Maltas Animal Welfare Act, Kapitel 439, verbietet unnötige Schmerzen, Leiden und Stress. Halterinnen und Halter sowie Personen, die Tiere betreuen, sind für deren Gesundheit und Wohlergehen verantwortlich. Haustiere brauchen eine geeignete Umgebung, ausreichend Futter und Wasser, angemessenen Schutz, Schutz vor Verletzungen und Krankheiten sowie genügend Freiheit, um normales Verhalten zeigen zu können. Hunde dürfen nicht dauerhaft angebunden als Unterbringungs- oder hauptsächliche Haltungsform gehalten werden und sich nicht frei auf öffentlichen Straßen bewegen. Die Unterbringung muss sicher, hygienisch und für das Tier ausreichend groß sein. Das Aussetzen eines Haustiers ist verboten. Prüfe vor der Anschaffung Herkunft, Identität, Mikrochip, Impfungen, Gesundheitsunterlagen und Dokumente zur Eigentumsübertragung. Für gewerbliche Zucht und Tierhandlungen ist eine Lizenz erforderlich. Adoption und Pflegeunterbringung können über den One-Stop Shop der Animal Welfare Directorate (AWD) sowie zugelassene Nichtregierungsorganisationen oder Tierheime organisiert werden. Die Veterinary Regulation Directorate (VRD), die Food Safety and Security Authority, die Local Councils, zugelassene Tierärztinnen und Tierärzte sowie lizenzierte Tierschutzorganisationen haben im maltesischen System unterschiedliche Aufgaben. Hunde müssen elektronisch gekennzeichnet und lizenziert werden. Die antragstellende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Nach Registrierung und Mikrochip-Kennzeichnung ist die Hundelizenz im Allgemeinen lebenslang gültig. Ein Hund muss in der Öffentlichkeit eine Marke mit einer Telefonnummer tragen. Ein eingeführter Hund muss innerhalb von 90 Kalendertagen lizenziert werden. Der Tod oder die Übertragung eines Hundes muss binnen 7 Tagen und sein Verlust binnen 48 Stunden gemeldet werden. Auch für Katzen gelten Kennzeichnungs- und Lizenzierungsverfahren; die hundespezifischen Fristen sollten jedoch nicht ohne Prüfung der aktuellen Vorschriften auf Katzen übertragen werden. Für andere Tiere gibt es keine einheitliche Haustierregel. Für Hängebauchschweine gelten gesonderte Lizenzverfahren; als gefährlich eingestufte Tiere erfordern eine eigene Registrierung und Halterlizenz. Wildtiere und Naturschutz fallen nicht unter die gewöhnlichen Regeln für private Haustiere. Eine zugelassene Tierärztin oder ein zugelassener Tierarzt übernimmt Impfungen, Mikrochip-Kennzeichnung, gegebenenfalls Tollwutschutz, Parasitenbehandlung und weitere tierärztliche Versorgung. Medizinische Dienste für Menschen ersetzen keine tierärztliche Versorgung. Für die Betreuung von Haustieren ist eine Registrierung, für eine Tierpension eine Lizenz erforderlich. Zugelassene Pensionen und Betreuungsdienste müssen Personal beschäftigen, das mindestens 18 Jahre alt ist und über geeignete Qualifikationen verfügt. Erforderlich sind zudem ein einwandfreies Führungszeugnis, ein Programm zur Tiergesundheitskontrolle, mindestens ein Zertifikat in Erster Hilfe für Haustiere und eine Aufbewahrung von Unterlagen über mindestens 2 Jahre. Soweit vorgeschrieben, müssen Standards und Lizenzen jährlich erneuert werden. Kann eine Halterin oder ein Halter das Haustier nicht länger behalten, sollte eine rechtmäßige Übergabe mit der bisherigen und der neuen Halterin beziehungsweise dem bisherigen und dem neuen Halter, den Ausweisdokumenten, dem Mikrochip-Datensatz und der Eigentumslizenz organisiert werden. Adoption, Pflegeunterbringung, ein zugelassenes Tierheim oder die AWD bieten Alternativen. Ein unerwünschtes Tier darf nicht ausgesetzt