In Mosambik werden Begriffe wie emprego, trabalho subordinado, relação laboral, trabalhador por conta de outrem und contrato de trabalho für unselbstständige Beschäftigung verwendet. Eine beschäftigte Person erledigt vereinbarte Aufgaben für einen Arbeitgeber und erhält dafür eine Vergütung. Selbstständig oder auf eigene Rechnung ausgeübte Arbeit ist eine funktionale Alternative, aber keine unselbstständige Beschäftigung. Staatsbedienstete und Bedienstete des Staates unterliegen einem eigenen Statut und nicht dem Arbeitsgesetz Nr. 13/2023. Für Haus-, Heim-, See-, Bergbau-, Fischerei-, Erdöl-, Hafen-, Land-, private Sicherheits-, Tele-, Saison- und Leiharbeit können besondere Branchenregeln gelten. Das Ministério do Trabalho, Género e Acção Social (MTGAS) legt die Arbeitspolitik fest und verwaltet sie. Die Inspecção-Geral do Trabalho (IGT) prüft Verträge, Arbeitszeiten, Löhne, den Schutz besonders schutzbedürftiger Arbeitskräfte, Arbeitssicherheit, Schutzausrüstung, Ausbildung und Gesundheitsüberwachung. Das Instituto Nacional de Emprego (INEP), IP bietet über Arbeitsvermittlungsstellen und das Portal Emprego Registrierung, Vermittlung offener Stellen, Berufsberatung, Unterstützung bei Lebensläufen und Vorstellungsgesprächen sowie Praktika zur Berufsvorbereitung an. Die INEP-Dienste sind für Bewerbende und Arbeitgeber kostenlos, garantieren jedoch keine Stelle. Der digitale und persönliche Zugang variiert je nach Provinz und Bezirk; es wurden 23 Arbeitsvermittlungsstellen und 9 Gründerzentren gemeldet. Arbeitsvermittlung, Schiedsstellen und Arbeitsgerichte bearbeiten Streitfälle. Das allgemeine Mindestalter für die Beschäftigung beträgt 18 Jahre. Leichte Arbeit ist ab 15 Jahren mit Genehmigung einer gesetzlichen Vertretung möglich; gefährliche Arbeit ist Erwachsenen vorbehalten. In- und ausländische Arbeitskräfte haben gleiche Beschäftigungsrechte. Eine ausländische Arbeitskraft benötigt normalerweise einen Qualifikationsnachweis, einen Nachweis, dass keine ausreichend qualifizierte mosambikanische Arbeitskraft verfügbar ist oder das nationale Angebot nicht ausreicht, sowie einen Ausbildungs- und Ersatzplan des Arbeitgebers. Für diese Prüfung gilt Decreto 88/2024. Einwanderungs- und Arbeitsgenehmigungen sind getrennte Verfahren mit fallabhängigen Kosten und Bearbeitungszeiten. Prüfen Sie daher die zuständigen Migrations- und Arbeitsbehörden. Ein schriftlicher, datierter und unterschriebener Vertrag ist normalerweise erforderlich. Eine befristete Aufgabe mit einer Dauer von höchstens 90 Tagen ist ausgenommen. Der Vertrag sollte die Parteien, Identitätsangaben, berufliche Kategorie und Aufgaben, Arbeitsort, Dauer und Verlängerungsbedingungen, Vergütung, Zahlungsweise und Zahlungsintervall, Anfangsdatum sowie bei einem befristeten Vertrag den Grund und das Enddatum nennen. Verträge können unbefristet, befristet oder für eine unbestimmte Dauer geschlossen werden. Eine befristete Beschäftigung ist für einen vorübergehenden Bedarf vorgesehen, dauert normalerweise höchstens zwei Jahre und kann bis zu zweimal verlängert werden. Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen dürfen während ihrer ersten acht Tätigkeitsjahre befristete Verträge ohne diese Beschränkung auf einen vorübergehenden Bedarf nutzen. Eine nicht festgelegte Vertragsdauer gilt als unbefristet. Die Probezeit hängt vom Vertrag und der beruflichen Stellung ab. Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt sie im Regelfall höchstens zwei Monate, bei Technikern der mittleren Ebene drei Monate und bei Technikern der höheren Ebene oder Führungskräften sechs Monate. Bei einem befristeten Vertrag kann sie drei Monate betragen, wenn der Vertrag länger als ein Jahr läuft, einen Monat, wenn er länger als sechs Monate, aber kürzer als ein Jahr läuft, und 15 Tage, wenn er höchstens sechs Monate läuft. Bei einem Vertrag mit unbestimmter Dauer beträgt die Probezeit 15 Tage, wenn die erwartete Dauer mindestens 90 Tage beträgt. Während der Probezeit gilt im Allgemeinen eine schriftliche Kündigungsfrist