Eine Religionsgemeinschaft (vjerska zajednica) in Montenegro kann Gottesdienste, Religionsunterricht, karitative Arbeit und seelsorgerische Betreuung organisieren. Die Verfassung gewährt Religionsgemeinschaften in ihren religiösen Angelegenheiten und Riten einen gleichen und freien Status und hält sie zugleich vom Staat getrennt. Menschen können eine Religion annehmen, wechseln oder ablehnen, sie öffentlich oder privat praktizieren und die Offenlegung ihrer Überzeugungen verweigern. Der Schutz umfasst auch theistische, nichttheistische und atheistische Überzeugungen. Diskriminierung, Hass und Intoleranz aufgrund der Religion sind verboten. Einschränkungen sind nur zulässig, wenn sie gesetzlich vorgesehen und zum Schutz öffentlicher Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Moral oder der Rechte anderer verhältnismäßig sind. Bei der Volkszählung 2023 wurden 443.394 orthodoxe Menschen (71,10 %), 124.668 Muslime (19,99 %) und 20.408 Katholiken (3,27 %) erfasst. Außerdem wurden 14.260 Atheisten (2,29 %), 2.524 Agnostiker (0,40 %), 13.093 Personen ohne Angabe (2,10 %), 2.727 andere Christen (0,44 %), 568 Protestanten (0,09 %), 252 Zeugen Jehovas (0,04 %), 214 Buddhisten (0,03 %), 536 Personen mit einer anderen Religion (0,09 %) und 989 Personen in einer anderen Kategorie (0,16 %) erfasst. Orthodoxe Zugehörigkeit ist in den meisten Gemeinden vorherrschend; besonders hohe muslimische Anteile gibt es in Rožaje, Petnjica, Gusinje, Plav, Ulcinj, Tuzi und Bijelo Polje. Katholische Zugehörigkeit ist besonders in Tivat, Kotor und Bar sichtbar. Zum örtlichen religiösen Leben gehören die Mitropolija crnogorsko-primorska der Srpska Pravoslavna Crkva, das Mešihat Islamske zajednice u Crnoj Gori, das Nadbiskupski ordinarijat Bar, das Biskupski ordinarijat Kotor, die Jevrejska zajednica Crne Gore, weitere kleinere christliche Gemeinschaften und in staatlichen Unterlagen erfasste Bahá’í-Gemeinschaften. Bestehende Gemeinschaften können als evidentirana erfasst werden; neue Gemeinschaften können den Status registrovana beantragen. Voraussetzung sind mindestens drei volljährige Gläubige, die montenegrinische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Montenegro sind oder als Ausländer beziehungsweise Staatenlose einen ständigen Wohnsitz haben. Ein ausländisches religiöses Zentrum kann freiwillig einen Antrag einreichen. Religiöse Tätigkeit ohne Registrierung ist zulässig, aber die Gruppe erhält weder den Status einer juristischen Person noch die besonderen Rechte, die registrierten oder erfassten juristischen Personen vorbehalten sind. Das Justizministerium und seine Direktion für Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften haben im Allgemeinen 30 Tage für die Registrierung, 15 Tage für die Eintragung als evidentirana und 30 Tage für die Erfassung von Änderungen. Behörden können eine Gemeinschaft wegen Diskriminierung, Gewalt, Hass oder schwerwiegender Verletzungen der Menschenwürde ablehnen oder verbieten; eine Beschwerde ist beim Verwaltungsgericht möglich. Religiöse Riten finden üblicherweise in religiösen Gebäuden statt. Für einen öffentlichen Ritus außerhalb eines solchen Gebäudes ist eine vorherige Meldung bei der Innenbehörde nötig; ein privat gewünschter Ritus muss grundsätzlich nicht gemeldet werden, sofern kein Risiko für die öffentliche Sicherheit entsteht. Beispiele sind porodična slava, vjenčanje, krštenje, krizma, sunećenje, ispovijedanje, osvještenje und sahrana. Ein religiöser Ritus ersetzt weder eine standesamtliche Ehe noch eine staatliche Familienregistrierung. Geistliche können nach den Regeln der jeweiligen Gemeinschaft eine Gebühr oder Vergütung erhalten; ein landesweit geltender Tarif ist für Montenegro jedoch nicht belegt. Die Identität der Person, die den Ritus beantragt, wird nicht in der