Das Gesetz über Ausländer (Zakon o strancima) bildet einschließlich der im Amtsblatt 3/2026 veröffentlichten und am 17. Januar 2026 in Kraft getretenen Änderungen die wichtigste Rechtsgrundlage. Internationaler und vorübergehender Schutz sind gesondert im Gesetz über internationalen und vorübergehenden Schutz von Ausländern geregelt. Die Einreisebestimmungen hängen von Staatsangehörigkeit, Reisedokument, Zweck und Aufenthaltsdauer ab. Ein Visum der Kategorie C gilt für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ein Visum der Kategorie D gilt für einen längeren Aufenthalt, grundsätzlich bis zu 180 Tage pro Jahr, zu Zwecken wie Beschäftigung, Geschäftstätigkeit, diplomatischem Dienst, Tätigkeit bei einer internationalen Organisation und digitaler Nomadenarbeit. Ein Visum erlaubt Einreise oder Aufenthalt zu dem angegebenen Zweck; es begründet für sich genommen kein Recht zu arbeiten. Visumanträge werden grundsätzlich persönlich bei einer montenegrinischen Botschaft oder einem Konsulat gestellt. Eine Entscheidung dauert normalerweise zehn Tage; Verlängerungen auf 30 Tage und in Ausnahmefällen 60 Tage sind möglich. Als Nachweise können ein gültiges Reisedokument, ein Foto im Format 35 × 45 Millimeter, Zweck- oder Einladungsschreiben, Mittel von mindestens 50 EUR pro Tag, Krankenversicherung und die jeweilige Gebühr verlangt werden. Gegen eine schriftliche Ablehnung kann in der Regel innerhalb von acht Tagen über die Vertretung beim Außenministerium Beschwerde eingelegt werden. Visainformationen müssen mit Datumsbezug geprüft werden. Am 10. September 2026 führte das Außenministerium für mehrere Staatsangehörigkeiten weiterhin öffentlich eine visumfreie Einreise von 90 Tagen auf, darunter für Bürgerinnen und Bürger von Belarus, China, Russland, Saudi-Arabien und der Türkei. Eine Regierungsmitteilung kündigte an, dass für diese Staatsangehörigen ab dem 1. November 2026 im Zuge der Angleichung an EU-Regeln Visa erforderlich würden. Prüfe daher vor der Reise oder Antragstellung die dann geltende Regelung. Ausländische Staatsangehörige benötigen bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen grundsätzlich eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder einen anderen anerkannten Status. Mögliche Zwecke sind Familienzusammenführung, Sekundarbildung oder Studium, Austausch- und Jugendprogramme, Fach-, Berufs- oder Praktikumsausbildung, wissenschaftliche Forschung, medizinische Behandlung, humanitäre Gründe, Grundeigentum, religiöser Dienst und Beschäftigung. Für digitale Nomaden gibt es einen gesonderten Status für elektronische Arbeit für ein ausländisches Unternehmen oder ein Unternehmen, das sie außerhalb Montenegros besitzen. Die Erlaubnis kann bis zu zwei Jahre gelten und um höchstens zwei weitere Jahre verlängert werden. Ein neuer Antrag ist gewöhnlich nach einer Unterbrechung von sechs Monaten erforderlich. Enge Familienangehörige können nach den geltenden Regeln zu einem digitalen Nomaden nachziehen. Für eine Arbeitsaufnahme ist grundsätzlich eine kombinierte befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis oder eine Arbeitsregistrierungsbescheinigung erforderlich, sofern keine besondere Ausnahme gilt. Für Beschäftigung, Saisonarbeit, Vertragsdienstleistungen sowie unternehmensinterne Versetzungen oder Entsendungen gelten unterschiedliche Verfahren. Die Erlaubnis ist meist an den Arbeitgeber und den Zweck gebunden. Wer ein D-Visum für Arbeit besitzt, sollte innerhalb von zehn Tagen nach dessen Ausstellung eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen. Montenegros Arbeitskräftekontingent für 2026 umfasst insgesamt 28.988 Plätze: 21.668 für Beschäftigung, 2.320 für Saisonbeschäftigung und 5.000 als Reserve oder zusätzliche Zuteilung. Beherbergung und Gastronomie erhalten mit 6.150 Plätzen einen großen Anteil. Die Voraussetzungen für einen Aufenthalt über ein Unternehmen werden verschärft. Regierungsunterlagen zu den Reformen besagen, dass ein Geschäftsführer oder ein Anteilseigner mit mehr als 51 Prozent mindestens drei Personen beschäftigen soll, darunter zwei montenegrinische