Zuerst sind die Tätigkeit, die Geschäftsräume, die geplante Rechtsform und die für die tägliche Geschäftsführung verantwortliche Person zu prüfen. Ein Unternehmen benötigt normalerweise eine tatsächliche Niederlassung in Luxemburg, geeignete Infrastruktur, eine wirksame und dauerhafte Geschäftsführung, berufliche Zuverlässigkeit und, falls erforderlich, einen Nachweis der beruflichen Qualifikationen. Bestimmte gelegentliche Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union und privat verkaufte Produkte ohne professionellen Marktauftritt können von der üblichen Erlaubnispflicht ausgenommen sein. Der Antrag auf autorisation d’établissement kann über MyGuichet.lu mit LuxTrust oder einem elektronischen Identitätsnachweis oder per Post bei der zuständigen Abteilung des Wirtschaftsministeriums eingereicht werden. Dafür ist eine Kanzleimarke im Wert von 50 EUR erforderlich. Eine vollständige Akte wird im Allgemeinen innerhalb von höchstens drei Monaten bearbeitet; wenn innerhalb dieser Frist keine Antwort eingeht, kann dies nach dem geltenden Verfahren zu einer stillschweigenden Genehmigung führen. Die Inhaberin oder der Inhaber der Erlaubnis muss relevante Änderungen melden. Der zweidimensionale Barcode der Erlaubnis muss auf Geschäftsbriefen, E-Mails, Websites, Angeboten, Rechnungen und an Verkaufsstellen erscheinen. Bei einer Gesellschaft wird die endgültige Niederlassungserlaubnis nach Einreichung ihrer Satzung beim Registre de commerce et des sociétés (RCS), dem luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister, erteilt.
Unternehmen in Luxemburg
Wer in Luxemburg ein Unternehmen gründet und führt, benötigt die passende Tätigkeitserlaubnis, Rechtsform und Registrierung und muss laufende Meldepflichten erfüllen. Für regelmäßige gewerbliche, handwerkliche, industrielle, Transport- und viele freiberufliche Tätigkeiten ist in der Regel eine autorisation d’établissement des Wirtschaftsministeriums erforderlich. Außerdem können Pflichten zu Steuern, Mehrwertsteuer, Sozialversicherung, Buchführung und wirtschaftlich Berechtigten gelten. Die House of Entrepreneurship, die Chambre de Commerce und die Chambre des Métiers beraten zu den für sie relevanten Geschäftstätigkeiten.
Tipp
Behandle die Unternehmensgründung als Abfolge zusammenhängender Entscheidungen: Ordne die Tätigkeit ein, sichere eine geeignete Niederlassung in Luxemburg, wähle eine Rechtsform, beantrage die Erlaubnis und erledige die Registrierungen. Welche Rechtsform am besten passt, hängt vor allem von persönlicher Haftung, verfügbarem Kapital, Zahl der Beteiligten, Geschäftsführung und steuerlicher Behandlung ab. Erfasse Erlaubnis-, Steuer-, Mehrwertsteuer-, Sozialversicherungs-, Buchführungs- und Meldepflichten vom ersten Tag an in einem gemeinsamen Fristenkalender.

