Das Zivilrecht in Luxemburg gilt für private Rechtsbeziehungen und nicht für Strafverfolgung, Arbeitsrecht oder überwiegend verbraucherschutzrechtliche Angelegenheiten. Es legt fest, wer Rechtsbeziehungen eingehen kann, wie Verträge verbindlich werden, wem Eigentum gehört, wie Familienverhältnisse geregelt sind, wie Nachlässe nach einem Todesfall übergehen, wann Schadensersatz geschuldet ist und wie Zivilklagen oder vollstreckbare Forderungen verfolgt werden. Das Personenstandswesen erfasst Geburten, Eheschließungen, Scheidungen, Adoptionen, Namen und Todesfälle bei der jeweils zuständigen Gemeinde. Die Volljährigkeit beginnt mit 18 Jahren. Für eine Eheschließung müssen beide Partner grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens eine Person in Luxemburg wohnen. Eine Ausnahme kann eine Genehmigung des juge des tutelles erfordern. Das Aufgebot bleibt normalerweise zehn Tage veröffentlicht. Für einen Pacte civil de solidarité (PACS) sind ein gemeinsamer Wohnsitz, die Anmeldung bei der Gemeinde und Geschäftsfähigkeit erforderlich. Er ist für bereits Verheiratete oder anderweitig verpartnerte Personen, geschützte Erwachsene und nicht emanzipierte Minderjährige ausgeschlossen. Erwachsene, die Unterstützung oder Vertretung benötigen, können unter sauvegarde de justice, curatelle oder tutelle fallen. Curatelle bietet Unterstützung; tutelle bedeutet Vertretung. Zuständig ist je nach Wohnsitz gewöhnlich das tribunal de la jeunesse et des tutelles in Luxemburg oder Diekirch. Erforderlich ist ein ärztliches Attest. Das Code civil regelt Geschäftsfähigkeit, Zustandekommen und Bindungswirkung von Verträgen, Vertragsverletzungen und Schadensersatz. Ein compromis de vente über eine Immobilie ist zwischen den Parteien im Allgemeinen bindend. Damit die Übertragung einer Immobilie Dritten gegenüber wirksam ist, sind normalerweise eine acte notarié und die Eintragung im Hypothekenregister erforderlich. Der Notar prüft Eigentum, Hypotheken und Dienstbarkeiten. Eine zivilrechtliche Gesellschaft, einschließlich einer SCI zur nicht gewerblichen Immobilienhaltung, benötigt mindestens zwei geschäftsfähige Mitglieder und eine Veröffentlichung im RCS. Ein Wohnraummietvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Er nennt üblicherweise Parteien, Laufzeit, Katasterangaben, Miete, Nebenkosten und Kaution. Die gesetzliche Höchstmiete berechnet sich im Allgemeinen anhand von 5 % des investierten Kapitals. Eine Mieterhöhung ist grundsätzlich höchstens alle zwei Jahre und jeweils um nicht mehr als 10 % zulässig. Übliche Kündigungsfristen betragen je nach rechtlicher und vertraglicher Lage drei oder sechs Monate. Die Commission des loyers kann bestimmte Streitigkeiten über Wohnungsmieten behandeln. Notar-, Registrierungs- und Gerichtsvollzieherkosten richten sich nach dem Verfahren. Steuern und Eintragungspflichten können beim Eigentumsübergang zusätzlich anfallen. Das Sachenrecht umfasst Eigentum, Besitz, Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Miteigentum und Wohnungseigentum. Einen Auszug aus dem Kataster stellt die Administration du cadastre et de la topographie aus. Eigentumsübertragungen werden praktisch über einen Notar abgewickelt. Bei einem PACS richtet sich das Eigentum nach dem Nachweis des Erwerbs durch die jeweilige Person. Lässt sich kein abweichender Anteil belegen, gilt das Eigentum im Allgemeinen als gleich verteilt. Ein verheiratetes Paar ohne Ehevertrag unterliegt