Staatsangehörige in Vollzeit. Die genauen Nachweise und Übergangsregelungen solltest du beim Innenministerium bestätigen lassen. Das Innenministerium (MUP, Ministarstvo unutrašnjih poslova) nimmt Aufenthaltsanträge am Wohnort der antragstellenden Person entgegen. Die Polizeidirektion und ihre regionalen Dienststellen übernehmen einen großen Teil der praktischen Antragstellung und Kontrollen. Zu den allgemeinen Nachweisen zählen ein gültiges Reise- oder Ausweisdokument, Unterkunft, Krankenversicherung, ausreichende Mittel, Nachweise zum angegebenen Zweck, sofern erforderlich ein Führungszeugnis, biometrische Daten sowie Fotos oder Unterschrift. Mietverträge, Eigentumsnachweise und ausländische Urkunden benötigen möglicherweise beglaubigte Übersetzungen. Gebühren richten sich nach Verfahren und Gebührenordnung; eine einheitliche Pauschalgebühr für Einwanderung gibt es nicht. Wer einen vollständigen Antrag auf befristeten Aufenthalt vor Ablauf des 90-tägigen Aufenthalts einreicht, darf sich im Allgemeinen während des Entscheidungsverfahrens rechtmäßig im Land aufhalten. Die angestrebte Entscheidungsfrist beträgt 40 Tage. Ein Verlängerungsantrag muss persönlich spätestens 30 Tage vor Ablauf gestellt werden; eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird gewöhnlich für bis zu ein Jahr erteilt. Öffentliche Informationen beschreiben weiterhin eine persönliche Antragstellung. Eine geplante elektronische Antragstellung ist nicht unabhängig bestätigt. Der befristete Aufenthalt bleibt an den bewilligten Zweck gebunden. Die betreffende Person muss gültige Dokumente, Unterkunft, Versicherung, ausreichende Mittel und die Voraussetzungen für den angegebenen Zweck aufrechterhalten. Eine Abwesenheit von mehr als 30 Tagen kann den befristeten Aufenthalt beenden. Eine begründete Abwesenheit von bis zu 90 Tagen kann erhalten bleiben, wenn die Person MUP vorher benachrichtigt. Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen kann auch in Fällen wie einer Scheinehe enden. Die Beendigung kann eine Ausreisefrist von bis zu 30 Tagen und ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot von einem bis fünf Jahren nach sich ziehen. Internationaler Schutz umfasst Asyl und subsidiären Schutz. Vorübergehender Schutz ist ein gesondertes Verfahren bei einem Massenzustrom. Eine Person kann ihre Absicht, Schutz zu beantragen, gegenüber der Polizei oder einer Einwanderungsbeamtin beziehungsweise einem Einwanderungsbeamten mündlich oder schriftlich äußern, auch an der Grenze oder in einer Aufnahmeeinrichtung. Biometrische Registrierung und eine Bescheinigung über die geäußerte Absicht ermöglichen normalerweise einen rechtmäßigen Aufenthalt und Zugang zu Aufnahmeleistungen für 15 Tage. Der Antrag muss innerhalb von 15 Tagen bei der Asylbehörde des MUP in Podgorica eingereicht werden; die Bescheinigung wird monatlich verlängert. Zum Verfahren gehört ein Gespräch mit Dolmetscherin oder Dolmetscher und, wenn begründet, einer Amtsperson desselben Geschlechts. Die reguläre angestrebte Entscheidungsfrist beträgt sechs Monate; Verlängerungen um neun und drei Monate sind möglich, bis zu einer absoluten Höchstdauer von 21 Monaten. Für ein Grenzverfahren gilt eine Entscheidungsfrist von 28 Tagen. Antragstellende auf Schutz haben Rechte auf Aufenthalt, Bewegungsfreiheit, Aufnahme, Gesundheitsversorgung, Grund- und Sekundarbildung, Informationen, kostenlose Rechtshilfe und Familienzusammenführung. Zugang zu Arbeit entsteht, wenn nach neun Monaten noch keine Entscheidung ergangen ist. Antragstellende müssen kooperieren, an der medizinischen Untersuchung und Befragung teilnehmen, die Aufnahmeregeln einhalten, sich gegebenenfalls in Montenegro aufhalten und eine Adressänderung binnen drei Tagen melden. Ein anerkannter Schutzstatus gewährt Aufenthalts-, Arbeits-, Gesundheits-, Bildungs- und Familienzusammenführungsrechte sowie Unterkunft oder finanzielle Unterstützung für bis zu zwei Jahre und Integrationshilfe für bis zu drei Jahre. Schutzberechtigte können Kurse zu montenegrinischer Sprache, Geschichte und Kultur erhalten. Gegen eine