Das gesetzliche System umfasst die Renten- und Invaliditätsversicherung über Fond PIO Crne Gore, die Pflichtkrankenversicherung, finanziert durch Fond za zdravstveno osiguranje Crne Gore, sowie die von Zavod za zapošljavanje Crne Gore verwaltete Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherung kann Alters-, Invaliditäts-, Körperverletzungs- und Hinterbliebenenleistungen erbringen. 2026 gelten für eine reguläre Altersrente grundsätzlich diese Voraussetzungen: Alter 65 Jahre und mindestens 15 Versicherungsjahre, oder Alter 61 Jahre und 40 Versicherungsjahre, oder 40 Jahre tatsächliche Versicherungszeit. Für den vorzeitigen Ruhestand sind grundsätzlich ein Alter von 63 Jahren und mindestens 15 Versicherungsjahre erforderlich; die Rente wird dauerhaft um 0.35 % je Monat vor dem 65. Geburtstag gekürzt. Eine Übergangsregel für Frauen sieht 2026 ein Alter von 63 Jahren und 3 Monaten sowie mindestens 15 Versicherungsjahre vor. Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten richten sich nach den gesetzlichen Versicherungszeiten und Familienbedingungen. Arbeitslosengeld setzt in der Regel eine unfreiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und mindestens neun Versicherungsmonate in den vorangegangenen 18 Monaten voraus. Registrierung und Antrag müssen normalerweise innerhalb von 30 Tagen bei Zavod za zapošljavanje Crne Gore eingehen. Die Bezugsdauer hängt von der Versicherungszeit ab. Seit dem 1. Oktober 2024 beträgt der Rentenbeitragssatz insgesamt 10 %; der Arbeitnehmer zahlt 10 %, der Arbeitgeber 0 %. Die Arbeitslosenversicherung beträgt grundsätzlich 1 %, zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit jeweils 0.5 %. Offizielle Angaben zum Krankenversicherungsbeitrag widersprechen sich mit Sätzen von 10.8 % und 12.8 %. Prüfen Sie daher die geltende Bemessungsgrundlage und die aktuellen Regeln, statt allgemein einen der beiden Werte anzuwenden. Private Versicherungen sind in der Regel freiwillig, sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Angeboten werden unter anderem Lebens-, Unfall-, freiwillige Kranken-, Sach-, Gebäude-, Hausrat-, Vollkasko-, Transport-, Landwirtschafts- und Haftpflichtversicherungen. Lebens- und Nichtlebensversicherungen unterliegen getrennten Zulassungsbereichen. Eine Police sollte bei einem von der Agencija za nadzor osiguranja, ANO, zugelassenen Versicherer oder über einen registrierten Makler, Vermittler oder eine zugelassene Bank als Vertriebskanal abgeschlossen werden. ANO erteilt Zulassungen und beaufsichtigt Versicherer, Makler, Vermittler und einschlägige Banken, führt Register und bearbeitet Versicherungsbeschwerden. Das Register führt Anbieter wie Lovćen životna, Lovćen osiguranje, Wiener Städtische, Generali osiguranje Montenegro, Uniqa neživotno, Uniqa životno, Grawe osiguranje, Grawe neživotno und Sava osiguranje. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss das aktuelle Register, da sich Zulassung und Betriebsstatus ändern können. Das Versicherungsgesetz, veröffentlicht als Sl. list CG 033/25, regelt Versicherer und Rückversicherer, den Marktzugang aus der EU und Drittstaaten, Verbraucherschutz, Vertrieb, Gruppenaufsicht, Solvency II und die Aufsicht im Zusammenhang mit EIOPA, Liquidation und Konkurs. Vor Vertragsabschluss auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger bereitgestellte Unterlagen sollten Versicherer, Rechtsform und eingetragenen Sitz, Vertragsdauer, Kündigungsregeln, Prämie, Zahlungsweise, Beiträge, Steuern und sonstige Gebühren, Gesamtzahlung, Bindungsdauer eines Angebots, Beschwerdeverfahren, anwendbares Recht und Versicherungsbedingungen angeben. Prüfen Sie Ausschlüsse, Pflichten nach Eintritt eines Versicherungsfalls, Wartezeiten, Selbstbeteiligungen, Gebietsbeschränkungen und Fälligkeit der Prämien. Prämien hängen von Produkt, Risiko und Bedingungen ab. Das Finanzministerium nennt eine Versicherungsprämiensteuer von 9 % auf die vereinbarte Prämie; prüfen Sie das konkrete Produkt und etwaige Ausnahmen. Für individuelle Lebensversicherungen gilt nach den dokumentierten Informationsregeln ab Zugang der Abschlussmitteilung grundsätzlich eine 30-tägige Widerrufsfrist. Lebensversicherungspolicen sollten außerdem Angaben zur Gewinnbeteiligung, eine Rückkaufswerttabelle, Angaben zur Beitragsfreistellung und gegebenenfalls Informationen zu fondsgebundenen Anlagen enthalten. Die Pflichtversicherung im Straßenverkehr richtet sich nach dem Zakon o obaveznom osiguranju u saobraćaju, konsolidiert in Sl. list CG 044/12, 146/21 und 069/25. Sie deckt die Haftpflicht gegenüber Dritten für versicherungspflichtige Straßenfahrzeuge ab und gilt in gesetzlich bestimmten Fällen auch für Eigentümer oder Nutzer von Luft- und Wasserfahrzeugen. Für die Fahrzeugzulassung ist ein Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Udruženje - Nacionalni biro osiguravača Crne Gore betreibt