Die Verfassung Mauretaniens schützt die Unschuldsvermutung, den Grundsatz, dass eine Handlung nur nach einem geltenden Gesetz bestraft werden darf, sowie die Verbote von Sklaverei und Folter. Nach Artikel 80 haben ratifizierte internationale Verträge Vorrang im innerstaatlichen Recht. Der Code pénal beruht auf Ordonnance 83-162 vom 9. Juli 1983. Strafsachen betreffen Verbrechen, délits, contraventions, Houdoud-Delikte und Fälle von Ghissass oder Diya. Houdoud bezeichnet Straftaten, auf die festgelegte religiöse Strafen stehen; Ghissass betrifft Vergeltung und Diya finanzielle Entschädigung in bestimmten Fällen. Die police judiciaire kann durch die Police nationale, Gendarmerie nationale, Garde nationale und andere gesetzlich ermächtigte Beamte ermitteln. Der procureur de la République leitet die police judiciaire. Ein juge d’instruction untersucht belastende und entlastende Beweise. Garde à vue dauert normalerweise 48 Stunden und kann mit schriftlicher Genehmigung der Staatsanwaltschaft einmal um 48 Stunden verlängert werden. In abgelegenen Gebieten kann sich die Frist um einen Tag je 100 Kilometer verlängern, höchstens um acht zusätzliche Tage. Für Staatssicherheitsfälle gelten gesonderte Fristen von fünf plus fünf Tagen; die Gesamtdauer ist auf 15 Tage begrenzt. Ehepartner oder Elternteil sind zu benachrichtigen; der Familienkontakt kann bis zu 30 Minuten dauern. Formell beginnt der Zugang zu einem Anwalt in der Verlängerungsphase, vorbehaltlich einer Genehmigung und begrenzter Dauer. In der Praxis wurden der Zugang zu Rechtsbeistand, Kaution und die 48-Stunden-Grenze nicht immer eingehalten. Détention préventive setzt Gründe voraus, etwa die Schwere des Falls oder Risiken für Beweismittel, Flucht oder Wiederholungstaten. Die richterliche Aufsicht kann zwei Monate dauern und bis zu fünfmal verlängert werden. Für gewöhnliche délits gilt grundsätzlich eine Dauer von vier Monaten plus einer Verlängerung. Bei schweren Fällen mit grenzüberschreitender Dimension, Tötungsdelikten, Drogen, Terrorismus und organisierter Kriminalität kann sie bis zu zwei Jahre dauern. Für schwere Verbrechen gelten grundsätzlich sechs Monate plus eine Verlängerung um sechs Monate; für bestimmte schwere Fälle sind längere Fristen vorgesehen. Ein Antrag auf liberté provisoire kann jederzeit gestellt werden, gegebenenfalls gegen Kaution und mit Aufenthaltsbeschränkungen oder Meldepflichten; er kann nach 20 Tagen erneuert werden. Die ministère public leitet die öffentliche Strafverfolgung ein. Strafgerichte umfassen Tribunaux de moughataa und Tribunaux de wilaya, eine Cour criminelle in jeder Wilaya-Hauptstadt, Cours d’appel und die Cour suprême für Kassation und Rechtsprüfung. Die Chambre d’accusation prüft Ermittlungsentscheidungen und Verfahrensnichtigkeit. Gerichtsverhandlungen sind im Allgemeinen öffentlich, begründet und kontradiktorisch. Angeklagte können einen Anwalt und einen Dolmetscher nutzen, wenn sie Arabisch nicht ausreichend verstehen. Rechtsmittel sind möglich; Kassation wird grundsätzlich binnen 15 Tagen eingelegt. Einschlägige Ermittlungsanordnungen können vom Beschuldigten oder der partie civile binnen 48 Stunden angefochten werden. Eine geschädigte Person kann eine action civile erheben oder vor der police judiciaire, dem juge d’instruction oder dem Strafgericht partie civile werden. Ansprüche können materielle, körperliche und immaterielle Schäden umfassen. Für eine Zivilklage ist üblicherweise eine consignation erforderlich; aide judiciaire kann davon befreien. Geschädigte haben Informations- und Schutzrechte, einschließlich Schutz vor Einschüchterung und Vergeltung. Eine Entschädigung kann während eines Rechtsmittels weiterhin vollstreckbar sein. In Fällen von Sklaverei, Menschenhandel und Folter gelten besondere Schutzvorkehrungen. NGOs können in Verfahren gegen Sklaverei als partie civile auftreten; MNPT, CNDH und qualifizierte NGOs bieten Überwachungs- oder Beschwerdewege. Gesetz 2015-030 sieht Prozesskostenhilfe durch regionale Bureaux d’assistance judiciaire vor. Ein Antrag wird üblicherweise mündlich oder schriftlich gestellt. Der Dienst ist kostenlos; die Bearbeitung soll 15 Tage und höchstens einen Monat dauern. Kindern, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten, steht kostenlose Prozesskostenhilfe zu; die angegebene Bearbeitung erfolgt binnen 48 Stunden. Strafverfahren sind formell kostenlos, abgesehen von möglichen Stempelgebühren, Nebenkosten und ermittlungsbedingten Ausgaben. Für Kinder gelten Ordonnance 2005-015 und der Code général de la protection de l’enfant 2018-024. Bei einem Kind unter sieben Jahren gilt unwiderlegbar die Unschuldsvermutung; ein Kind unter 15 Jahren darf nicht in Polizeigewahrsam genommen werden. Beim ersten