Der Medienrahmen Montenegros beruht auf der Verfassung, dem Zakon o medijima 54/24, dem Zakon o audiovizuelnim medijskim uslugama 54/24 und dem Gesetz über den nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Mediendienst 60/24. Medienrecht betrifft Inhalte, die unter redaktioneller Kontrolle für ein unbestimmtes Publikum produziert und verbreitet werden. Medienfreiheit und das Verbot der Zensur gelten; die Gründung eines Medienangebots folgt grundsätzlich einem Registrierungsmodell und keiner allgemeinen vorherigen Pressezulassung. Print- und Onlineveröffentlichungen können Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenportale und andere Internetveröffentlichungen umfassen, die im lokalen Recht internetska publikacija heißen. Das Ministerium für Kultur und Medien führt Medienregister mit Angaben wie Name der Veröffentlichung, Gründer, Redaktion, Sprache, Format, Kontaktdaten und einschlägigen Angaben zum Gründer. Onlineveröffentlichungen müssen Regeln für Kommentare bereitstellen. Wird ein offensichtlich rechtswidriger oder geschützte Rechte verletzender Kommentar gemeldet oder der Veröffentlichung anderweitig bekannt, muss er innerhalb von 60 Minuten entfernt werden. Daraus entsteht keine allgemeine staatliche Genehmigungspflicht für gewöhnliche Presse- oder Onlineveröffentlichungen. Radio und Fernsehen gehören zu den audiovisuellen Mediendiensten. Die Agencija za audiovizuelne medijske usluge (AMU) ist die unabhängige Aufsichtsbehörde für audiovisuelle Medien. Die AMU erteilt, ändert und entzieht Genehmigungen, führt Register, überwacht Programmstandards, behandelt Beschwerden und beaufsichtigt Themen wie politische Werbung, Urheberrecht, europäische und unabhängige Werke sowie den Schutz Minderjähriger. In älteren Unterlagen kann noch der frühere Name AEM erscheinen; der Rechtsrahmen von 2024 verwendet jedoch AMU. Die Agentur für elektronische Kommunikation EKIP befasst sich mit elektronischer Kommunikation, Frequenzen und Netzen; sie ist nicht die redaktionelle Aufsichtsbehörde für Radio- und Fernsehinhalte. Der nationale öffentlich-rechtliche Mediendienst ist RTCG, der Javni medijski servis Crne Gore. RTCG bietet Fernsehen, Radio, ein Onlineportal, audiovisuelle Inhalte auf Abruf und OTT-Zugang. Sein öffentlicher Auftrag umfasst Information, Bildung, Unterhaltung, öffentliches Interesse, Unparteilichkeit und Zugänglichkeit. Die Strategie 2026–2028 priorisiert digitale Bereitstellung neben linearen Angeboten, Untertitel und Zugang in Gebärdensprache sowie eine bessere Reichweite für schutzbedürftige Gruppen und Minderheiten. Lokale öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter haben eigene kommunale Aufträge und Finanzierungsmodelle; ihre Reichweite und Zuständigkeiten müssen daher vom nationalen Dienst unterschieden werden. Streaming umfasst audiovisuelle Mediendienste auf Abruf, OTT-Dienste, Video-Sharing-Plattformen und Internet-Webcasting, sofern ein Dienst die einschlägigen rechtlichen Kriterien erfüllt. Die AMU beaufsichtigt die Dienste, die in ihre Zuständigkeit fallen. Ein Vertriebsbericht der AMU aus dem Jahr 2025 erfasste vier Anbieter von Video-on-Demand. Internationale und private Streamingplattformen werden üblicherweise über marktwirtschaftliche Abonnements, Geräte und Internetverbindungen genutzt; Montenegro hat weder einen einzelnen nationalen Streaminganbieter noch einen einheitlichen Tarif. Ob ein Dienst eine Genehmigung oder Registrierung benötigt, richtet sich nach seiner