das Grüne-Karte-Büro, das Informationszentrum und den Garantni fond. Ansprüche wegen eines unbekannten oder unversicherten Fahrzeugs, eines Luft- oder Wasserfahrzeugs oder eines insolventen Versicherers beziehungsweise eines Versicherers mit entzogener Zulassung können in der Regel an das zuständige Büro oder den Garantni fond gerichtet werden. Ein Verkehrshaftpflichtanspruch wird direkt beim Versicherer oder bei Udruženje eingereicht. Innerhalb von 60 Tagen muss die zuständige Stelle ein begründetes Angebot oder eine begründete Antwort abgeben. Ist die endgültige Höhe unklar, muss sie den unstrittigen Vorschuss zahlen. Eine Klage vor Ablauf der 60-Tage-Frist ist grundsätzlich verfrüht. Die veröffentlichten internen Schadenregeln müssen Nachweis-, Begutachtungs-, Entscheidungs-, Zahlungs- und Beschwerdefristen nennen. In bestimmten grenzüberschreitenden Fällen kann das Büro helfen, wenn nach 60 Tagen keine Zahlung oder Antwort, kein bestellter Vertreter oder kein identifizierter Versicherer vorliegt. Bei freiwilligen Policen richten sich Rechte und Pflichten nach der Police, den allgemeinen und besonderen Bedingungen sowie den Pflichten des Versicherungsnehmers. Melden Sie einen Versicherungsfall unverzüglich, begrenzen Sie den Schaden, soweit dies zumutbar ist, bewahren Sie Police und Zahlungsnachweise auf und sammeln Sie Polizei-, Medizin-, Eigentums- und sonstige Belege. Veranlassen Sie eine Besichtigung, wenn die Police dies verlangt. Für freiwillige Versicherungsprodukte gibt es keine einheitliche gesetzliche Meldefrist. Ein Verstoß gegen eine Pflicht aus der Police kann die Zahlung beeinflussen und einen Rückgriff gegen die verantwortliche Person ermöglichen. In der Kfz-Haftpflicht kann der Versicherer Geschädigten gegenüber grundsätzlich nicht alle Einwände entgegenhalten, die er gegenüber dem Versicherungsnehmer hätte; gesetzliche Rückgriffsrechte bleiben möglich. Eine Beschwerde beginnt normalerweise beim Versicherer oder einem anderen beaufsichtigten Unternehmen. Ist die interne Antwort unzureichend oder bleibt sie innerhalb der einschlägigen Frist aus, kann schriftlich Beschwerde bei ANO eingereicht werden, bei der Registratur, per Post oder per E-Mail. Die Beschwerde muss auf Montenegrinisch verfasst und darf nicht anonym sein; sie sollte spätestens ein Jahr nach der letzten internen Entscheidung eingehen. ANO gibt dem beaufsichtigten Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme, normalerweise mit einer Frist von fünf Tagen, und antwortet innerhalb von 30 Tagen, nachdem die maßgeblichen Tatsachen festgestellt wurden. ANO beaufsichtigt und bearbeitet Beschwerden, ersetzt aber kein Gericht bei der Festsetzung der endgültigen Höhe eines strittigen Anspruchs. Eine vorherige Prüfung durch ANO ist für Verfahren beim Centar za alternativno rješavanje sporova oder bei Gericht keine zwingende Voraussetzung. Kündigung, Verlängerung, Prämien- und Leistungsänderungen, Rückkauf und Beitragsfreistellung hängen von der Police und dem anwendbaren Recht ab. Wechseln Sie den Versicherer erst, wenn die neue Police und die Bestätigung des Versicherungsschutzes vorliegen, damit keine Deckungslücke entsteht. Prüfen Sie das aktuelle ANO-Register und etwaige Liquidations- oder Konkursmitteilungen. Bestandsübertragungen, Zulassungsentzug, freiwillige Liquidation und Konkurs unterliegen der Aufsicht oder Genehmigung von ANO sowie öffentlichen Bekanntmachungen und Verfahren für Liquidatoren oder Gläubiger. Montenegro verfügt daher nicht über ein einheitliches Versicherungssystem nach einem einzigen nationalen Modell: Zuständigkeiten sind auf gesetzliche Fonds, den von ANO beaufsichtigten privaten Markt sowie das Nationale Büro und den Garantni fond verteilt. Für diese Absicherung bestehen keine kommunalen oder lokalen Versicherungssysteme mit abweichenden Regeln.
Versicherungen in Montenegro
Das Versicherungswesen in Montenegro umfasst die gesetzliche Sozialversicherung und freiwillige private Versicherungen. Die Sozialversicherung deckt Renten, die Finanzierung der Gesundheitsversorgung und Arbeitslosigkeit ab; private Policen können Leben, Unfälle, Eigentum, Fahrzeuge, Transport und Haftpflicht versichern. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für versicherungspflichtige Straßenfahrzeuge vorgeschrieben. Eine allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung besteht nicht.
Tipp
Unterscheiden Sie zunächst zwischen Versicherungsschutz aus gesetzlichen Systemen und freiwilligem privaten Schutz. Halten Sie die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung durchgehend gültig und schließen Sie freiwillige Policen erst nach einem Vergleich von Ausschlüssen, Pflichten, Selbstbeteiligungen, Gebietsbeschränkungen, Gesamtprämie und Kündigungsregeln ab. Nutzen Sie zugelassene Anbieter und bewahren Sie alle Unterlagen für Schadenfälle und Beschwerden auf.

