Unternehmen in Luxemburg

Wer in Luxemburg ein Unternehmen gründet und führt, benötigt die passende Tätigkeitserlaubnis, Rechtsform und Registrierung und muss laufende Meldepflichten erfüllen. Für regelmäßige gewerbliche, handwerkliche, industrielle, Transport- und viele freiberufliche Tätigkeiten ist in der Regel eine autorisation d’établissement des Wirtschaftsministeriums erforderlich. Außerdem können Pflichten zu Steuern, Mehrwertsteuer, Sozialversicherung, Buchführung und wirtschaftlich Berechtigten gelten. Die House of Entrepreneurship, die Chambre de Commerce und die Chambre des Métiers beraten zu den für sie relevanten Geschäftstätigkeiten.

Tipp

Behandle die Unternehmensgründung als Abfolge zusammenhängender Entscheidungen: Ordne die Tätigkeit ein, sichere eine geeignete Niederlassung in Luxemburg, wähle eine Rechtsform, beantrage die Erlaubnis und erledige die Registrierungen. Welche Rechtsform am besten passt, hängt vor allem von persönlicher Haftung, verfügbarem Kapital, Zahl der Beteiligten, Geschäftsführung und steuerlicher Behandlung ab. Erfasse Erlaubnis-, Steuer-, Mehrwertsteuer-, Sozialversicherungs-, Buchführungs- und Meldepflichten vom ersten Tag an in einem gemeinsamen Fristenkalender.