rechtlichen Kategorie und seinem Betriebsmodell und nicht allein danach, dass Inhalte online angesehen werden. Gewöhnliche Konten und Beiträge in sozialen Medien gelten nicht automatisch als Medien, wenn dem Konto die redaktionelle Kontrolle fehlt. Nutzerinnen und Nutzer greifen normalerweise ohne allgemeine staatliche Zugangsgenehmigung auf private Plattformen zu, müssen jedoch Plattformbedingungen, Datenschutzvorschriften und Straf- oder Cybersicherheitsrecht beachten. Eine Plattform für den Austausch von Videos oder Internet-Webcasting kann unter den Rechtsrahmen für audiovisuelle Medien fallen. Für die Moderation sämtlicher Inhalte sozialer Medien durch Behörden ist in Montenegro kein landesweites Verfahren etabliert. Fehlinformationen und Desinformation sind politische und sicherheitsbezogene Themen, schaffen aber für sich genommen keine eigene Medienkategorie. Journalistinnen und Journalisten, einschließlich freier Journalistinnen und Journalisten, genießen Quellenschutz. Ein zuständiges Gericht kann eine Offenlegung nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft und aus begrenzten Gründen wie nationaler Sicherheit, territorialer Integrität oder öffentlicher Gesundheit anordnen. Journalistinnen und Journalisten sollten Herkunft, Wahrheit und Vollständigkeit von Informationen mit journalistischer Sorgfalt prüfen. Sie können rechtswidrige Inhalte oder Inhalte ablehnen, die dem Berufskodex widersprechen; Arbeitgeber dürfen sie für die Ausübung dieses Rechts nicht allein durch Kündigung, Gehalt oder Status benachteiligen. Ausländische Journalistinnen und Journalisten haben dieselben einschlägigen Rechte; eine Akkreditierung für eine öffentliche Veranstaltung darf nicht willkürlich verweigert werden. Wer von veröffentlichten Medieninhalten betroffen ist, kann kostenlos eine Antwort oder Berichtigung verlangen. Der Antrag muss im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung oder Kenntnisnahme gestellt werden. Bei einer Onlineveröffentlichung soll die Antwort oder Berichtigung innerhalb von 12 Stunden erscheinen und auf den ursprünglichen Beitrag verlinken; in Print- oder audiovisuellen Medien soll sie vorbehaltlich der geltenden Höchstfristen in der nächsten Ausgabe oder Sendung erscheinen. Lehnt eine Redaktion den Antrag ab, muss sie die Gründe innerhalb von sieben Tagen nennen. In geeigneten Fällen ist ein dringendes gerichtliches Verfahren möglich. Gerichte können Inhalte unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls einschränken oder entfernen; ein Eilverfahren kann eine Anhörung innerhalb von 24 Stunden und eine vorläufige Entscheidung innerhalb von sechs Stunden umfassen. Medieninhalte, die zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung aufstacheln, sind verboten. Das Medienrecht schützt die Integrität Minderjähriger. Schädliche Inhalte müssen vorab klar gekennzeichnet und so präsentiert werden, dass Minderjährige möglichst wenig Zugang dazu haben. Pornografie darf Minderjährigen nicht öffentlich zugänglich sein. Die Identität eines minderjährigen Zeugen, Opfers oder Täters von Gewalt oder Straftaten darf nicht veröffentlicht werden; Kriseninterviews und Material, das erheblichen seelischen Stress auslöst oder die Würde verletzt, sind eingeschränkt. Minderjährige dürfen nicht für politische Werbung eingesetzt werden. Schulen und die AMU unterstützen Medienkompetenz und digitale Sicherheit, unter anderem zu Datenschutz, Desinformation und Cybermobbing. Der Nationale