Eine Beschäftigung in Malaysia beginnt üblicherweise mit der Stellensuche, einem Vorstellungsgespräch, einem schriftlichen Angebot und einer Vereinbarung über die Arbeit. Die Vereinbarung beschreibt normalerweise die Tätigkeit, die Bezahlung, den Arbeitsort, die Arbeitszeit, den Urlaub und die Kündigungsfristen. Arbeitnehmer können Vollzeit, Teilzeit, vorübergehend, mit befristetem Vertrag oder in einer anderen rechtmäßigen Beschäftigungsform arbeiten. Die genauen Rechte und Pflichten hängen vom Vertrag, der Tätigkeit, dem Status des Arbeitnehmers und den geltenden malaysischen Vorschriften ab. Der Employment Act 1955 ist ein wichtiges grundlegendes Beschäftigungsgesetz für viele Arbeitnehmer auf der malaysischen Halbinsel und in Labuan. Sabah und Sarawak haben außerdem eigene Arbeitsverordnungen, weshalb der jeweilige Bundesstaat eine Rolle spielen kann. Arbeitgeber verwalten üblicherweise Anwesenheit, Bezahlung, Urlaub, Sicherheit, Leistung und Verhalten am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer erbringen üblicherweise die vereinbarte Arbeit, befolgen angemessene Anweisungen, schützen vertrauliche Informationen und halten Sicherheitsregeln ein. Zum Beschäftigungssystem Malaysias gehören auch sozialer Schutz und Beiträge über die Lohnabrechnung. Wichtige lokale Einrichtungen und Begriffe sind KWSP oder EPF für die Altersvorsorge, PERKESO oder SOCSO für die soziale Sicherheit und EIS für die Arbeitslosenversicherung berechtigter Arbeitnehmer. Eine Beschäftigung kann formell oder informell sein. Bei formeller Beschäftigung gibt es üblicherweise klarere Unterlagen, Gehaltsabrechnungen, gesetzliche Beiträge und Beschwerdeverfahren; bei informeller Arbeit kann es für Arbeitnehmer schwieriger sein, etwas nachzuweisen, und der Schutz kann geringer ausfallen. Ein Arbeitsverhältnis kann durch Kündigung durch den Arbeitnehmer, Ablauf einer Befristung, gegenseitige Vereinbarung, Ruhestand oder Beendigung durch den Arbeitgeber enden. Gute Praxis ist, schriftliche Unterlagen aufzubewahren und das festgelegte Verfahren für Kündigungsfrist, Schlusszahlung und Streitigkeiten am Arbeitsplatz einzuhalten. Arbeitnehmer, die eine Vereinbarung nicht verstehen, können vor der Unterzeichnung um eine Erklärung bitten. Arbeitsämter, Arbeitnehmerorganisationen, Rechtsberater und offizielle Einrichtungen für sozialen Schutz können bei Fragen oder Streitigkeiten helfen.
Beschäftigung in Malaysia
Beschäftigung in Malaysia umfasst das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern – vom ersten Stellenangebot bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Gängige lokale Begriffe sind kerja für Arbeit, pekerja für Arbeitnehmer und majikan für Arbeitgeber. Das System verbindet schriftliche Vereinbarungen, Regeln am Arbeitsplatz, sozialen Schutz und Arbeitsämter.
Tipp
Wenn Sie eine Arbeit in Malaysia beginnen, sollten Sie zuerst schriftlich klären, welche Tätigkeit und Bezahlung vereinbart sind, wie Arbeitszeit und Arbeitsort aussehen und welche Regeln für das Ende des Arbeitsverhältnisses gelten. Bewahren Sie das Angebot, den Vertrag, Gehaltsabrechnungen, Beitragsnachweise und wichtige Nachrichten zusammen auf. Wenn sich etwas ändert, bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, bevor Sie sich auf eine mündliche Zusage verlassen.