von sieben Tagen oder drei Tagen bei einer 15-tägigen Probezeit; normalerweise ist keine Entschädigung zu zahlen. Die sektoralen Mindestlöhne, gültig ab 1. April 2026, reichen von MT 4,991.09 pro Monat in der Kapenta-Fischerei bis MT 20,361.43 im Bank- und Versicherungswesen. Die monatlichen Branchenbeträge betragen MT 7,072 für Landwirtschaft, Viehzucht, Jagd und Forstwirtschaft; MT 7,063.22 für industrielle und halbindustrielle Fischerei; MT 16,239.06 für große Rohstoffunternehmen; MT 8,488.48 für Steinbrüche und mittlere Rohstoffunternehmen; MT 6,824.17 für Kleinst- und Kleinunternehmen der Salzproduktion; MT 10,622.50 für das verarbeitende Gewerbe; MT 7,500 für Bäckereien; MT 7,000 für Cashew; MT 12,775 für große Strom-, Gas- und Wasserunternehmen; MT 10,366 für kleine und mittlere Unternehmen in dieser Branche; MT 8,652 für das Baugewerbe; MT 10,845 für nichtfinanzielle Dienstleistungen; MT 10,600 für Hotels und Tourismus; MT 8,690 für private Sicherheitsdienste; MT 10,079 für den Kraftstoffeinzelhandel; MT 17,924.17 für Mikrofinanz; sowie MT 20,361.43 für Banken und Versicherungen. Die Zahlungsintervalle dürfen einen Monat nicht überschreiten, und der Arbeitgeber muss ein Lohnregister führen. Der Arbeitgeber meldet die beschäftigte Person innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim INSS an. Unterlagen können einen BI oder eine cédula als Identitätsdokument, eine Geburtsurkunde, ein DIRE für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner sowie eine NUIT-Steuernummer umfassen. Der Arbeitgeber zahlt 4 % des Monatslohns, die beschäftigte Person 3 %; zusammen beträgt der Beitrag 7 %. Die Leistungen des INSS umfassen Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Mutterschaft, Vaterschaft, Invalidität, Alter, Tod, Bestattung und Hinterbliebenenversorgung. Der Arbeitgeber sollte die Beendigung oder Aussetzung innerhalb von 30 Tagen dem INSS melden. Prüfen Sie Versicherungsnummer, Beitragskonto und Auszug, statt sich allein auf die Lohnabrechnung zu verlassen. Die normale Arbeitszeit beträgt acht Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich. In der Industrie können es 45 Stunden an fünf Tagen sein. Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden umfassen. Ein Wechselschichtmodell kann bis zu 12 effektive Arbeitsstunden pro Tag umfassen, mit einer Pause von mindestens 30 Minuten und Ruhezeit von mindestens der Hälfte der effektiven Arbeitszeit. Arbeitgeber müssen Überstunden erfassen. Außergewöhnliche Arbeit erfordert Ausgleichsruhezeit; Überstunden werden im Allgemeinen bis Mitternacht mit 150 % und danach mit 200 % vergütet. Auf bezahlten Jahresurlaub kann nicht verzichtet werden. Der Anspruch beträgt im ersten Jahr 12 Arbeitstage und in den Folgejahren 30 Arbeitstage. Ein befristeter Vertrag mit einer Dauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als einem Jahr, begründet einen Anspruch auf einen Arbeitstag pro Monat. Gesetzliche Feiertage mindern den Jahresurlaub nicht. Mutterschaftsurlaub dauert 90 aufeinanderfolgende Tage und kann 20 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen. Vaterschaftsurlaub dauert sieben Tage oder 60 Tage, wenn die Mutter stirbt oder arbeitsunfähig wird. Für die Mutterschaftsleistung des INSS sind 12 Beitragsmonate innerhalb der vorhergehenden 18 Monate erforderlich; die Leistung beträgt 100 % des durchschnittlichen Tageslohns. Während Schwangerschaft und Mutterschaft besteht Kündigungsschutz; außerdem gelten Schutzregeln für Stillzeiten und medizinisch notwendige Maßnahmen während der Schwangerschaft. Arbeitnehmende haben Anspruch auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung. Zu ihren Pflichten gehören Anwesenheit, Befolgung rechtmäßiger Weisungen, Einhaltung der Sicherheitsregeln und Erfüllung des Vertrags. Der Arbeitgeber muss den Vertrag bereitstellen, pünktlich zahlen, beim INSS anmelden und Beiträge zahlen, einen sicheren und hygienischen Arbeitsplatz unterhalten, Aufzeichnungen führen und die Arbeit rechtmäßig einteilen. Bei Arbeitszeitplänen, Urlaubsplanung und Kollektivvereinbarungen kann eine Konsultation der Gewerkschaft erforderlich sein. Politische, gewerkschaftliche oder religiöse Gründe, geschlechtsbezogene Belästigung und Gewalt sowie fehlende gesetzliche Formalitäten können auf eine rechtswidrige Kündigung hindeuten. Ein Arbeitsverhältnis kann durch Ablauf, schriftliche einvernehmliche Vereinbarung, Kündigung oder aus wichtigem Grund enden. Wer einen befristeten Vertrag kündigt, muss im Allgemeinen 30 Tage vorher Bescheid geben. Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die Kündigungsfrist nach mehr als sechs Monaten und bis zu drei Dienstjahren 15 Tage, danach 30 Tage. Wer einen unbefristeten Vertrag aus wichtigem Grund beendet, muss normalerweise mindestens sieben Tage vorher schriftlich kündigen und kann eine Entschädigung von 45 Tagesgehältern pro Dienstjahr geltend machen. Eine strukturell, technologisch oder marktbedingt begründete Kündigung durch den Arbeitgeber erfordert eine schriftliche Mitteilung und weitere Formalitäten, unter anderem die Benachrichtigung der IGT und der Gewerkschaft. Die allgemeine Entschädigungsstaffel beträgt 30 Tagesgehälter pro Jahr bei einem Verdienst von ein bis sieben sektoralen Mindestlöhnen, 15 Tagesgehälter bei mehr als sieben bis einschließlich 18 und 5 Tagesgehälter bei mehr als 18. Die Konsultation bei einer kollektiven Entlassung kann bis zu 30 Tage dauern. Eine beschäftigte Person hat im Allgemeinen bis zu sechs Monate Zeit, eine rechtswidrige Kündigung oder eine Kündigung wegen eines behaupteten wichtigen Grundes anzufechten. Vor oder neben einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht können Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren genutzt werden. Als Ergebnis kommen Wiedereinstellung oder Entschädigung infrage. Bewahren Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Nachweis der Schlusszahlung und Entschädigung, den schriftlichen Beendigungsnachweis, den Vertrag, Lohnabrechnungen, Mitteilungen und den INSS-Auszug auf. Die verfügbare amtliche INSS-Leistungsliste nennt keine direkte Arbeitslosenleistung. Eine erneute Registrierung bei INEP kann die Suche nach einer anderen Stelle unterstützen. Informelle Arbeit ist in der Praxis weit verbreitet. Die verfügbaren Zahlen aus INE INFOR 2021/22 beziehen sich jedoch nur auf informelle Unternehmen und bilden nicht die gesamte Erwerbsbevölkerung ab. Innerhalb dieser Erhebung entfielen 40.4 % auf Selbstständige ohne Beschäftigte, 33.5 % auf unbezahlte mithelfende Familienangehörige, 12.3 % auf Selbstständige mit Beschäftigten und 8.8 % auf Beschäftigte in Privatunternehmen. Diese Zahlen beschreiben informelle Arbeitsverhältnisse; sie dürfen nicht als nationale Beschäftigungsanteile dargestellt werden.
Beschäftigung in Mosambik
Unselbstständige Beschäftigung in Mosambik ist bezahlte Arbeit unter Leitung und Kontrolle eines Arbeitgebers. Bei formeller Beschäftigung gibt es normalerweise einen datierten schriftlichen Vertrag, dokumentierte Lohnzahlungen und eine Anmeldung beim Instituto Nacional de Segurança Social (INSS). Informelle und selbstständige Arbeit sind in der Praxis ebenfalls sehr verbreitet. Branche, Provinz und Bezirk können die geltenden Regeln und den Zugang zu Dienstleistungen beeinflussen. Wichtig sind vor allem Vertrag, sektoraler Mindestlohn, Arbeitszeit, Urlaub, Beiträge und Belege für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Tipp
Eine sicherere Beschäftigung in Mosambik beruht auf schriftlichen Bedingungen, nachvollziehbaren Lohnzahlungen, überprüften INSS-Beiträgen und klaren Nachweisen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nutzen Sie INEP bei der Arbeitssuche, behandeln Sie eine Registrierung dort aber nicht als Einstellungszusage. Unterscheiden Sie vor einer Vereinbarung unselbstständige Beschäftigung von informeller oder selbstständiger Arbeit. Klären Sie fehlende Dokumente, unklare Genehmigungen für ausländische Arbeitskräfte, ausbleibende Beiträge, unsichere Bedingungen oder strittige Kündigungen zeitnah.