werden. Ein vermisstes Haustier kann bei der Microchipping Section gemeldet werden. Der AWD Animal Ambulance ist rund um die Uhr in erster Linie für kranke oder verletzte streunende Tiere im Einsatz. Er ist kein regulärer Abholdienst für private Haustiere, und aufgrund begrenzter Kapazitäten können nicht alle gefundenen Tiere abgeholt werden. Auf Gozo kann das Adopted Pets Assistance Scheme Futterkosten für berechtigte Adoptionen von Animal Welfare Gozo erstatten. Für den Antrag braucht man einen Ausweis, eine Pet Patient Number und einen Mikrochip; außerdem muss das Tier sterilisiert worden sein. Das veröffentlichte Verfahren sieht ungefähr 1 Tag für den ersten Schritt, 3 Tage für den nächsten Schritt, weitere 3 Tage für eine zusätzliche Prüfung und bis zu 20 Tage für die Bearbeitung vor. Für private Reisen innerhalb der Europäischen Union benötigen Hunde, Katzen und Frettchen im Allgemeinen einen Mikrochip, der vor einer gültigen Tollwutimpfung eingesetzt wurde, einen EU-Heimtierausweis und die Einhaltung der geltenden Wartezeit. Eine erste Tollwutimpfung kann ab einem Alter von 12 Wochen erfolgen; anschließend gilt eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen. Private Reisen sind im Allgemeinen auf 5 Tiere begrenzt. Hunde, die nach Malta einreisen, benötigen üblicherweise 24 bis 120 Stunden vor der Einreise eine Behandlung gegen Echinococcus multilocularis. Ausgenommen sind Reisen direkt aus Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland. Bei Reisen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kann ein EU-Tiergesundheitszeugnis erforderlich sein, das die zuständige amtliche Veterinärbehörde höchstens 10 Tage vor der Ankunft ausstellt. Unter Umständen ist außerdem ein Tollwut-Antikörpertest mit anschließender Wartezeit von 3 Monaten nötig. Das Tier muss möglicherweise über einen ausgewiesenen Travellers’ Point of Entry einreisen und mit einer Erklärung für nichtgewerbliche Verbringung einer Dokumenten- und Identitätsprüfung unterzogen werden. Bei unbegleiteter Reise oder einem Eigentümerwechsel kann die Verbringung unter Einfuhr- oder Handelsvorschriften fallen. Ein EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Für Vögel, Reptilien, Nagetiere, Kaninchen und Zierfische sind gesonderte Prüfungen nach maltesischen Vorschriften oder den Regeln der VRD erforderlich. Die Kosten hängen vom Tier und Einzelfall ab. Dazu können Lizenzierung, Mikrochip, Impfungen, tierärztliche Behandlung, Transport, Unterbringung, Quarantäne und Antikörpertests gehören. Prüfe vorab aktuelle Formulare, Gebühren und Fristen bei der zuständigen maltesischen Behörde oder einer zugelassenen Tierärztin beziehungsweise einem zugelassenen Tierarzt.
Haustiere auf Malta
Wer auf Malta Haustiere hält, muss für ihr Wohlergehen sorgen und je nach Tierart Kennzeichnung und Zulassung beachten. Hunde benötigen einen Mikrochip und eine Lizenz; für Katzen und andere Tiere gelten teils abweichende Verfahren. Halterinnen und Halter brauchen außerdem verlässliche tierärztliche Versorgung, eine sichere Unterbringung und rechtmäßige Regelungen für Reisen, Übergabe, Verlust oder Abgabe.
Tipp
Betrachte die Haustierhaltung auf Malta als dauerhafte Verpflichtung zu Pflege, Dokumentation und Einhaltung der Vorschriften, nicht als einmaligen Kauf. Prüfe Identität, Gesundheitsunterlagen, Unterbringung, künftige Tierarztkosten und rechtmäßige Übergabemöglichkeiten, bevor du ein Tier übernimmst. Bei Hunden müssen Fristen besonders genau beachtet werden. Für Reisen und andere Tierarten sind vorab gesonderte Prüfungen nötig.