grundsätzlich der gesetzlichen Errungenschaftsgemeinschaft, der communauté réduite aux acquêts. Ein notarieller Ehevertrag kann Gütertrennung oder allgemeine Gütergemeinschaft vereinbaren. Eine Scheidung oder ein Todesfall kann daher die Aufteilung des ehelichen Vermögens erforderlich machen. Das Familienrecht umfasst gleich- und verschiedengeschlechtliche Ehen, elterliche Sorge, den Aufenthaltsort und Umgang eines Kindes, Unterhalt, Scheidung und Adoption. Das JAF behandelt viele Streitigkeiten zur elterlichen Sorge, zum Wohnort, Umgang und Unterhalt. Eine Scheidung kann einvernehmlich oder wegen unwiederbringlicher Zerrüttung erfolgen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden Vermögen und Schulden aufgelistet, bewertet und aufgeteilt. Außerdem ist eine Vereinbarung mit einem avocat à la Cour oder Notar erforderlich, die das Gericht genehmigt. Bei einer Scheidung wegen unwiederbringlicher Zerrüttung befasst sich das JAF mit einstweiligen Maßnahmen und der Auflösung des Güterstands, gegebenenfalls unter Mitwirkung eines Notars. Adoption kann als Voll- oder Stiefkindadoption erfolgen. Ein Anwalt reicht den Antrag beim tribunal d’arrondissement ein. Das Parquet gibt eine Stellungnahme ab; verhandelt wird in der chambre du conseil. Die Entscheidung wird im Personenstandsregister eingetragen. Bei einer Volladoption ersetzt die neue rechtliche Abstammung die bisherige. Bei einer einfachen Adoption bleiben bestimmte familiäre Beziehungen und Rechte bestehen. Ein Nachlass wird aufgrund eines Testaments oder nach der gesetzlichen Erbfolge übertragen. Abkömmlinge sind Pflichtteilsberechtigte. Ein überlebender Ehepartner ist allein aufgrund der Ehe nicht pflichtteilsberechtigt, hat aber gesetzliche Rechte. Überlebt der Ehepartner mit Abkömmlingen, kann er den Nießbrauch am gemeinsamen Wohnsitz oder am Anteil des Kindes wählen, mindestens jedoch ein Viertel. Erbinnen und Erben haben im Allgemeinen ab dem Todesfall drei Monate und 40 Tage Zeit für die entsprechende Erklärung bei der Geschäftsstelle des tribunal d’arrondissement. Zunächst halten sie den Nachlass ungeteilt; anschließend können sie ihn im Einvernehmen über einen Notar aufteilen oder am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person klagen. Eine Erbschaftserklärung ist gewöhnlich binnen sechs Monaten bei der AED einzureichen und führt Vermögen und Schulden auf. Bei einem Todesfall mit Auslandsbezug kann die Einreichungsfrist in bestimmten Fällen länger sein; außerdem können Kollisionsrecht oder Regeln der Europäischen Union gelten. Die zivilrechtliche Haftung kann vertraglich oder außervertraglich sein. Die Artikel 1382 und 1383 des Code civil betreffen Schäden, die durch Handlung, Verschulden, Fahrlässigkeit oder Unvorsichtigkeit verursacht wurden. Artikel 1384 regelt die Haftung für Personen oder Sachen, die sich unter der Aufsicht einer Person befinden. Für einen Schadensersatzanspruch müssen normalerweise ein Schaden, ein ursächlicher Zusammenhang und die einschlägigen Haftungsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Verjährungsfristen, Versicherung und Sachverhalt können das Ergebnis beeinflussen. Aus einer Zivilklage wird nicht automatisch ein Strafverfahren. Der Tribunal de paix behandelt zahlreiche zivil-, handels-, miet- und pfändungsrechtliche Angelegenheiten. Im Allgemeinen ist er für Forderungen bis 15.000 EUR zuständig; Urteile bis 2.000 EUR sind in erster Instanz meist endgültig. Bei