Verhör müssen ein Anwalt und eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter anwesend sein. Jugendverfahren nutzen spezialisierte Polizei und Gerichte; bei Jugendverbrechen ist die gerichtliche Untersuchung verpflichtend. Die formelle Inhaftierung Jugendlicher dauert 24 Stunden und kann einmal verlängert werden. Eine Person zwischen 15 und 18 Jahren kann verurteilt werden, die Strafe darf jedoch die Hälfte der Erwachsenenstrafe nicht überschreiten. CARSEC unterstützt Aufnahme und Wiedereingliederung; Anträge auf Jugendkaution können über eine erziehungsberechtigte Person oder einen Anwalt gestellt werden. Verkehrsdelikte sind im Straßenverkehrsgesetz von 2006 und Dekret 2017-044 geregelt. Beispiele sind gefährliches Parken, fehlender Helm oder Sicherheitsgurt auf Überlandstraßen, fehlende Beleuchtung, Überfahren einer durchgezogenen Linie, Telefonieren am Steuer, Fahren entgegen der Fahrtrichtung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren ohne Führerschein, unzulässige Kennzeichen oder Fahrzeugfarben, getönte Frontscheiben und Missachtung eines Stoppsignals. Je nach Verstoß betragen die Geldbußen 6.000, 10.000 oder 20.000 Ouguiya. Ein Fahrzeug kann für 24 Stunden stillgelegt werden; zehn Verstöße können zur Führerscheinstreichung und einem zwölfmonatigen Fahrverbot führen. Eine Wiederholung innerhalb von sechs Monaten kann die Geldbuße verdoppeln und die Stilllegung auf 48 Stunden verlängern. Gesetz 2016-007 regelt unbefugten Zugriff oder Abfangen, Eingriffe in Daten oder Systeme, Computerbetrug, rechtswidrige Inhalte einschließlich Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und Online-Straftaten gegen die nationale Sicherheit, islamische Werte oder gegen Personen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft. Unternehmen können strafrechtlich verantwortlich sein. Das Gesetz sieht ergänzende Strafen, besondere Cybercrime-Verfahren, Zuständigkeitsregeln und internationale Zusammenarbeit vor. Elektronischer Geschäftsverkehr, Datenschutz und elektronische Kommunikation sind durch verwandte Gesetze geregelt. Mögliche Sanktionen umfassen Todesstrafe, Amputation, Auspeitschung, Zwangsarbeit auf Lebenszeit oder für einen festen Zeitraum, réclusion, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Aberkennung bürgerlicher Rechte und Einziehung. Für einige Straftaten, darunter die in den Artikeln 306 bis 310 des Code pénal behandelten Delikte, sieht das Gesetz weiterhin Todes- und Körperstrafen vor. Mauretanien hat seit 1987 keine Hinrichtung vollzogen; 2025 wurden keine Hinrichtungen, aber mindestens 31 neue Todesurteile und mindestens 181 zum Tode Verurteilte verzeichnet. Die ministère public und die Staatskasse vollstrecken Geldstrafen und Einziehungen. DAPAP oder DAPG und DG-APR verwalten Gefängnisse, Strafregister, internationale Rechtshilfe, bedingte Entlassung und Wiedereingliederung. Eine bedingte Entlassung hängt von Strafe, Vorstrafen, Verhalten und Zahlung von Geldstrafen, Kosten und Schadensersatz ab. Genannte Schwellen sind drei Monate bei Ersttätern mit einer Strafe unter sechs Monaten, die Hälfte der Strafe in anderen Fällen bei Ersttätern, sechs Monate bei Wiederholungstätern mit einer Strafe unter neun Monaten und 15 Jahre bei lebenslanger Zwangsarbeit. Überbelegung der Gefängnisse, schlechte sanitäre Bedingungen, Vorwürfe von Folter oder Misshandlung sowie ungleicher Zugang zu Anwälten, Dolmetschern und Prozesskostenhilfe können den tatsächlichen Verlauf eines Falls beeinflussen.
Strafrecht in Mauretanien
Das Strafrecht in Mauretanien regelt Straftatbestände, strafrechtliche Verantwortlichkeit, Ermittlungen, Gerichtsverfahren, Sanktionen und die Rechte beschuldigter und geschädigter Personen. Zu den wichtigsten Rechtsquellen zählen die Verfassung, der Code pénal, der Code de Procédure Pénale, das islamische Recht und ratifizierte internationale Verträge. Das System umfasst gewöhnliche Straftaten, Houdoud, Ghissass und Diya sowie Terrorismus, Sklaverei, Menschenhandel, Verkehrsdelikte und Cyberkriminalität. Formelle Rechte können sich in der Praxis unterschiedlich auswirken, weil Zugang zu Anwälten, Dolmetschern, Prozesskostenhilfe und Gerichten variiert.
Tipp
Behandeln Sie jede Strafsache in Mauretanien als dringlich, wenn sie Polizeigewahrsam, Untersuchungshaft, ein schweres Delikt, ein Kind oder eine mögliche Todesstrafe betrifft. Sichern Sie so früh wie möglich anwaltliche Vertretung, Dolmetschung, ärztliche Dokumentation und Kopien wichtiger Unterlagen und halten Sie jede Frist und Beschränkung fest. Wenn Sie geschädigt wurden, entscheiden Sie zeitnah, ob Sie partie civile werden und Prozesskostenhilfe beantragen möchten, statt abzuwarten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.

