Zu Maltas wichtigsten Steuergesetzen gehören der Income Tax Act, Cap. 123, der Income Tax Management Act, der VAT Act, Cap. 406, und der Duty on Documents and Transfers Act, Cap. 364. Die Malta Tax and Customs Administration, meist MTCA genannt, verwaltet Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Abgaben und damit verbundene Verfahren. Eine private Steuerberaterin oder ein privater Steuerberater kann Erklärungen vorbereiten oder beraten; für korrekte und fristgerechte Angaben bleibt jedoch die steuerpflichtige Person verantwortlich. Der steuerliche Wohnsitz richtet sich nach den tatsächlichen Umständen, nicht nach Staatsangehörigkeit oder Familienstand. Wer sich während eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in Malta aufhält, gilt im Allgemeinen als dort steuerlich ansässig. Wer mit der Absicht einreist, dort Wohnsitz zu begründen, kann ab dem Tag der Ankunft als ansässig gelten; ein dauerhafter oder unbefristeter Aufenthalt spricht im Allgemeinen für einen gewöhnlichen Aufenthalt. Das Domizil ist ein gesonderter Begriff, und eine Person kann in mehreren Ländern steuerlich ansässig sein. In diesem Fall kann ein Doppelbesteuerungsabkommen festlegen, welches Land bestimmte Einkünfte besteuern darf. Eine Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und ihr Domizil in Malta hat, wird im Allgemeinen auf ihr weltweites Einkommen und ihre Kapitalgewinne besteuert. Wer in Malta ansässig, aber nicht dort domiziliert ist und keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt im Allgemeinen der Remittance-Basis: Einkünfte aus Malta sind steuerpflichtig, ausländische Einkünfte werden besteuert, wenn sie nach Malta überwiesen oder dort vereinnahmt werden, und ausländische Kapitalgewinne werden im Allgemeinen nicht in Malta besteuert, selbst wenn sie dorthin gelangen. Nichtansässige werden im Allgemeinen auf Einkünfte aus Malta oder anderweitig in Malta steuerpflichtige Einkünfte besteuert. Nach den MTCA-Hinweisen kann für langfristig Ansässige oder Personen mit einer Daueraufenthaltsbescheinigung oder -karte die Besteuerung weltweiter Einkünfte gelten. Aufenthaltsdokumente und tatsächliche Umstände sollten daher gemeinsam geprüft werden. Für 2026 gelten auf das steuerpflichtige Einkommen natürlicher Personen progressive Sätze von 0 %, 15 %, 25 % und 35 %. Die maßgeblichen Stufen und Steuerermäßigungsbeträge hängen davon ab, ob die Sätze für Alleinstehende, Verheiratete, Verheiratete mit Kindern oder Eltern gelten. Bei den Sätzen für Alleinstehende liegen die Stufen bei 0 bis 12.000 EUR, 12.001 bis 16.000 EUR, 16.001 bis 60.000 EUR und über 60.000 EUR; die Ermäßigungen betragen 0 EUR, 1.800 EUR, 3.400 EUR und 9.400 EUR. Bei den Sätzen für Verheiratete liegen die Stufen bei 0 bis 15.000 EUR, 15.001 bis 23.000 EUR, 23.001 bis 60.000 EUR und über 60.000 EUR; die Ermäßigungen betragen 0 EUR, 2.250 EUR, 4.550 EUR und 10.550 EUR. Bei den Sätzen für Verheiratete mit einem Kind liegen die Stufen bei 0 bis 17.500 EUR, 17.501 bis 26.500 EUR, 26.501 bis 60.000 EUR und über 60.000 EUR; die Ermäßigungen betragen 0 EUR, 2.625 EUR, 5.275 EUR und 11.275 EUR. Bei den Sätzen für Verheiratete mit mindestens zwei Kindern liegen die Stufen bei 0 bis 22.500 EUR, 22.501 bis 32.000 EUR, 32.001 bis 60.000 EUR und über 60.000 EUR; die Ermäßigungen betragen 0 EUR, 3.375 EUR, 6.575 EUR und 12.575 EUR. Für Eltern und Eltern mit Kindern gelten gesonderte Stufen und Ermäßigungen. Die Sätze für Kinder hängen von Voraussetzungen wie der maltesischen, EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit, dem langfristigen Aufenthalt sowie davon ab, ob ein Kind in Malta lebt und dort geboren wurde. Bei einem Ehepaar mit einem nichtansässigen Ehepartner kann außerdem erforderlich sein, dass mindestens 90 % des weltweiten Einkommens in Malta erzielt werden. Der zutreffende Status sollte anhand der Voraussetzungen geprüft und nicht allein anhand der Haushaltsbeschreibung gewählt werden. Beschäftigte und Rentner zahlen