Forderungen bis 15.000 EUR kann eine Berufung möglich sein. Für Mietangelegenheiten kann die Zuständigkeit unabhängig vom Streitwert gelten. Das tribunal d’arrondissement bearbeitet in erster Instanz Streitigkeiten oberhalb dieser Schwellen sowie viele Familien-, Erb- und Eigentumsangelegenheiten. Die Cour d’appel überprüft den Sachverhalt und die Rechtsanwendung im Berufungsverfahren. Die Cour de cassation prüft Rechts- und Verfahrensfragen, verhandelt aber nicht erneut die Tatsachen. Für eine zivilrechtliche Kassationsbeschwerde gilt im Allgemeinen eine Frist von zwei Monaten. Ein huissier de justice stellt häufig Klageschriften und andere Dokumente zu. Ein falsches Verfahren kann zur irrecevabilité, also zur Unzulässigkeit der Klage, führen. Für nationale und grenzüberschreitende Zivilstreitigkeiten steht eine Mediation über das CMCC zur Verfügung. Sie ist vertraulich und dauert normalerweise höchstens drei Monate. Der Beginn einer Mediation hemmt keine Berufungsfrist. Für die Zwangsvollstreckung wird ein vollstreckbarer Titel benötigt. Ein huissier de justice stellt Dokumente zu und vollstreckt Forderungen, unter anderem durch Lohn- oder Leistungspfändung, die Sicherung von Bankkonten und eine saisie-exécution, also eine Vollstreckungspfändung. Ein Zahlungsbefehl kann im Allgemeinen beim Tribunal de paix für Forderungen bis 15.000 EUR und bei höheren Forderungen beim Präsidenten des tribunal d’arrondissement beantragt werden. Widerspruchs- und Berufungsfristen hängen vom konkreten Akt ab. Gläubiger können zunächst außergerichtlich Zahlung verlangen und anschließend klagen; Schuldner können innerhalb der geltenden Frist widersprechen oder Berufung einlegen. Kosten für den huissier de justice trägt zunächst die klagende Partei. Sie können von einer zahlungsfähigen unterliegenden Partei zurückgefordert werden. Prozesskostenhilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gerichtliche und außergerichtliche Kosten ganz oder teilweise abdecken, darunter Anwalts-, Notar-, Gerichtsvollzieher- und Vollstreckungskosten. Der Antrag ist kostenlos und wird über die Anwaltskammern in Luxemburg oder Diekirch gestellt. Prozesskostenhilfe deckt weder alle zivilprozessualen Auslagen noch Kosten wegen missbräuchlicher Prozessführung. Bei ausländischen Parteien und grenzüberschreitenden Streitigkeiten können zusätzliche Prüfungen zu anwendbarem Recht, Gerichtszuständigkeit und Zustellung erforderlich sein.
Zivilrecht in Luxemburg
Das Zivilrecht in Luxemburg regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Organisationen. Es umfasst Personen, Verträge, Eigentum, Familie, Erbschaft, Haftung, Zivilverfahren und Vollstreckung. Das Code civil und der Nouveau Code de procédure civile bilden den wichtigsten gesetzlichen Rahmen; Gemeinden, Notare, Gerichtsvollzieher und Gerichte übernehmen bestimmte Verfahren.
Tipp
Behandle ein zivilrechtliches Problem in Luxemburg als Wahl des passenden Verfahrenswegs: Bestimme zuerst das Rechtsverhältnis, die zuständige Stelle, das zuständige Gericht und alle Fristen. Bei Immobilienübertragungen, Familienangelegenheiten, Nachlässen und vollstreckbaren Schulden werden häufig Notare, Anwälte oder huissier de justice benötigt. Eine Mediation kann Konflikte reduzieren, hemmt aber keine Berufungsfristen. Bewahre schriftliche Belege auf und wähle das Verfahren passend zur Forderung, denn ein falsches Formular oder Gericht kann zur Unzulässigkeit führen.