ablehnende Schutzentscheidung kann innerhalb der in der Entscheidung genannten Frist vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden. Das Verbot der Zurückweisung und humanitäre Schutzvorkehrungen schränken eine erzwungene Rückkehr ein. Ein Daueraufenthalt, stalni boravak genannt, ist grundsätzlich nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren rechtmäßigen befristeten Aufenthalts oder genehmigten zusätzlichen Schutzes möglich. Aufenthaltszeiten zu Studienzwecken, auf Grundlage von Grundeigentum, für Saisonarbeit oder Entsendung zählen nicht mit. Die Kontinuität bleibt bei Abwesenheiten von insgesamt bis zu zehn Monaten oder einer einzelnen Abwesenheit von bis zu sechs Monaten gewahrt. Der Antrag ist persönlich beim MUP zu stellen, solange die befristete Aufenthaltserlaubnis gültig ist. Erforderlich sind ein gültiges Reisedokument, Unterkunft, Krankenversicherung, ausreichende Mittel und ein hinreichend unbelastetes Straf- und Sicherheitsregister. Das MUP kann bis zu sechs Monate für die Entscheidung benötigen. Eine Daueraufenthaltserlaubnis gilt gewöhnlich fünf Jahre, bei Kindern unter vier Jahren zwei Jahre. Sie ermöglicht Arbeit, Bildung, Ausbildung, Anerkennung von Diplomen sowie soziale, gesundheitliche und Rentenversicherung. Schwere Verurteilungen, Sicherheits- oder Ordnungsbedenken, falsche Angaben, Ausweisung, ein Umzug ins Ausland oder eine ununterbrochene Abwesenheit von mehr als sechs Monaten können zur Beendigung führen. Die Staatsangehörigkeit richtet sich nach dem Gesetz über die montenegrinische Staatsangehörigkeit. Eine reguläre Einbürgerung setzt grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren, zehn Jahre rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt, Unterkunft, stabiles Einkommen, grundlegende Kenntnisse der montenegrinischen Sprache, erfüllte Steuer- und sonstige gesetzliche Pflichten, keine ausschließende Freiheitsstrafe und keine Sicherheits- oder Ordnungsbedenken voraus. Eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit kann vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen erforderlich sein. Ehepartnerinnen oder Ehepartner montenegrinischer Staatsangehöriger benötigen im Allgemeinen mindestens drei Ehejahre, Daueraufenthalt und die einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen. Für manche Wege über Auswanderung oder Familie gelten zwei Jahre rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalts sowie weitere festgelegte Bedingungen. Doppelte Staatsangehörigkeit und Folgen einer Entlassung müssen für die jeweilige Staatsangehörigkeit geprüft werden. Das Programm zur Staatsbürgerschaft durch Investitionen endete für neue Anträge am 31. Dezember 2022.
Einwanderungsrecht in Montenegro
Das Einwanderungsrecht Montenegros regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, internationalen Schutz, Daueraufenthalt und Staatsangehörigkeit ausländischer Staatsangehöriger. Ein Visum der Kategorie C erlaubt grundsätzlich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ein Visum der Kategorie D gilt für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen zu bestimmten Zwecken wie Arbeit, Geschäftstätigkeit und digitaler Nomadentätigkeit. Für längere Aufenthalte ist ein zweckgebundener Status erforderlich, etwa eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis oder ein Schutzstatus. Das Innenministerium und die Polizei bearbeiten die meisten Aufenthaltsverfahren; für Visa ist das Außenministerium über diplomatische und konsularische Vertretungen zuständig.
Tipp
Plane deinen Einwanderungsstatus in Montenegro anhand von Aufenthaltszweck und Fristen: Lege zuerst fest, was du tun möchtest, und prüfe anschließend den passenden Einreise- oder Aufenthaltsstatus für deine Staatsangehörigkeit und dein Reisedatum. Belege Pläne zu Arbeit, Aufenthalt, Schutz und Staatsangehörigkeit mit Dokumenten, die zum gewählten Verfahren passen. Ein Visum, Grundeigentum, eine Position in einem Unternehmen oder veraltete Onlineinformationen beweisen für sich genommen weder eine Arbeitserlaubnis noch das Recht auf langfristigen Aufenthalt.