Finanzaufzeichnung erfasst. Menschen können individuelle oder gemeinschaftliche Seelsorge in Armee, Polizei, Haft- und Gefängniseinrichtungen, Jugendanstalten, Gesundheitseinrichtungen und Sozialpflegeeinrichtungen beantragen. Auch religiöse Ernährungsanforderungen können geltend gemacht werden. Ausländische Geistliche können eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie eine registrierte religiöse Tätigkeit und einen Sitz in Montenegro nachweisen. Staatliche oder kommunale Haushalte können Religionsgemeinschaften für kulturelle, soziale, gesundheitliche, karitative oder humanitäre Arbeit unterstützen. Geistliche haben anerkannte Rechte auf Kranken-, Pensions- und Invaliditätsversicherung, vorbehaltlich der geltenden Regelungen. Das Gesetz über religiöse Feiertage gewährt bezahlte freie Tage für bestimmte religiöse Feiertage. Orthodoxe und katholische Weihnachten umfassen jeweils drei Tage; Ramadan-Bajram und Kurban-Bajram jeweils drei Tage; das jüdische Pessachfest und Jom Kippur jeweils zwei Tage. Die genauen Termine ändern sich jährlich und richten sich nach amtlichen Bekanntmachungen. Schulen müssen religiöse Feiertage berücksichtigen, während wesentliche öffentliche Dienste weitergeführt werden. Das öffentliche Bildungswesen ist säkular. Religiöse Aktivitäten sind in öffentlichen Bildungseinrichtungen verboten, außer in lizenzierten religiösen Sekundarschulen. Religionsunterricht kann in religiösen Gebäuden oder geeigneten Räumen außerhalb des Stundenplans stattfinden. Bei Minderjährigen sind die Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds und ab dem Alter von 12 Jahren zusätzlich die eigene Zustimmung erforderlich. Religiöse Schulen können auf allen Stufen außer der verpflichtenden Primarstufe tätig sein. Lizenzierte Programme mit öffentlicher Anerkennung können entsprechend der Zahl der Schülerinnen und Schüler staatliche Mittel erhalten. Zu den staatlichen Unterstützungsvereinbarungen von 2025 gehörten Medresa Mehmed Fatih Podgorica und Gimnazija Sveti Sava Podgorica. Montenegro sieht eine Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften in karitativer, sozialer, gesundheitlicher, bildungsbezogener und kultureller Arbeit vor. Beide Seiten sollen Toleranz und interreligiösen Dialog fördern. Formelle gemischte Kommissionen haben Vereinbarungen mit der Srpska Pravoslavna Crkva, der islamischen Gemeinschaft und der jüdischen Gemeinschaft behandelt. Die Beziehungen zur katholischen Kirche werden über den Heiligen Stuhl geregelt. Vereinbarungen können Temeljni ugovor oder Ugovor o uređenju odnosa od zajedničkog interesa heißen; kleinere Gemeinschaften verfügen jedoch nicht zwingend über gleichartige Vertragsregelungen.
Religion in Montenegro
Religion in Montenegro umfasst Religionsgemeinschaften, persönliche Religiosität und Nichtreligiosität, religiöse Praxis, Feiertage, Bildung und Lebensrituale. Die Verfassung schützt Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, trennt Religionsgemeinschaften vom Staat und erkennt keine Staatsreligion an. Orthodoxes Christentum und Islam sind die größten Religionszugehörigkeiten; auch katholische und jüdische, andere religiöse, atheistische, agnostische und nicht deklarierte Positionen sind rechtlich relevant.
Tipp
Betrachte Religion in Montenegro als mehrere getrennte praktische Fragen zu Gemeinschaftszugehörigkeit, privater Praxis, Zeremonien, Feiertagen, Bildung und Seelsorge. Ermittle für den konkreten Bedarf die zuständige Religionsgemeinschaft oder Einrichtung und gehe weder davon aus, dass ein religiöser Akt ein staatliches Verfahren ersetzt, noch dass landesweit eine einheitliche Gebühr oder ein einheitlicher Ablauf gilt. Der örtliche Kontext ist wichtig, da Religionszugehörigkeit und Präsenz von Gemeinschaften innerhalb Montenegros variieren.

