Beschäftigung in Monaco

Abhängige Erwerbsarbeit in Monaco umfasst Tätigkeiten für einen Arbeitgeber im privaten oder öffentlichen Sektor. Bei Einstellungen im Privatsektor prüft normalerweise der Service de l’Emploi den Vorgang; außerdem sind ein arbeitgeberseitiges Genehmigungsverfahren und die Anmeldung bei den Sozialkassen von Monaco erforderlich. Ausländische Beschäftigte benötigen im Allgemeinen eine Arbeitserlaubnis (permis de travail), während für Stellen im öffentlichen Dienst eigene Einstellungsregeln gelten. Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Sozialversicherung und Beendigung richten sich nach Vertrag, geltenden Tarifregeln und Status der beschäftigten Person.

Tipp

Behandeln Sie eine Stelle in Monaco zuerst als Frage von Genehmigung, Status und Sozialversicherung und erst danach als Gehaltsfrage. Klären Sie, ob die Stelle privat oder öffentlich ist, prüfen Sie Ihre Zugangsvoraussetzungen und die Arbeitserlaubnis und lassen Sie den Arbeitgeber das erforderliche Verfahren vor Arbeitsbeginn erledigen. Vergleichen Sie anschließend Bruttolohn, Abzüge, Arbeitszeit, Urlaub, Gesundheitsversorgung, grenzüberschreitende Folgen und Beendigungsbedingungen schriftlich.