Einkommensteuer üblicherweise über Abzüge im Final Settlement System, bekannt als FSS. Wer Einkünfte aus Gewerbe, Geschäft, Beruf oder selbstständiger Tätigkeit erzielt, leistet im Allgemeinen Provisional-Tax-Zahlungen; der Rest wird über Self-Assessment abgerechnet. Einkommensteuererklärung, Steuerfestsetzung und Ausgleich sind im Allgemeinen am 30. Juni fällig; für die Online-Einreichung gilt normalerweise der 31. Juli. Auf nach dem 30. Juni nicht gezahlte Steuern fallen 0,6 % Zinsen pro Monat an. Eine Rückerstattung kann im Allgemeinen innerhalb von sechs Monaten nach dem 30. Juni erfolgen, sofern alle Einkommensteuer- und Mehrwertsteuererklärungen eingereicht wurden. Sozialversicherungsbeiträge der Klassen 1 und 2 sind eigenständige gesetzliche Zahlungen und keine Einkommensteuer. Ein maltesisches Unternehmen muss sich im Allgemeinen steuerlich registrieren lassen, wenn seine Leitung und Kontrolle oder seine Geschäftstätigkeit in Malta liegen. Die Gründung und Registrierung beim Malta Business Registry führen im Allgemeinen automatisch zu einer neunstelligen Steuernummer. Ein maltesisches Unternehmen wird im Allgemeinen mit 35 % auf das steuerpflichtige Nettoeinkommen einschließlich weltweiter Einkünfte und Kapitalgewinne besteuert. Nach dem Anrechnungssystem kann bei einer Dividendenausschüttung ein Teil oder die gesamte Körperschaftsteuer an die Anteilseignerin oder den Anteilseigner zurückerstattet werden. Ein einheitlicher effektiver Steuersatz gilt jedoch nicht für jedes Unternehmen oder jede Ausschüttung. Berechtigte Unternehmen können für Veranlagungsjahre ab 2025 stattdessen das System Final Income Tax Without Imputation mit einem Satz von 15 % wählen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Wahl gilt für mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre; die Steuer wird nicht erstattet. Unternehmensunterlagen müssen Einkünfte und Abzüge belegen. Eine Unternehmenserklärung ist im Allgemeinen neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres fällig. Für Geschäftsjahre mit Ende zwischen Januar und Juni gilt der 31. März des Folgejahres; bei einem Jahresende zwischen Juli und Dezember ist die Erklärung neun Monate nach Jahresende fällig. Die Online-Erklärung des Unternehmens muss über eine registrierte Steuerberatung erfolgen; eine elektronische Fristverlängerung verschiebt die Zahlung nicht. Die Mehrwertsteuer beträgt im Allgemeinen 18 %; für bestimmte Lieferungen und Leistungen gelten ermäßigte Sätze von 12 %, 7 %, 5 % und 0 %. Eine Registrierung nach Artikel 10 gilt für steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen, verlangt die Erhebung von Mehrwertsteuer und erlaubt im Allgemeinen den Vorsteuerabzug. Bei einer Registrierung nach Artikel 11 für ein Kleinunternehmen wird keine Ausgangsmehrwertsteuer erhoben und es kann keine Vorsteuer abgezogen werden. Die Eintrittsschwelle beträgt im Allgemeinen 35.000 EUR bei Warenumsätzen oder 30.000 EUR bei anderen Tätigkeiten; die Austrittsschwelle liegt im Allgemeinen bei 28.000 EUR für Warenumsätze oder 24.000 EUR für andere Tätigkeiten. Artikel 12 gilt etwa bei innergemeinschaftlichen Warenerwerben von mehr als 10.000 EUR pro Jahr oder eingeführten Dienstleistungen, für die eine maltesische Kundin oder ein maltesischer Kunde steuerpflichtig ist. Mehrwertsteuererklärung und Zahlung sind im Allgemeinen am 15. Tag nach dem jeweiligen Zeitraum fällig. Einzelunternehmen mit Artikel-10-Registrierung können die Online-Erklärung im Allgemeinen innerhalb von sieben zusätzlichen Tagen abgeben. Das EU-Kleinunternehmenssystem nach den Artikeln 11A und 11B gilt seit 2025. Die Registrierung erfolgt über MTCA eServices oder e-ID; sofern verfügbar, gibt es alternative Zugangswege. Mieteinnahmen können nach dem endgültigen Steuersystem über Formular TA24 mit 15 % auf die Bruttomiete besteuert werden. Ansässige, Nichtansässige und Unternehmen können dafür infrage kommen; die Wahl wird jedes Jahr getroffen. Beim endgültigen System sind keine Abzüge