfahren, das einem allgemeinen Einwanderungsschutzsystem entspricht. Myanmar ist weder Vertragspartei der Flüchtlingskonvention von 1951 noch des Protokolls von 1967. Hotlines, Schutz- und Unterstützungsangebote von UNHCR Myanmar können eine praktisch nutzbare Anlaufstelle sein, aber eine UNHCR-Registrierung ersetzt weder Visum, FRC, Stay Permit noch Arbeitserlaubnis. Sie sollte weder als Aufenthaltsweg in Myanmar noch als Schutzgarantie vor Maßnahmen der Einwanderungsbehörden verstanden werden. Schutzfälle und mögliche Verfahren in Drittländern erfordern fachkundige Beratung, da die Folgen für Status, Inhaftierung, Abschiebung und Wiedereinreise schwerwiegend sein können. Die Staatsangehörigkeit ist unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt geregelt. Rechtliche Kategorien sind Staatsangehörige, assoziierte Staatsangehörige und eingebürgerte Staatsangehörige. Die Central Body entscheidet über Anträge und Status; eine Einbürgerung ist auf gesetzliche Kategorien nach Herkunft, Abstammung oder Geschichte beschränkt und kein regulärer Weg für jede ausländische Person mit Wohnsitz im Land. Ein FRC begründet allein keinen Anspruch auf Staatsangehörigkeit. Eingebürgerte Staatsangehörige müssen in der Regel auf eine ausländische Staatsangehörigkeit verzichten; nach den genannten Vorschriften ist das Beibehalten einer weiteren Staatsangehörigkeit nicht vorgesehen. Die Central Body muss ihre Entscheidung nicht begründen. Gegen eine Entscheidung zur Staatsangehörigkeit kann jedoch Berufung beim Council of Ministers eingelegt werden, dessen Entscheidung endgültig ist. Ablehnungen und Rechtsbehelfe hängen vom jeweiligen Verfahren ab. Für eine Ablehnung des elektronischen Visumantrags müssen keine Gründe veröffentlicht werden; üblicherweise wird die Gebühr nicht erstattet. Die Entscheidung des eStay Department wird als endgültig beschrieben; gefälschte Unterlagen können zur Ablehnung oder zu möglichen Strafverfahren führen. Illegale Einreise oder unrechtmäßiger Aufenthalt können nach dem Gesetz von 1947 zu Inhaftierung, Abschiebung, Rückführung durch das Beförderungsunternehmen und strafrechtlichen Sanktionen führen. Visums- oder Genehmigungsverstöße können möglicherweise mit bis zu zwei Jahren Haft, einer Geldstrafe, Abschiebung oder Inhaftierung geahndet werden. Eine Überschreitung des eStay-Aufenthalts um mehr als zehn Tage ist nicht erlaubt. Ein nach Ablauf gestellter Antrag kann für Tag 1 bis 90 täglich USD 3 und ab Tag 91 täglich USD 5 kosten. Die FRC-Pflichten müssen möglicherweise vor oder nach dem Verfahren wegen Überschreitung der Aufenthaltsdauer ebenfalls erfüllt werden. Ein allgemeines Visumsberufungsverfahren, eine automatische Aufenthaltserlaubnis oder eine automatische aufschiebende Wirkung sollte nicht vorausgesetzt werden.
Einwanderungsrecht in Myanmar
Das Einwanderungsrecht in Myanmar regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Bildung, Schutz, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit für ausländische Staatsangehörige. Das Department of Immigration und die Einwanderungsämter der Townships wenden die nationalen Vorschriften an; manche Verfahren beziehen außerdem Ministerien, Staats- oder Regionalbehörden und registrierte Unternehmen ein. Ein Visum gewährt nicht automatisch das Recht zu arbeiten, langfristig zu wohnen oder die Staatsangehörigkeit zu erhalten. Visum, Einreiseort, Aufenthaltsdokumente, Registrierung und Tätigkeitszweck müssen zur jeweiligen Situation passen.
Tipp
Betrachte deinen Einwanderungsstatus in Myanmar als Zusammenspiel von Aufenthaltszweck, erlaubter Tätigkeit, Einreisebedingungen und laufenden Registrierungen, nicht als einzelne Visumentscheidung. Wähle das Visum passend zu den tatsächlichen geplanten Aktivitäten und beschaffe gesonderte Arbeits- oder Aufenthaltsdokumente, bevor du Tätigkeiten aufnimmst, die den Visumsumfang überschreiten. Behalte Ablaufdaten, Adressmeldungen, Passgültigkeit und Wiedereinreisegenehmigungen aktiv im Blick, denn Fehler können zu Ablehnung, Inhaftierung, Abschiebung oder täglichen Gebühren bei einer Aufenthaltsüberschreitung führen.