Lehrplanrahmen 2026 umfasst Informations-, Medien- und digitale Kompetenz; Montenegro hat jedoch weder einen einheitlichen allgemeinen Medienpass noch ein einziges Altersfreigabesystem für jede Medienart. Öffentliche Beteiligung ist auf mehreren Wegen möglich. Eine Person kann bei der AMU Beschwerde über einen audiovisuellen Anbieter oder Verteiler einreichen. RTCG bietet Publikumsbeschwerden, einen Ombudspfad und öffentliche Konsultationen zu Programmplänen an. Anträge auf Zugang zu öffentlichen Informationen können ohne Begründung über eGovernment, per Post, E-Mail oder mündlich eingereicht werden, sofern die Information bestimmbar ist und der gewünschte Zugangsweg sowie Angaben zur antragstellenden Person genannt werden. Öffentliche Konsultationen zu Gesetzen und Verordnungen, Transparenz zu Medieneigentum und Finanzierung, Medienregister sowie das Verfahren für Antworten und Berichtigungen bieten weitere Möglichkeiten, das Mediensystem zu prüfen oder zu beeinflussen. Die Kosten für die Mediennutzung hängen von Anbieter, Gerät, Abdeckung, Internetverbindung und Abonnement ab. Die veröffentlichten Gebühreninformationen der AMU nennen Prüfgebühren von €200 für Radio, €400 für Fernsehen und €500 für einen audiovisuellen Mediendienst. Die Gebühren für Anträge bei öffentlichen Ausschreibungen liegen je nach Programm und Gebiet zwischen €100 und €800; die Erteilung einer Genehmigung wird mit 10 % der Jahresgebühr, eine Verlängerung mit 5 % und eine Übertragung mit 50 % angegeben. Änderungen von Durchführungsbestimmungen im Jahr 2026 bedeuten, dass Anbieter vor der Antragstellung den aktuellen AMU-Tarif prüfen sollten. Eine kostenlose Antwort oder Berichtigung verursacht gewöhnlich keine Mediengebühr; für notwendige Kopien von Unterlagen können allerdings Kopierkosten anfallen. Die Mediennutzung ist weit verbreitet. Die MONSTAT-Erhebung 2025 erfasste Internetzugang in 88,1 % der befragten Haushalte. Bei der Volkszählung 2023 gaben 86,88 % der mindestens 15-Jährigen an, Internet zu nutzen, und 68,12 % Kenntnisse über soziale Netzwerke. Der Zugang zu einem bestimmten Dienst hängt weiterhin von Abdeckung, Geräten, Verbindung, Abonnementbedingungen und dem rechtlichen Status des Anbieters ab. Medieninhalte müssen 30 Tage aufbewahrt werden; das kann wichtig sein, wenn jemand Belege für eine Ausstrahlung oder Onlineveröffentlichung sichern muss.
Medien in Montenegro
Medien in Montenegro umfassen Print- und Onlineveröffentlichungen, Radio und Fernsehen, Streaming, soziale Medien, Journalismus, Medienrechte und öffentliche Beteiligung. Der Zugang für das Publikum ist grundsätzlich offen; Medienanbieter können je nach Dienst und redaktioneller Kontrolle jedoch Registrierungs-, Genehmigungs- oder andere Pflichten haben. Das System verbindet nationale und lokale öffentlich-rechtliche Medien, kommerzielle und gemeinnützige Anbieter, unabhängige Aufsicht und rechtliche Möglichkeiten gegen unrichtige oder rechtswidrige Inhalte.
Tipp
Betrachte das Mediensystem Montenegros als mehrere unterschiedliche Zugangs- und Zuständigkeitswege und nicht als ein einziges Genehmigungsverfahren. Wenn du Medien konsumierst, vergleiche Abdeckung, Gerätezugang, Abonnementkosten und Beschwerdemöglichkeiten. Wenn du Inhalte veröffentlichst oder verbreitest, ordne den Dienst vor dem Start ein und prüfe die daran geknüpften Pflichten. Sichere Belege für problematische Inhalte und nutze je nach Anliegen die Berichtigungs-, AMU-, RTCG- oder Informationszugangswege.