oder Verrechnungen zulässig. Alternativ können die Mieteinnahmen in der regulären Steuererklärung angegeben werden. Dann gelten progressive Steuersätze und möglicherweise zulässige Abzüge. Ausschlüsse bei verbundenen Parteien können die Berechtigung beeinflussen. Der bloße Besitz einer Immobilie begründet keine allgemeine Eigentumssteuer. Mieteinnahmen sind steuerpflichtig; eine Immobilienübertragung kann jedoch für die verkaufende Person eine Steuer auf Kapitalübertragungen und für die kaufende Person eine Stempelsteuer auslösen. Ein Vorvertrag über den Kauf oder Verkauf muss dem Property Tax Directorate im Allgemeinen innerhalb von 21 Tagen gemeldet werden. Üblicherweise reicht die Notarin oder der Notar das Formular DDT1, die Urkunde, Belege und Zahlungen ein. Steuersätze, Befreiungen und Vergünstigungen hängen von der Transaktion ab. Bei einer Anteilsübertragung beträgt die Abgabe im Allgemeinen 2 % des höheren Werts aus Marktwert und Kaufpreis; bei einer Übertragung, an der eine Immobiliengesellschaft beteiligt ist, können 5 % anfallen. Diese Steuern sind von den üblichen Kauf- und Verkaufskosten zu unterscheiden. Gegen eine Steuerfestsetzung kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids Einspruch erhoben werden. Der Einspruch muss begründet sein; unbestrittene Steuer ist zu zahlen und eine fehlende Erklärung einzureichen. Eine Ablehnung kann im Allgemeinen innerhalb weiterer 30 Tage angefochten werden. Der Zuschlag für eine verspätete Einkommensteuererklärung einer natürlichen Person steigt mit der Verspätung: 10 EUR bei bis zu sechs Monaten, 50 EUR bei sechs bis zwölf Monaten, 100 EUR bei zwölf bis achtzehn Monaten, 150 EUR bei achtzehn bis vierundzwanzig Monaten, 200 EUR bei vierundzwanzig bis sechsunddreißig Monaten, 300 EUR bei sechsunddreißig bis achtundvierzig Monaten, 400 EUR bei achtundvierzig bis sechzig Monaten und 500 EUR bei mehr als sechzig Monaten. Malta verfügt über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, die größtenteils auf dem OECD-Musterabkommen beruhen. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Arbeitseinkommen und Doppelbesteuerungsentlastung hängen vom konkreten Abkommen mit dem anderen Land ab; ein Steuersatz aus einem anderen Abkommen lässt sich nicht automatisch übertragen. Die Verrechnungspreisvorschriften nach S.L. 123.207 verlangen eine Behandlung zu Fremdvergleichsbedingungen. Vereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2024 abgeschlossen wurden, können Bestandsschutz genießen, sofern sie nicht wesentlich geändert wurden. Advance Pricing Agreements, Verständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedures), das EU-Schiedsübereinkommen und der EU-Streitbeilegungsmechanismus können bestimmte grenzüberschreitende Streitigkeiten behandeln. Die Besteuerung nach der Remittance-Basis und Abkommensentlastung müssen gemeinsam anhand von Wohnsitz, Domizil, Einkunftsquelle und dem einschlägigen Abkommen geprüft werden. Für grenzüberschreitende Mehrwertsteuer können ebenfalls Artikel 11A, 11B oder 12 gelten.
Steuern in Malta
In Malta werden Einkommen, Unternehmensgewinne, Mehrwert, Immobilienübertragungen, Mieteinnahmen und bestimmte Anteilsübertragungen besteuert. Steuerlicher Wohnsitz, Domizil, Einkunftsquelle und die Frage, ob ausländische Einkünfte nach Malta gelangen, bestimmen, welche Beträge steuerpflichtig sind. Für Privatpersonen, Unternehmen und Selbstständige gelten unterschiedliche Erklärungs- und Zahlungsregeln, die landesweit von der Malta Tax and Customs Administration verwaltet werden.
Tipp
Planen Sie Ihre Steuern in Malta anhand der konkreten Umstände: Klären Sie Wohnsitz, Domizil, Einkunftsquellen und Einreichungsstatus, bevor Sie eine steuerliche Behandlung wählen. Notieren Sie alle Abgabe- und Zahlungstermine, bewahren Sie Belege für jede Berechnung auf und lassen Sie Fälle gezielt fachlich prüfen, wenn Wohnsitz, Immobilien, Unternehmensstruktur oder grenzüberschreitende Einkünfte mehrere Vorschriften berühren.

